@Moslime: Wo werden z.Bsp. Türken begraben? oT?
Bergfriedhof und sind durchgelaufen, weil Robin (6 Jahre) derzeit ein
reges Interesse an allem was den Tod betrifft hat. Er schlenderte an den
Gräbern voebei, stellte die ein oder andere spirituelle Frage und dann
kams: Wo werden Türken begraben? 5 erwachsene wussten keine
Antwort. Judenfriedhöfe/ Synagogen kennt man, Moscheen auch, aber
wo um Himmels Willen werden eigentlich Muslime beerdigt?
Weiß jemand Rat? (Laubi vielleicht?) Bodenlos peinlich ist das, tsts
LG Bea, kann Schiller zitieren aber so was weiß sie nicht *Schande*
u statt o
Re: u statt o
THX a lot *imbodenversink*;-)) LG
Wo werden z.Bsp. Türken begraben? Aufm Friedhof!
die werden natürlich auch auf dem Friedhof begraben.
Deswegen wurde u.a in NRW das Bestattungsgesetzt geändert wurde, weil sie idR nicht in Särgen beerdigen lassen.
Es gibt im Ruhrieland einige muslemische Friedhöfe, alternativ haben die einen Teil auf den normalen städtischen Friedhöfen.
C.
Re: @Moslime: Wo werden z.Bsp. Türken begraben? oT?
als die oma meiner freundin gestorben ist, habe ich mitbekommen, wie das bei moslems abläuft.
moslems haben ihre eigenen leute, die die rituale erledigen, ich glaube, bestimmte waschungen und einwickeln in tücher... die oma wurde auf einem eigenen teil des freidhofes begraben.
lg, gloria
Warum? Hier ein paar ausführliche *g* Antworten
Lass dich begraben, wo du stirbst, heißt es im Koran. Trotzdem lassen die meisten der Berliner Muslime ihre Verstorbenen in die Heimat überführen
von ANDRÉ PARIS
Oft klingelt das Telefon bei Volkan Coskun mitten in der Nacht. Noch bevor er den Hörer abnimmt, weiß er, dass der Anrufer verstört um Worte ringen wird. Zunächst geht es ums Trösten und darum, den Menschen aufzufangen. Wenn nachts bei Coskun das Telefon klingelt, ist irgendwo in Berlin ein Muslim gestorben. "Allah gebe ihm seinen Segen", antwortet der 35-Jährige dem Anrufer, meist auf Türkisch. Während der Leichenwagen schon unterwegs ist, versucht er die familiären Umstände zu klären, fragt nach Lebensversicherung oder Anträgen. Dann bittet er die Hinterbliebenen für den nächsten Tag in sein Büro.
Volkan Coskun leitet die "islamische Abteilung" von Ahorn-Grieneisen, Deutschlands größter Bestattungsgesellschaft. Vor knapp zehn Jahren eröffnete der Sohn türkischer Einwanderer sein Büro in Kreuzberg. Über 1.000 islamische Bestattungen hat er seitdem organisiert, pro Jahr sind es ungefähr 100, Tendenz steigend. Die erste Generation türkischer Einwanderer ist in ein Alter gekommen, in dem sich Sterbefälle häufen.
"Viele Hinterbliebene wären mit dem komplexen Antragswesen in dieser Situation überfordert: Meldestelle, Konsulat, Leichenfreigabe - das ist Papierkrieg", weiß Coskun. Anders als in einigen islamischen Ländern, in denen Tote in Tüchern beigesetzt werden können, schreiben die meisten Bestattungsgesetze deutscher Bundesländer noch immer die Sargpflicht vor.
Eine Dienstreise in die Türkei zählte vor zehn Jahren zu seinen ersten Geschäftshandlungen. Seitdem importiert er die schlichten "islamischen Särge" aus Kiefernholz. Sie laufen am Fußende spitz zu und haben einen giebelartigen Deckel, um den Leichnam auf die rechte Körperhälfte zu betten. "Für die typische Schlichtheit islamischer Särge entscheiden sich inzwischen auch viele Christen und Atheisten", so Coskun.
Viel wichtiger als die Wahl des Sargmodells ist jedoch die Frage nach dem Ort der Bestattung. "Lass dich begraben, wo du stirbst", heißt es eigentlich im Koran. Doch sich in Deutschland bestatten zu lassen, ist für die meisten der hier lebenden Muslime - in Berlin sind es rund 230.000 - keine Wunschvorstellung. Zumal nicht jeder städtische Friedhof über eine islamische Abteilung verfügt, in der dem Koran gemäß beigesetzt werden kann. Eine Grabstelle auf einem christlichen Friedhof oder unter Atheisten kommt für Muslime normalerweise nicht in Frage. Auch deshalb veranlassen Angehörige bei einem Todesfall die Überführung ins Heimatland. Momentan liegt diese Überführungsquote bei 80 Prozent. "Vor zehn Jahren waren es sogar 95 Prozent", erinnert sich Coskun.
Nur ein Fünftel der in Berlin lebenden Muslime lassen sich auf dem städtischen Friedhof Gatow bei Spandau beerdigen. Obwohl es dort tatsächlich eine separate muslimische Sektion gibt, mit eigenem Raum für die rituelle Waschung des Leichnams und seine Einhüllung in drei Leichentücher.
Dass der Anteil der in Berlin beigesetzten Muslime dennoch derart niedrig ist, darf auch als Abstimmung mit den Särgen verstanden werden. "Wäre das Staatsbürgerschaftsrecht früher reformiert worden, würden sich mehr Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, heimisch fühlen", sagt Volkan Coskun, der seit 34 Jahren in Berlin lebt und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.
Rituelle Reinigung mit Seife und Rosenwasser
Unabhängig davon, ob Muslime einen Angehörigen überführen lassen oder ihn in Deutschland beisetzen, erfolgt die rituelle Reinigung des Leichnams vor Ort. Die Waschung wird idealerweise von Angehörigen gleichen Geschlechts, keinesfalls aber von Nichtmuslimen vorgenommen. Der nackte Tote wird dabei auf einem Waschtisch nach Mekka ausgerichtet und bei bedeckten Geschlechtsteilen dreimal mit Zusätzen von Seife, Kampfer und Rosenwasser gewaschen. Zweck ist es, die verstorbene Person von weltlichen Einflüssen zu reinigen und "Allah zurückzugeben".
Die sich anschließende öffentliche Bestattung findet unter freiem Himmel statt. Der Sarg wird rechtsseitig nach Mekka ausgerichtet, da auch das Gesicht und die Augen des Verstorbenen dorthin gerichtet sein sollen. Während der Imam auf Kopfhöhe das muslimische Totengebet spricht, steht die Trauergemeinde vor dem Sarg und blickt gleichsam nach Mekka. Es ist eine kurze und schlichte Zeremonie: Keine Blumen, keine Musik, keine Ansprache des Imam über die Biografie des Toten.
Die meisten Trauergäste kommen in Alltagskleidung. Lediglich eine grüne Decke mit aufwändigen Stickereien, die auf dem Giebel des Sargdeckels liegt, lässt auf die Festlichkeit des Vorgangs schließen. Die Trauergemeinde erlässt dem Toten jegliche Schuld. "Allahhu-akbar - Gott ist größer als alles" ruft der Imam viermal und beendet die Zeremonie.
Es sind meist jüngere Muslime der zweiten und dritten Generation, die im Todesfall nicht in das Herkunftsland ihrer Vorfahren ausgeflogen, sondern in Deutschland beigesetzt werden. Oder Sozialhilfeempfänger, bei denen die Flug- und Überführungskosten nicht übernommen werden. Eine Überführung in die Türkei kostet zwischen 2.000 und 3.000 Euro, einige Exporteure verlangen das Doppelte.
Bevor Volkan Coskun die "Grundregeln der islamischen Bestattung" aus dem Türkischen ins Deutsche übersetzte und an Behörden verteilte, veranlassten unwissende Sozialämter aus Kostengründen noch Feuerbestattungen. "Eine Todsünde", sagt der Bestattungsunternehmer.
Mohammed Herzog, Imam der "Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime" in Berlin, führt seit 19 Jahren islamische Bestattungen durch. Den Leichentransport ins Ausland betrachtet er als "unnötige Sünde", schließlich sei die gesamte Welt von Gott erschaffen. Von seinen Mitgläubigen hört er vor allem einen Grund für ihren Überführungswunsch: In der Türkei garantiere man den Toten die Ruhe durch den Kauf der Grabstelle auf ewig, nicht nur für 20 Jahre wie in Deutschland. "Da haben einige Angst, bei der Auferstehung nicht dabei zu sein, wenn ihr Grab vorher geräumt wurde", mutmaßt der Imam.
Bestattungsunternehmer Coskun erlebt oft, dass der Ort der Beisetzung von den Angehörigen erstmals in seinem Büro diskutiert wird: "Viele Muslime ignorieren die Frage nach dem Bestattungsort zu Lebzeiten und lassen ihre Hinterbliebenen ratlos zurück." Ob er sich in Deutschland oder der Türkei beisetzen lassen wird, will Coskun dennoch nicht verraten: "Das ist Berufsgeheimnis."
taz Berlin lokal Nr. 7211 vom 18.11.2003, Seite 23, 217 TAZ-Bericht ANDRÉ PARIS
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V. Tod im Islam
1. Beerdigung von Muslimen innerhalb von 24 Stunden?
Im Islam gibt es kein Gebot, was eine Beerdigung binnen 24 Stunden vorschreibt. Es ist jedoch ein respektvoller und ehrwürdiger Umgang mit dem Leichnam vorgeschrieben. Dies entspricht der Ethik des Islam.
Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebungen hieß dies vielleicht, daß der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozeß schneller einsetzte. Hiervon läßt sich jedoch die von Ihnen genannte Regel nicht ableiten.
2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nichtmuslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
3. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?
Die Toten werden im Islam normalerweise ohne Sarg begraben. Sie werden in einem Tuch gehüllt mit der rechten Seite Richtung Mekka liegend in ihr Grab gelegt. Üblicherweise wird im Grab (durch ein schräg eingelassenes Brett oder ähnliches) eine kleine Kammer eingerichtet, so daß die Erde nicht direkt auf den Leichnahm geschüttet wird.
Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen
1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?
Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert. Allah der Gerechte und Allweise, hat im Koran und in der Sunna die Art und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen. Dies leitet sich aus folgenden Hadith ab: Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Buchari - gesicherte Überlieferung). Wenn nun ein Muslim einem Nichtmuslim nach seinem Tod ein Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er lediglich die Möglichkeit, ihm von diesem oben genannten Drittel etwas zukommen zu lassen, über das er frei verfügen kann.
2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben?
Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist, gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um?
Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten, da es Allah verbietet. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Zakat. Sie darf nicht als Ersatz für die Zakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.
3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
5. Beerdigung in Deutschland
Wie Muslime in Ihren Ursprungsländern bestattet werden, hängt von den Gegebenheiten und der Gesetzgebung vor Ort ab, die selbstverständlich in den sogenannten islamischen Ländern nicht einheitlich ist. Deswegen möchten wir uns bei der Beantwortung dieser Frage auf Deutschland beziehen. (Deutschland ist unsere Heimat geworden und wird zu 99% auch der Ort sein, an dem wir bestattet werden.)
Hier in Deutschland ist es von der Gesetzgebung her möglich, daß Muslime nach den Bestimmungen des Islam bestattet werden. Es hängt jedoch von der Durchsetzungsfähigkeit der Muslime in den Kommunen ab, inwiefern sich dieses verbriefte Recht auch in die Realität umsetzen läßt. Leider ist es eine Tatsache, daß nicht jede Stadtverwaltung den friedvollen und toleranten Geist ihrer eigenen Verfassung lebt. Aus diesem Grunde sind die islamischen Gräber in Deutschland sehr rar gesät. Ein großer Teil der hier verstorbenen Türken wird in der Türkei bestattet.
Andererseits gibt es sogar islamische Friedhöfe in Deutschland, z. B. in Aachen/Hüls. Ein heißer Tip hierzu: Lesen Sie die Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um eine geplante Einebnung vonmuslimischen Gräbern in Köln im November 1995. In dieser Stellungnahme, die in unserer Website http://www.islam.de unter der Rubrik "Nachrichten, Mitteilungen" zu finden ist, können Sie alle Details zu diesem Thema nachlesen.
In der Regel wird der sterbende Muslim bis zu seiner letzten Stunde von seiner Familie begleitet. Wie Sie wissen, hat die Familie unter den Muslimen einen anderen (höheren) Stellenwert als dies leider in unserer Gesellschaft üblich geworden ist. Die Familie weicht also nicht nur dem Sterbenden sondern auch schon dem alternden Menschen nicht von der Seite. Es sind jedoch Beobachtungen zu machen, die annehmen lassen, daß dieser Vorzug im Zuge der hier aufwachsenden Generationen nicht aufrecht erhalten werden kann. Dieser Meinung ist zumindest Prof. Dr. Mohammad Hawari, der sich in einer Studie mit dem alternden Muslimen in Europa auseinander gesetzt hat.
Das Waschen des Leichnams ist eine vorgeschriebene islamische Pflicht, die sich aus der Lebensweise des Propheten, Friede sei mit ihm, ableitet. Somit hat jeder Muslim im Sinne der Religionsfreiheit das Recht, gewaschen zu werden, wenn er stirbt. Auch hier gilt jedoch leider, daß die Umsetzung dieses Rechtes nicht überall eingefordert wird. Wenn der Körper des Toten wegen seiner zu großen Versehrtheit keine Waschung zuläßt, wird der Tote selbstverständlich nicht gewaschen.
Danke, Laubi;-)))
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