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Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hallo Ihr Lieben,
in der Post hatte ich ein Briefchen meiner Firma, daß sie mich
bezüglich "Zukunftsgestaltung" sprechen wollen. Dahinter verbirgt sich - wie
ich schon vermutete und vorhin von einer Kollegin inoffiziell bestätigt bekam
- daß sie mich loswerden wollen, weil die Gesellschaft durch ein
amerikanisches Unternehmen geschluckt wurde, die nun alles restrukturieren.
Mir soll's wurscht sein, dahin wollte ich eh nicht mehr zurück. Die Frage ist
nun, wie ich mich am besten verhalten soll. Ich dachte, ich werde hingehen
und sagen, ich wolle nach Ablauf der Elternzeit (demnach in zwei Jahren)
wieder einsteigen und Karriere machen. Dann werden sie mir wohl einen
Vorschlag machen, zu welchem Kurs sie mich raussetzen würden. Und eben
da will ich mich nicht beduppen lassen ;o) Insgesamt kann man doch sieben
Jahre ununterbrochen in Elternzeit sein, oder? Ich bin seit 12/98 in der Firma
und seit 10/01 in Elternzeit für Anni, dann kam ja Carl und die Zeit
verlängerte sich um weitere drei Jahre. Gesetzt der Fall, ich würde nun noch
mal schwanger werden und wieder verlängern (demnach bis 10/2008, dann
wären die sieben Jahre "Dauer-Elternzeit" ja voll), dann wäre ich fast zehn
Jahre dabei. Wahrscheinlich werden sie mir nicht eine Abfindung für die
ganzen zehn Jahre zahlen - würde ich ja auch nicht machen ;o) Aber für
siebeneinhalb Jahre müssten sie schon was anbieten, oder? Weiß jemand, wie
das berechnet wird und was man etwa erwarten kann? Danke & lG, Meike
Bisherige Antworten

keine Befristung der Elternzeit auf 7 Jahre

Hallo Meike,
mit der Abfindung und dem Aufhebungsvertrag kenne ich mich nicht aus.
Aber das mit der maximalen Elternzeitlänge von 7 Jahren höre ich zum ersten Mal. Du hast einen Anspruch auf Elternzeit pro betreutem Kind von bis zu drei Jahren. Das ergibt - bei gutem timing - 9 Jahre Elternzeit. Ich kenne hier keine Befristung auf 7 Jahre durch das Bundeserziehungsgeldgesetz.
LG
Judie

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hi Meike,
ich kenn mich da (notgedrungen) inzwischen ein bißchen aus ... Ich hab nämlich (auch) Streß mit meinem AG, mal sehen, wie das ausgeht *seufz* Job gibts wohl keinen für mich, aber ich will auch wenigstens ne Abfindung haben ! *jawoll*
Ein guter Freund von mir ist Personaler und er sagt, daß man pro Jahr Betriebszugehörigkeit 1 Brutto-Monatsgehalt veranschlagt. D.h. angenommen, Du hast vorher (nur um überhaupt mal eine Summe in den Raum zu werfen) 2.500 Euro brutto verdient, so solltest Du für 10 Jahre ganze 25.000 Euro bekommen. Ob sie Dir das WIRKLICH zahlen, ist die zweite Frage ... ;o)) Aber nun weißt Du, was Du "wert" bist.
Und ich denke auch, daß sie für die VOLLEN Jahre zahlen müssen und nicht nur für die Jahre, die Du auch gearbeitet hast. Denn es zählt letzten Endes die Betriebszugehörigkeit.
Aber: wie, 3. Kind ?? Ist das denn schon so richtig konkret ? Wie schöööön ...
Liebe Grüße
Moon

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hallo Moon,
super, vielen Dank! Das hilft mir schon ein wenig weiter! :o)
Nein, *kicher* noch ist da nichts konkret bezüglich eines dritten Kindes. Erst
mal muss Carl noch ein wenig größer sein, an seinem zweiten Geburtstag will
ich mir die Mirena ziehen lassen, quasi als Geburtstagsgeschenk ;o) Und dann
heißt es üben und hoffen *gg*
Dann drücke ich uns mal die Daumen, dass sich für uns der Streß mit den
AGs zu unserer Zufriedenheit legt :o)
LG, Meike

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hallo Moon,
Betriebszugehörigkeit gut und schön aber wie Du meiner Antwort an Meike entnehmen kannst muß auch ein Verdienst für die Jahre vorliegen (quasi als Berechnungsgrundlage) und wenn Du in der Elternzeit nicht zufällig Teilzeit gearbeitet hast gibt's auch kein Gehalt welches man anrechnen könnte :-(. Du könntest auch 100 Jahre dort angestellt sein, solange Du kein Gehalt bekommst, gibt's keine Abfindung. LG Sabine

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hallo Meike,
freu Dich nicht zu früh. Laut Gesetzestext steht Dir folgendes zu:
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Als Monatsverdienst gilt dabei, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen zusteht. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden (§ 1a Abs. 2 KSchG).
Das bedeutet im Klartext, dass Du für die Elternzeit keinerlei Anspruch auf Abfindung hast da Du ja a) weder gearbeitet hast noch b) Geld von der Firma bekommen hast, welches man für die Berechnung zugrunde legen könnte. Sie werden Dir (zu recht) nicht mehr als 1,5-2 Brutto-Monatsgehälter anbieten. Wenn Sie Dir mehr bieten, nimm es *g*.
LG Sabine (ps: meine Quelle ist ein arbeitgeberfreundlicher Personaldienst, der auch jede Menge Fallbeispiele bieten kann)

noch was

Hier ein paar wichtige Details die man wissen sollte:
Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie wäre unwirksam (§ 18 BErzGG). Das Kündigungsverbot gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht (ordentliche, außerordentliche, Änderungskündigungen). Liegt die Zulässigkeitserklärung der obersten Landesbehörde vor Ausspruch der Kündigung nicht vor, so ist die Kündigung rechtsunwirksam.
Nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BErzGG erfasst werden Kündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsverträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen. Sie bleiben im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen zulässig.
Eine häufige Quelle nachträglichen Ärgers bei Abfindungs-vereinbarungen sind die häufig ohne hinreichende Vorüberlegungen vereinbarten "Brutto = Netto-Klauseln". Hier geht die überwiegende Meinung inzwischen davon aus, dass die Parteien im Normalfall mit einer solchen Vertragsgestaltung nur ausdrücken wollen, dass die Abfindung - soweit dies nach geltendem Steuerrecht möglich ist - steuerfrei gezahlt wird. Einer solchen Vertragsgestaltung ist also im Normalfall nicht zu entnehmen, dass die Abfindungssumme dem Arbeitnehmer gänzlich steuerfrei gezahlt wird, dass also der Arbeitgeber d as Steuerrisiko übernimmt.Trotz dieser Rechtsprechung sollten die Parteien von einer solchen Klausel Abstand

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten?

Hallo Meike,
falls Ihr Euch auf eine Aufhebung z.B. mit Abfindung noch in der Elternzeit einigt, solltest Du bedenken, daß dann die Krankenversicherungsbeiträge hinfort an Dir kleben bleiben - und das kann u.U. teuer werden. Ansonsten - erhoffe Dir nicht zuviel bzw. ein zu hohes Angebot - ganz im Gegenteil, man wird Dir wahrscheinlich eher zuwenig anbieten und es möglicherweise darauf ankommen lassen, ob Du Dir den Differenzbetrag dann einklagst...
LG, Meiki

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten

hallo,
das mit der krankenversicherung ist in der tat ein thema. als ich während der elternzeit gekündigt wurde (weil die firma ihren standort auflöste), bekam ich die abfindung & auflösungsvertrag im september. bis einschliesslich dezember musste ich mich dann selbst krankenversichern, was um die 1500 euro ausmachte. ich durfte mich erst mit meinem mann versichern lassen, als ich nachweisen konnte, im gleichen jahr nichts verdient zu haben. darum würde ich heute schauen, dass ein aufhebungsvertrag erst am ende eines jahres gültig wird. denn dann bist du bis dahin auch über deinen arbeitgeber versichert und kannst dich gleich im neuen jahr mit deinem mann versichern lassen, was günstiger ist. ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert ;-).
kann sein, dass dieser fall aber auch nur greift, wenn du von einer gesetzlichen in die private (des ehemannes) wechselst, so wie es bei uns der fall war.
viele grüsse
sep
ps. wenn du fragen wegen der höhe der abfindung hast, kannst du mir gern mailen

Re: Aufhebungsvertrag in Elternzeit - was beachten

si, so ist es, ich habe zum 31.12. unterschrieben. auf kulanz versichert die die gesetzliche kasse noch 4 wochen weiter. danach hätte mich die ebenfalls gesetzliche kasse von meinem mann familienmitversichert, da ich ja kein einkommen mehr habe.
anders bin ich aber mit sperrzeit arbeitslos gemeldet und somit übers arbeitsamt weiter bei meiner kkk versichert.
seid ihr also gesetzlich krankenversichert alles kein problem. solche sachen bedenken die menschen leider nicht, wenn sie sich ach so toll privat versichern. *gg*
glg
alex
p.s. gem. sozialplan meiner bank habe ich ne mords abfindung bekommen und alle elternezeit angerechnet+ sockelbetrag+kinderbetrag etc.
habt ihr einen betriebsrat???? würde ich mal hingehen.

Re: Zur Sperrzeit beim Arbeitsamt

Hallo zusammen,
nur kurz. Eine Sperrzeit lässt sich verhindern, wenn folgendes eingehalten wird:
Wichtig sind hierbei zwei Dinge. Zum einen sollte, sofern dies möglich ist, die Frist im Aufhebungsvertrag mit der Kündigungsfrist übereinstimmen. Daneben muss der Aufhebungsvertrag auch entsprechend formuliert sein. Eine mögliche Formulierung sähe wie folgt aus: "Die Vertragsaufhebung erfolgte zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung auf Veranlassung des Arbeitgebers. Eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb ist nicht gegeben".
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Zur Sperrzeit beim Arbeitsamt

Sorry, wenn ich dass jetzt mal so krass formuliere:
Aber wovon träumst du nachts?????
Ich habe bis Ende letzten Jahres im Personalbüro gearbeitet und auch eine Sperrfrist (Jan-März) bekommen. Wenns so einfach wäre, müsste ich ja schon selten blöde sein?!
LG
Alex,
die schon mehr als genug Aufhebungsverträge für "ihre" Mitarbeiter geschrieben und je nach AA-Lage umformuliert hat.

Re: Zur Sperrzeit beim Arbeitsamt

Dir hätte es sicherlich auch nicht geschadet, nachts davon zu träumen *zwinker* Im Personalbüro gearbeitet zu haben, hat dir wohl nichts gebracht *zwinker*
Sorry, wenn ich so sarkastisch schreibe, aber so eine arrogante Antwort, wie von dir, habe ich noch nie auf einer meiner Postings bekommen!
Ob du nun "blöde" warst/bist, kannst du selber nachlesen, wenn du mal nach folgenden Stichwörtern googelst *zwinker*
1. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.02.2003 - L 1 AL 7/02 PM des LSG Rheinland-Pfalz v. 11.04.2003
2. Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 09.07.2003, Az.: S 31 AL 101/02
Deine Widerspruchfrist für die Sperrzeit ist ja jetzt schon vorbei, aber das kommt halt davon, wenn man sich zu sehr auf seinen AG oder unwissende Sachbearbeiter beim AA verlässt *zwinker*
Gruß++
Laubfrosch, die nicht wie andere, Dinge schreibt, wovon sie keine Ahnung hat *zwinker*
PS.: Mein Mann hat einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Sachbearbeiter beim AA erwirkt, der mit dem gleichen Halbwissen, wie du, eine solche falsche Entscheidung getroffen hat!

Re: Zur Sperrzeit beim Arbeitsamt

Sorry wenn ich mich einmische aber Laubfrosch hat recht (wenn nicht irgendetwas anderes dagegen spricht).
Wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen zum selben Zeitpunkt gekündig hätte oder weil er nach Elternzeit keinen ensprechenden Arbeitsplatz anbieten kann der sich mit der Kindesbetreuung vereinbaren lässt und die Arbeitnehmerin deshalb einem Aufhebungsvertrag zustimmt und von der Rechtmäßigkeit ausgeht tritt keine Sperrzeit ein. Eine Abfindung wird nicht angerechnet wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Was war denn bei Dir der Grund für die Sperrzeit, da muß ja noch was anderes gewesen sein.
Gruß Janna

Re: Zur Sperrzeit beim Arbeitsamt

hallo laub,
bei mir half alles nichts, ich bekam eine sperre von drei monate.
4 wochen nach der frist war ich noch krankenversichert dann einige tage nicht mehr und dann übernahm das arbeitsamt wieder die weiterversicherung.
übrigens haben wir auch die frist eingehalten.
aber ehrlich, ich habe auch einen aufhebungsvertrag unterschrieben und er wurde so aufgesetzt, dass mich überhaupt gar keine schuld traf und das ich eh gekündigt worden wäre, da die bank fusioniert hat. meine abteilung existiert eh nicht mehr.
ich habe meine sperrzeit der widerspruchsstelle mitgeteilt.
das war im dezember, seit dem hab ich nichts mehr von dehen gehört. immer wird gesagt, sie werden angerufen.
es ist zum kotzen.
manchmal ist es so ungerecht.
lg
sanne

Re: @dog

Hallo Sanne,
du hast doch den Widerspruch schriftlich eingereicht, oder?
Bei uns war es auch so, dass nach langem ein kurzes Schreiben kam, dass unser Widerspruch an die entsprechende Stelle weitergeleitet worden ist und dass wir uns gedulden sollen. Wir haben uns ganze 3 Monate geduldet. Die haben dort wohl lange zu brüten, weil die warscheinlich erst mal mit dem ALG der Leute arbeiten wollen.
Hab Geduld, das wird schon. Köln ist ja auch nicht gerade klein, da gibt es bestimmt viele Widersprüche :-)
Gruß++
Laubfrosch.
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