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Anspruch auf KiGa-Platz in Bayern gilt

Für die Bayerinnen hier, nachdem es einige Mal hieß, da bestünde kein Rechtsanspruch
""Endlich haben Eltern auch in Bayern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Bayern!", freut sich die stellvertr. SPD-Fraktionsvorsitzende und ehemalige Kindergärtnerin Johanna Werner-Muggendorfer. "Es ist bezeichnend für die CSU, daß wieder einmal die Gerichte die Staatsregierung zwingen müssen, ihre veralteten Vorstellungen von Frauen und ihrer Berufstätigkeit zu ändern", ärgert sie sich.
Grund für die Freude ist ein Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 22.02.2000, welches klar stellt, daß auch die Frauen in Bayern einen subjektiv einklagbaren Anspruch trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der CSU haben. Die grundsätzliche Bedeutung des Urteils wird vom Sozialministerium anerkannt, da der Vorsitzende Richter früher im Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes für Kindergartenfragen tätig war. Danach müssen künftig die Gemeinden eine Mindestbetreuungszeit von 6 Stunden täglich anbieten, ansonsten können betroffene Eltern die Gemeinden nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) bzw. des Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKJHG) verklagen.
ff.
Bisherige Antworten

Re: Anspruch auf KiGa-Platz in Bayern gilt

Um eine aktuelle Einschätzung der Staatsregierung zu bekommen, stellte die SPD-Politikerin am 09.05. eine Mündliche Anfrage zum Thema Rechtsanspruch. "Wie immer, wenn die Staatsregierung unter Druck gerät, werden die Antworten, so gut es nur geht, schwammig gehalten. Wer aber zwischen den Zeilen liest, kann der Anwort des Sozialministeriums entnehmen, daß ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz definitiv gegeben ist!" In der Antwort gibt die Staatsregierung zu, daß Kindergärten keineswegs nur Sache der Kulturhoheit der Länder sind (und damit alleine von den Ländern geregelt werden können), sondern zumindest auch in den elementaren Bereich der Jugendpflege fällt.
Das Bundesverfassungsgericht stellt unmißverständlich in seiner Entscheidung vom 10.03.98 fest, daß Kindergärten der öffentlichen Fürsorge zuzuordnen seien und damit die Regelungen der Staatsregierung hinfällig sind. "Der Sonderweg Bayerns ist zur Sackgasse für die CSU geworden. Wieder einmal müssen Gerichte der CSU vorschreiben, wie eine familienfreundliche Politik auszusehen hat", so Werner-Muggendorfer.
Presse MdL Werner-Muggendorfer "
LG, Beate
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