völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
Hoffe mir kann wer helfen........
LG, Anke
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
Habe im Internet folgende Sachen gefunden:
§ 534
Pflicht- und Anstandsschenkungen
Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf.
Und:
Ein Geschenk nach § 534 geht durch den Akt der Schenkung übrigens sofort und vollständig in das Eigentum des anderen über und ist auch nicht zurückzugewinnen. Hier gilt tatsächlich das Kindersprichwort: "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen." ? Bis auf einen weiteren Sonderfall: die Auflösung einer Verlobung, nicht etwa die Ehescheidung. Da spielen sicher noch magische Elemente eine Rolle und die Bedeutung der Liebesgabe als Unterpfand für die versprochene Ehe: Sämtliche Geschenke innerhalb der Verlobungszeit können zurückgefordert werden. Nicht jedoch solche der Ehe, das umfasst auch die während der möglichen Verlobungszeit, denn die Ehe wurde ja geschlossen. Doch damit können sich einige nicht abfinden. Bei Prozessen zur Ehescheidung entbrennt manchmal Streit um wertvolle Geschenke, um einen Pelzmantel oder einen Porsche, wenn die Klägerseite der Auffassung ist, daß diese Geschenke den Rahmen normaler Geschenke nach § 534 überstiegen haben, was vom Vermögen und sonstigen Lebensstil des Paares abhängig gemacht wird. Dann haben die Gerichte zu klären, ob Schenkung nach § 516 in Betracht kommt und wenn ja, ob sich der Beschenkte gröblich undankbar gegen den Schenker erwiesen hat. Nur dann ist der Porsche zurückzugewinnen.
Hoffe das hilft weiter :)
LG
Antje
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
danke für Deine Mitsuchhilfe!!!!!
Habe da auch schon fast gefunden was ich suche....
wenn es die Erklärung ist die ich brauche, dann kopiere ich sie nach.
Danke sagt Anke
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
Anstandsschenkungen sind gebräuchliche Geburtstags-, Weihnachts- oder Hochzeitsgeschenke. Sie sind nicht rückforderbar.
Denn das Sozialamt fordert Geldschenke zum 1. Geburtstag und zu Ostern von Oma an Jannis zurück, weil Oma jetzt im Pflegeheim ist und das Sozialamt zuzahlen muss.....
Aber den § haben sie nicht in ihrem 2Seiten langen Brief erwähnt:
§ 534
Pflicht- und Anstandsschenkungen
Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf.
Mal sehen, wie das Sozialamt reagiert wenn ich auch mit dem BGB antworte.....frech grins
LG, Anke
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
boah! sowas ist ja dreist vom sozi!!!
ich hoffe du bekommst recht mit dem § !
viel glück und berichte mal...
lg christina
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
ups, den letzten Beitrag von Dir hab ich überlesen. Das ist ja ne Frechheit, ich hoffe Du hast Erfolg, allerdings muß man damit rechnen, daß sie darauf pochen, daß unverhältnismäßig viel Geld geschenkt wurde. So schnell lassen die nicht locker, im Notfall würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
LG
Nicky
Re: völlig O.T. aber wichtig Thema "Schenkungen BGB"
ja sie meinen, dass die Summe "nicht der allgemeinen Lebenserfahrung" entspricht!!!
Was bitte ist die allgemeine Lebenserfahrung????
Sind 100 Euro von TicTacOma an Urenkel pro Lebensmonat zuviel??? Ich finde nicht!!! Und ich kämpfe um Jannis Geld!!! Immerhin sparen wir alle für seine Ausbildung usw.
LG, Anke
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