Ende Elternzeit-arbeitslos?! Schwanger?
Antwortversuch - Teil I
Expertin bin ich sicher keine, aber ich antworte Dir mal "nach bestem Wissen und Gewissen" ;-):
Wenn Du vorher schwanger würdest und das Deinem Arbeitgeber mitteilst
- kann Dein Arbeitgeber Dich zunächst nicht kündigen, außer mit Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes (muß er dort beantragen) und nur aus schwerwiegenden Gründen (Betriebsstilllegung gehört aber vermutlich dazu). So lange der Betrieb noch nicht völlig eingestellt worden ist und Du gegen die Kündigung bist, wird er es aber schwer haben, das durchzusetzen.
Nur: was gewinnst Du dadurch? Spätestens mit Ende der nächsten Elternzeit (falls Du diese bei Deinem Arbeitgeber erneut beantragst) wirst Du ja dann doch gekündigt.
- Arbeitslos melden kannst Du Dich m.W. auch schwanger; Du bist halt nur bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wo vor Geburt)vermittelbar, d.h. nur bis dahin hast Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und Du mußt glaubhaft machen, daß Du tatsächlich bis zur MuSchuFrist arbeiten willst. Mit Beginn der MuSchuFrist müßtest Du dann wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, von Deiner Krankenkasse (wenn Du vorher arbeitslos gemeldet bist, sonst nicht). Hier aber am besten nochmal nachfragen (Arbeitsamt oder direkt bei der Kasse).
- Während Du arbeitslos gemeldet bist, bist Du in Deiner Krankenkasse weiter pflichtversichert. Wirst Du gekündigt und bist nicht arbeitslos gemeldet, gilt m.W. der bisherige Status weiter (hier auch am besten die Kasse direkt fragen).
Antwortversuch - Teil II
- In der Rentenversicherung werden die 3 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet, unabhängig, ob Du Elternzeit genommen hast bzw. wie lange.
Viele Grüße
Nina
Re: Ende Elternzeit-arbeitslos?! Schwanger?
Du kannst Dich auch schwanger arbeitssuchend melden, bekommst auch normal Arbeitslosengeld und später Erziehungsgeld, allerdings nur für 2 Jahre, danach mußt Du Dich dann wieder arbeitssuchend melden und bekommst, wenn Du noch Anspruch hast, wieder Arbeitslosengeld oder mußt Arbeitslosenhilfe beantragen.
LG
Nicky
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