zus.priv.Krankenversicherung (insbes.@Micha)
Leon´s zusätzliche private Krankenversicherung ist bei der DEVK und es handelt sich um den Tarif ST-G2. Sie kostet 6,82 Euro pro Monat.
Voraussetzung ist, dass das Kind in einer gesetzlichen KK versichert ist und keine andere zusätzliche private KV besteht.
Die Versicherung heisst im ganzen "Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung für Mitglieder der GKV".
Versicherungsleistungen:
-Unterkunft im Einzel-/Zweibettzimmer (oder man bekommt den Betrag erstatt wenn man es nicht in Anspruch nimmt)
-privatärztliche Leistungen (auch die bekommt man erstattet, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt)
-Leistungen der Hebamme
-Transport im Krankenwagen oder Rettungshubschrauber zum oder vom Krankehaus bis zu einer Entfernung von 100km (Standart wäre: nächstgelegen Klinik, problematisch wird es wenn das Kind auf Wunsch der Eltern in eine andere klinik gebracht werde soll weil diese etwa auf etwas spezielles spezialisiert ist)
-gestzl. vorgesch. Zuzzahlung des GKV-Versicherten für die ersten Tage eine KKH-Aufenthaltes (die man ja sonst bezahlen muss) einschl. solcher Mehrkosten die anfallen, weil der Versicherte ein anderes als in der ärztlichen Einweisung KKH aufsucht
-Die nach Vorleistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100% ersetzt.
-Stationäre Psychotherapie bis 4 Wochen pro Kalenderjahr, was darüber hinaus geht muss vorab geklärt werden (ist aber dann kein Problem)
Re: zus.priv.Krankenversicherung (insbes.@Micha) 2
-Die Aufwendungen für dsie Unterbringung und Verpflegung des gesunden Neugeborenen sind bei Nachversicherung eingeschlossen.
Leider habe ich den Versicherungsantrag nicht (nur die Police und die Vers.Bedingungen), so dass ich nicht weiss ob eine Vorgeschichte bei Kindern abgefragt wird. Das kann aber sicher ein kurzer Anruf bdei der Versicherung klären.
Hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte
LG Mel
Nachtrag (insbes.@Micha) 2
Man bekommt nur ein KKH-Tagegeld (was eigentlich kein Tagegeld, sondern eine Erstattung ist) wenn man die Leistungen NICHT in Anspruch nimmt. (zum Beispiel freiwillig in ein Vierbettzimmer geht oder so *schauder*)
Die Versicherung ist natürlich nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, entsprechend sind natürlich die Prämien höher.
Achso: Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Man kann also nicht heute die Versicherung abschliessen, morgen das Kind einliefern und danach wieder kündigen...
Anders sieht es aus bei Unfall oder Notfall, da gilt die Wartezeit natürlich nicht. Ist eben ein Schutz für die Versicherung um o.g. Fälle auszuschliessen, wo sich besonderns schlaue Leute mal eben privat versichern weil ne OP geplant ist, und danach fix wieder autreten.
LG Mel
@ Mel...hab vielen Dank, bist ein Schatz!! LG von
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