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off Topic: Nebenbeschäftigung

Hallo Ihr Lieben!
Kann mir jemand sagen, ob ich während meines Erziehungsurlaubes einen Nebenjob annehmen darf? (Früher 630 DM Job). Wieviel kann ich da momentan maximal verdienen? (315 ???) Muß ich dann davon noch irgendwelche Steuern oder so zahlen?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
Marion
Bisherige Antworten

Re: off Topic: Nebenbeschäftigung

Hallo! Soweit ich weiß, darfst Du 30 Stunden nebenher arbeiten! LG, Tanja

Re: off Topic: Nebenbeschäftigung

Hallo Marion!
Das Ding heißt jetzt 325 Euro-Job! Und Du brauchst dafür einen Freistellungsantrag (gibt´s beim Finanzamt). Den Freistellungsantrag gibst Du dann Deinem neuen Arbeitgeber anstelle der Lohnsteuerkarte, denn über den wird abgerechnet.
Du müßtest evtl. noch bei Deinem alten Arbeitgeber nachfragen, ob der damit einverstanden ist, daß Du woanders arbeitest (wenn Du bei dem während Deiner Elternzeit noch im Beschäftigungsverhätnis stehst, bzw. dieses nur ruht und nicht gekündigt ist).
Wenn Du über diese Grenze kommst oder aber auf Lohnsteuerkarte arbeitest (egal wieviel Du verdienst, also auch wenn es unter 325 Euro ist), wird Dir das vom Erziehungsgeld wieder abgezogen.
Achja, ab April werden es wohl 400 Euro steuerfrei sein, und dann wohl auch ohne Freistellungsantrag, wenn ich das richtig verstanden habe.
LG, Kelly

Danke für die Info! o.t.

Re: off Topic: Nebenbeschäftigung

Hallo,
zwar eine späte antwort, aber vielleicht noch rechtzeitig... Es stimmt, daß du bis April bis zu 325 ? verdienen kannst, auch richtig ist, daß du bis zu 30 Stunden / Woche arbeiten darfst, es ist aber nicht wahr, daß es dir vom erziehungsgeld einbehalten wird, sobald es auf lohnsteuerkarte läuft, das ist abhängig vom gesamteinkommen in eurem haushalt,
Babse
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