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Formulierung f. Beendigung d. Elternzeit

Hallo Ihr Lieben.
Weiß einer wie und an wen ich das schreibe? Meine Elternzeit läuft Ende April aus und meine Firma braucht noch diese Woche das Schreiben.
Danke Euch schonmal ganz herzlichst.
LG Tanja
Bisherige Antworten

Re: Formulierung f. Beendigung d. Elternzeit

Was willst Du denn schreiben? Wenn Du Deinen alten Job ganz normal wieder anfängst, brauchst Du gar nichts schreiben sondern kommst einfach am 1. Tag nach der Elternzeit wieder zur Arbeit.
LG, Beate

ne so nicht...

. es gibt da glaube ich eine gesetzliche Frist, innerhalb derer man seinen Wiedereinstieg ganz formal ankündigen MUß - sonst kann der Arbeitgeber die Stelle anderwertig vergeben, weil er davon ausgehen kann, daß man kein Interesse mehr hat.
So oder so ähnlich stands in der Info meines AG.
Ich werde zu gegebener Zeit einfach schreiben: sehr geehrte Damen und Herren, zum Ende meiner Elternzeit beabsichtige ich meine Stelle bei XY in Vollzeit / Teilzeit (?) wieder anzutreten."
Mehr braucht es nicht, Einschreiben ist aber s i n n v o l l oder Empfangsbestätigung - man weiß ja nie, hab schon Pferde kotzen sehen u.ä.
LG Gala

Re: ne so nicht...

Anspruch auf seine alte Stelle hat man sowieso nicht mehr, wenn man erst nach drei Jahren zurückkehrt. Die kann also längst anderweitig vergeben sein. Ansonsten weiß der AG ja, wann man wiederkommen wird - steht ja schon im Antrag für die Elternzeit drinnen.
Natürlich macht es Sinn, sich vorher wieder zu melden, aber verpflichtend ist es nicht.
"Arbeitsrechtlich stellt die Elternzeit eine vorübergehende Aufhebung der gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. Dies bedeutet, dass nach Ende der Elternzeit Ihr Arbeitsverhältnis in der bisherigen Form mit allen Rechten und Pflichten wieder fortgesetzt wird. Letztendlich kann ? mit Ausnahme der fehlenden Vergütung ? die Elternzeit also mit einem längerfristigen Urlaub verglichen werden." Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
LG, Beate

Nicht ganz ...

Hi Beate,
das stimmt -- wenn auch nicht ganz.
Denn man muß auf jeden Fall 3 Monate, bevor man wieder zurückkehren will, dies dem AG gegenüber bekunden. Entweder telefonisch, schriftlich oder wie auch immer.
Liebe Grüße
Moon

Re: Nicht ganz ...

Wo steht das? Im Erziehungsgeldgesetz bin ich dazu nicht fündig geworden.
LG, Beate

8 Wochen bei uns ... (oT)

Re: Formulierung f. Beendigung d. Elternzeit

Würde nen formlosen 3-Zeiler aufsetzen, dass die Elternzeit dann-und-dann zu Ende geht und Du vorhast wieder Vollzeit bzw. ab dann in Teilzeit zu arbeiten und Dich über ein kurzes Gespräch/Telefonat zwecks Klärung letzter Details (welche Abteilung oder Stundenaufteilung oder so) freuen würdest.
Alle Fragen, die offen sind, würde ich dann im Gespräch klären.
Bei mir (Stadtverwaltung) ist es so, dass man etwa 3 mon vorher zum Personalrat trabt oder dort anruft und sagt was man will (Abteilung, Amt, bestimmte Wünsche) und die dann versuchen das beim Pers.Amt durchzusetzen und sich ggfs. auch um ne Teilzeitstelle kümmern sofern man seine Stunden reduzieren will.
LG Mel (die nochmal ne Elternzeit dranhängt -> 26.SSW :-))

Ganz unabhängig von der frage

interessiert mich, wieso ohr alle wild briefe schreibt und fristen einahlten müßt. hattet hr denn alle geschlagene 2,5 jahre null kontakt zum ag? also ich habe das alles telefonisch geklärt, war nie da zum reden und habe mir den vertrag dann zusenden lassen, unterschireben und persönlich dann hingebracht. hab ich nur so ein glück mit meinem ag?
oder willst du kündigen tanja?
lg zeno

Ich habe fast täglich telefoniert oT

Re: Ganz unabhängig von der frage

Hallo Zeno.
Ich arbeite ja seit der ganzen Elternzeit in Teilzeit für die Firma. Die wissen genau wann ich wieder komme und wo ich was mache. Keine Ahnung warum die immer so bürokratisch umgehen müssen... Kündigen? Oh ja, das würd ich gern :-) Hab mich schon woanders beworben.... Mal abwarten was dabei rauskommt.
LG Tanja
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