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Einspruchsfrist zu Nebankostenabrechnung?

Hallo! Gestern war die Mutter unseres ehemaligens Vermieters hier und hat die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr gebracht. Da dort einige Ungereimtheiten sind, wollen wir sie genauer prüfen und Einspruch einlegen. Wir benötigen dazu auch noch Unterlagen vom Vermieter, da wir noch nicht mal cbm-Angaben o. ä. auf der Abrechnung haben. Müssen wir den Einspruch schriftlich geben mit der Anforderung der Unterlagen, oder reicht eine mündl. Bekanntgabe und Anforderung der Angaben und welche Frist müssen wir einhalten????? Wäre dankbar für jeden Rat! Liebe Grüsse, Tanja
Bisherige Antworten

Info von Verbraucherzentrale einholen !!!

Hallo Tanja,
hol dir doch am besten mal Info von der Verbraucherzentrale zum "neuen" Mieterrecht ein.
Denn soweit mir bekannt ist, braucht man eine Nebenkostenabrechnung, die später als Ende April bei Dir ankommt, überhaupt nicht mehr zu zahlen! Und wenn Ungereimtheiten da sind, dann ist der Vermieter doch auch verpflichtet seine Unterlagen diesbezüglich vor dir offen zu legen und dir die Abrechnung zu erklären!
Aber das erst mal ohne Gewähr! Wie gesagt, der sicherste Weg ist die Verbraucherzentrale oder aber der Mieter-Schutzbund, die können dir auch helfen!!!
LG Nicci

Re: Einspruchsfrist zu Nebankostenabrechnung?

Hallo,
ein Monat, schriftlich. Der Vermieter muss die Unterlagen nicht schicken, aber Ihr habt Anspruch auf Einsichtnahme. Meistens werden aber Kopien verschickt. VG Mia
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