Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
na mir ist gestern vielleicht eine riesen Sche*ße passiert!!
Ich habe einen Mecki von Steiff (NP ca. 80,-), mit dem spielt Elli nicht, also dachte ich, verkaufen und was netteres davon für sie besorgen.
Ich also den Mecki eingestellt, danach noch etwas, wo mir beim Eintragen erst auffiel, dass ich die Option "Sofort Kauf" von meinen vorherigen Auktionen noch drin hatte *kreisch*. Also schnell zur Mecki-Auktion (weil ich das meiste ab 1,- Euro beginnen lasse) und was ist passiert?! Genau! *stöhn* GEKAUFT! Innerhalb von wenigen Minuten (wenn überhaupt).
Ich hab also fix den "Käufer" angemailt und hier der Mailwechsel:
Hallo, Dir ist sicherlich klar, dass mir ein Fehler unterlaufen ist. Ich hatte eine falsche Voreinstellung und wollte den Artikel natürlich nicht für 1,- Euro verkaufen. Somit sehe ich diese Auktion als hinfällig an. MfG
Hallo, Ich habe gerade eine Ihrer Auktionen gewonnen. Vielen Dank für das Schnäppchen :) Bitte senden Sie mir Ihre Bankverbindung, damit ich Ihnen das Geld überweisen kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen -.
Hallo,
Also eigentlich möchte ich den Artikel schon haben, da ich mich wirklich schon sehr über das Schnäppchen gefreut habe und wir einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag abgeschlossen haben.
Deshalb würde ich Sie höflichst bitten, mir zu erlauben, das Geld zu überweisen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen -.
Hallo,
es geht Ihnen sicherlich nicht um den Artikel, sondern nur um das
Schnäppchen, davon gehe ich mal aus. Womöglich suchen Sie extra nach
solchen Versehen, denn das war es - ganz offensichtlich. Ihr Profil ist
mit Sicherheit nicht ohne Grund auf "privat" und Sie haben so manche
negative Bewertung erhalten. Ich werde von meiner Seite von der Auktion
Abstand nehmen und sehe sie als gegenstandslos an. Wenn ich den Artikel
wieder einstelle und sie nach wie vor Interesse an dem Artikel haben
sollten, können Sie mit bieten.
Ich habe Ebay als eine Plattform von Fairness erlebt, Fehler sind
menschlich und Sie sollten das nicht unnötig ausnutzen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
MfG
Hallo,Ich habe mich jetzt intensiv mit dem Thema beschäftigt und würde Siebitten zu bedenken, dass wir einen ordnungsgemäßen Kaufvertragabgeschlossen haben (vgl.: §9 1. und 4. EBay AGB ("verbindliches Angebotzum Vertragsschluss über diesen Artikel") und $433 (1) BGB ("Durch denKaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer dieSache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.")).Bitte lesen Sie speziell dazu die Ebay - AGB $9 (4): "Angebote auf dereBay-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit derSofort-Kaufen-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommtein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf derAngebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zudem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderesMitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitgliedausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegebenwurde."Sie können eine Auktion nicht einfach als gegenstandslos ansehen.Ebay schreibt folgendes zu unserer Situation:__________________________________"Mit dem Ablauf der auf eBay eingestellten Auktionen kommt zwischen demAnbieter und dem Hoechstbietenden ein Kaufvertrag zustande - derVerkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazuverpflichtet, den Artikel an den Hoechstbietenden abzugeben, derHoechstbietende ist dazu verpflichtet, den Artikel abzunehmen."__________________________________Da ich mein Recht kenne und mir weitere Schritte vorbehalte um esdurchzusetzen, würde ich Sie noch einmal höflichst darum bitten, mir zuerlauben, das Geld zu überweisen.Sollten Sie weiterhin darauf bestehen, mir den Artikel nicht zuverkaufen, muss ich mir eventuell jemanden suchen, um mich in diesemFall beraten zu lassen. Das ist aber nur die absolut letzte Notlösung.Bitte ersparen Sie uns diesen Aufwand.Mit freundlichen Grüßen
Tja, das war klar und ich habe damit gerechnet, dass er mir mit einem Anwalt drohen wird. Ich bin so enttäuscht, dass ich es hier anscheinend mit einem Abzocker zu tun habe, denn sein Profil ist auf Privat und er hat in den letzten 6 Monaten 5 negative Bewertungen, ich kann mir denken, von wem....genau so schusseligen Leuten wie mir.
Gibt es nicht bei Ebay die Möglichkeit, dass man Käufer mit zu vielen neg. Bewertungen ablehnen kann? Mir war irgendwie so. Oder hat sonst wer bittebitte eine Idee, wie ich da wieder raus komme? Ich werde den Mecki definitiv nicht für 1,- Euro verschicken, auch wenn es meine Schusseligkeit war, aber das ist unfaire Abzocke, was der da Typ macht.
Oh mannoooooo, mir fallen natürlich die unmöglichsten Sachen ein, natürlich nix Legales *fg*.
Gefrustete Grüße,
Ariane
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Nur ganz kurz da keine Zeit:
Was passiert denn, wenn Dein Hund das Ding in die Pfoten bekommen und zerfetzt hat? (Ist dann natürlich nicht zum Nochmal-Einstellen, jedenfalls nicht diesen Monat...:-)) )
Kaputt ist kaputt und weg ist weg, und mehr als sein Geld in solchem Fall wieder bekommen ist doch normalerweise nicht drin, oder?? Du bist nicht zum Ersatz verpflichtet, oder doch? Nee...!??
LG, Kelly
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Ich würde aber eigentlich gern legal aus der Sache kommen!
LG Ariane
Bildbearbeitungsprogramm???.-)) LG!
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Passi sagt, in der neuen / aktuellen CT-Zeitscrift steht alles genau drin; irgendwie wohl auch, daß Du Abstand vom Kaufvertrag nehmen kannst, wenn es sich um einen Fehler handelt, aber ich hab´s nicht selbst gelesen. Vielleicht doch schnell mal kaufen und lesen??
LG!!
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
ohjjjjjjjjeeeeeeee.
Wie schnell hast du es denn eigentlich gemerkt?
Schön und gut, aber ich glaube nicht, dass sie/er auch mit Anwalt was erreichen kann. Denn, dass ist ja wohl eindeutig, dass du dich vertan hast! Ich habe zwar keinen rechtlichen Gesetzestexte, dazu, aber stell dir vor, im Laden würde etwas falsch ausgezeichnet werden würden und alle Leute stürmen da hin und wollen sich das Ding kaufen. Das würde ja auch nicht gehen. Okay, mit einem Klick kam der Kaufvertrag eigentlich zu Stande, aber durch eindeutigem Irrtum deinerseits. Hast du keinen Anwalt im Bekanntenkreis, den du mal fragen könntest? Was sagt ebay oder das Forum dazu?
Viel Erfolg!
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Von ebay hab ich keine Ahnung Ani, tut mir leid.
LG
Ike
stimmt@ike
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Ne stimmt jedenfalls bei uns nicht ganz. Wenn ein Diamant mit 4 Euros angeschrieben wäre und er wäre 40000 Euro wert, wäre es ganz offensichtlich ein Irrtum und müsste so nicht verkauft werden, denn jeder weiss dass ein Diamant nicht 4 Euros kosten kann.
Ist aber in der Schweiz so, wie das bei euch ist weiss ich nicht.
Gruss
Karin
~~~~~~BINGO@Laubi *froi*~~~~~
danke für den Link, ich habe gerade mit einem bekannten Anwalt gesprochen (bevor ich Dein Posting las) und er riet mir auch , mich auf diesen Paragrafen zu beziehen, da es sich um einen offensichtlichen Fehler meinerseits handelte!
*puuuuh* Mir fällt ein ganzes Gebirge vom Herzen und ich bin froh, dass der Typ nicht mit seiner unmoraliscvhen Art durch kommt, DAS hätte mich am meisten geärgert!
Lieben Gruß und einen dicken Knutscher an die Such-Expertin No.1 ;o))
Ariane
die sich jetzt eine gute Formulierung ausdenken muss
Re: ~~~~~~ *froi mit* ~~~~~
ich hätte mich wirklich sehr stark gewundert, wenn diese Sache durchgegangen wäre.
Mit Genugtuung kannst du dir jetzt eine schöne Formulierung ausdenken :-))) Oder solltest du ihn auflaufen lassen und er trägt dann die Anwaltskosten? ;-))
Gruß++
Laubfrosch.
Der Käufer ist einfach nur STUR!
Also der Typ ist kein Stück menschlich. Der pocht auf sein Schnäppchen und mehr interessiert ihn nicht.
Klar sind Fehler, so wie Du ihn gemacht hast, menschlich und ich als Käufer würde dann auch so fair sein und vom Kauf absehen. Kann ja jedem mal passieren!
LG Savi
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
mir fällt dabei nur das Stichwort "Scherzgeschäft" ein, wobei ich mir da nicht hundertprozentig sicher bin, dass das bei dir zutreffen könnte. Vom Prinzip her sind Willenserklärungen nichtig, wenn es sich offensichtlich nicht um ein ernst gemeintes Angebot handelt, der Preis einer Sache also offensichtlich nicht in Relation zu der Sache steht. Wenn ich dir z.B. unser schönes Auto für`'ne Busfahrkarte anbiete, dann muß ich dir das nicht wirklich dafür geben. Aber wie gesagt, da frag mal lieber einen echten Rechtsgelehrten - meine Rechtsvorlesungen liegen da schon zulange zurück.
LG Katrin
Re: Sehe ich auch so! o.T
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
wie auch immer, bist du rechtsschutzversichert? dann rufe einen anwalt an, schilder das kurz und lass dich beraten oder maile ebay an, frag dort nach, denn anhand des schriftverkehrs ist es ja eindeutig so, dass der nicht mit sich reden läßt. zur not kannst du ja nur stillhalten, nicht reagieren, schlechte bewertung kassieren und damit leben.
lg zeno
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
ich hab mal in irgendeinem c´t-Artikel was darüber gelesen. Die dort vertretene Meinung war, daß das Rechtsgeschäft nicht zustande gekommen ist, weil Du Dich in einem Irrtum (oder so ähnlich) befunden hast und das auch ziemlich offensichtlich ist.
Leider finde ich den Artikel auf die Schnelle nicht mehr - aber vielleicht jemand anders?
LG, Beate
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Ich hab nochmal im Archiv gestöbert - ich glaub, es war 19/2003 - Nachschlag zum Zuschlag. Der ist leider online nur gegen cash verfügbar und das Heft liegt hier gerade nicht rum. Vielleicht könnte es mein Freund aus dem Büro mitbringen, wenns sonst keiner hat.
LG, Beate
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
leider kenne ich mich mit der Gesetzeslage auch nicht gut aus denke aber, dass Du nur 2 Möglichkeiten hast. Entweder so tun als sei der Mecki beschädigt bzw. beim Versand abhanden gekommen oder Du sitzt es aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer wegen eines 1 Euro Artikels seinen Anwalt einschaltet (außer er ist selber einer). LG Sabine
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
Boah, wie ätzend:-((( Was für ein Schwein!!!
Ich würde mal Ebay fragen, ob es eigentlich rechtens ist, die Angaben und Funktionen vom vorher eingestellten Artikel zu speichern. Denn an dieser Stelle ist die Fehlerquote bestimmt sehr hoch und genau darauf warten diese Leute doch nur!
Viele Grüße
Claudia
.... die leider auch keinen Rat weiß als das Argument, das Kind hätte den Artikel in die Mülltonne geworfen und man hätte dies beim Leeren nicht bemerkt... oder so ähnlich...
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
habe die anderen Antworten nicht alle gelesen, aber aus dem Vertrag kannst Du rauskommen.
Da es sich um einen OFFENSICHTILICHEN Fehler beim Einstellen handelt, den Du auch schnell, aber zu spät, bemerkt hast, kann der Vertrag als nichtig erklärt werden.
Irgendwo gibt es auch ein Urteil darüber.
Im Ebay gibt es ein Forum "Verkaufen u. Kaufen". Erklär da doch mal Deinen Fall. Da sind einige Cracks unter den Foris, die können garantiert helfen.
Mir haben die schon mal geholfen, als es um eine nachträgliche unangemessene Portoerhöhung ging.
Alles Gute (und das geht bestimmt gut)
Andrea
Re: Ebay: Mir ist so was Blödes passiert! HELP!!
weiss nicht, vielleicht hat es doch auch schon jemand anderes geschrieben. Denke, du kommst ohne Probleme aus der Sache heraus. Es gibt ja die Möglichkeit, Sachen zu ändern, wenn man einen Fehler bei der Eingabe gemacht hat. Denke, das es auch nach so einem kauf geht. Es ist ja völlig logisch, das das nicht in deinem Interesse war! Also keep cool, denke, der "Käufer" hat keine Chance.
Schreib Ebay noch mal eine Email und frag nach, denke, das sie dir das auch so bestätigen werden! Ansonsten frag mal einen Anwalt oder guck in entsprechenden Rechtsforen im Internet.
Wenn du freundlich mitteilst, das es ein Versehen war und du vom Kaufvertrag zurücktrittst, bist du meiner Meinung nach raus. Wenn die Gegenpartei meint klagen zu müssen, viel Spass! ;-)
LG
SiN
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