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arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

oder kennt sich gut aus?
ich hab da nämlich mal ne frage.... schüttel gerade über das hiesige jugendamt nur noch den kopf!!!
lg britta
Bisherige Antworten

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

ich war mal Bürovorsteherin bei nem Fachanwalt für Familienrecht, aber trotzdem schüttele auch ich den Kopf über das hiesige Jugendamt :-)
LG - Martian

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

hallo maritan, sag mal kennst du dich mit unterhaltsdingen und titeln aus? vor allen dingen im falle einer adoption?
immer noch kopfschüttelnde grüsse vom jetzt dienstaufsichtsbeschwerde schreiben muss küken

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

Um was gehts denn da?
Bevor ich zum Standesamt kam, war ich jeweils ein halbes Jahr beim Jugendamt (Amtsvormundschaften und -pflegschaften) und beim Ordnungsamt (u.a. Ermittlung von säumigen "Vätern").
LG Mel

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

huhu mel, es geht da um einen titel, der beim jugendamt liegt. die rücken den allerdings nicht raus, weil DEREN rechtsanwältin jetzt prüfen soll, ob die unterhaltsrückstände mit der adoption erloschen sind oder nicht. völliger quark, soweit ich weiss. vor allen dingen, seit wann prüft das ne rechtsanwältin? wäre ja wohl sache eines richters, oder?
und die können sich doch nicht weigern mir meinen titel auszuhändigen... tsts, alle hauen
lg britta

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

Ich vermute mal, dass die den Titel zur Prüfung an das dortige Rechtsamt geleitet haben und ihn derzeit gar nicht rausrücken *können* weil er wohl nicht da ist.
Wobei ich auch nicht wüsste was das Rechtsamt damit soll, aber auswärtige Rechtsanwälte werden von den Stadtverwaltungen eigentlich gar nicht herangezogen. Gibt ja genug Personal dazu in den eigenen Reihen.
Trotzdem komisch, denn a) sollte das jeder im Jugendamt (alle gehobener Dienst dort!!) doch selbst beurteilen können oder wenn nicht wäre das m.M.n. eine Sache die mit dem Amtsgericht geklärt werden muss.
Hm, komische Sache. Sowas hatte ich aber auch noch nie.
Sponazn würde ich persönlich sagen das die Rückstände mit der Adoption NICHT erloschen sind, denn das Kind ist ja die "berechtigte" Person.
So ist es jedenfalls wenn ein leibl. Vater Rückstände hat und die Mutter neu heiratet. Dann ist der leobl. Vater ja auch nicht weiter unterhaltspflichtig, die Rückstände müssen jedoch schon noch beglichen werden. Wäre ja sonst ein bisschen einfach.
Dann weiss man ja: Aha, die Adoption steht an, also zahl ich nicht mehr und wenn die Sache durch ist, bin ich aus´m Schneider.
Nee nee. So einfach nicht.
Also ich gehe davon aus, dass die Rückstände NICHT erloschen sind und es würde mich doch sehr wundern wenn da jemand zu einem anderen Ergebnis kommt.
LG Mel

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

Also ich bin zwar keine Spezialistin für Unterhaltsrecht, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Unterhaltsrückstände erloschen sein sollen. Adoption bedeutet, dass das Kind "mit Ausspruch der Adoption in der neuen FAmilie unterhaltsberechtigt und verpflichtet ist". Die Rückstände betreffen ja aber wohl einen Zeitraum vor der Adoption, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wurde vom JA Unterhaltsvorschuß geleistet? Möchtest Du denn gerne aus dem Titel die Vollstreckung einleiten?
LG JULI

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

hallo juli, ja, genau das möchte ich. allerdings, wie schon gesagt, rückt im moment das jugendamt den titel nicht raus. was ich nicht verstehe, es besteht keine amtsbeistandschaft oder ähnliches. diekönnen mir doch nicht verwehren, selber etwas zu unternehmen. da geht es schliesslich um insgesamt über 8000 euro...
lg britta

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

Hast Du denn Unterhaltsvorschuß bekommen? Möglicherweise behält das JA den Titel ein, um Regreß zu nehmen. Ob oder wie das vom JA rechtlich durchgesetzt werden kann, weiß ich nicht. Wer hat denn den Titel erwirkt? Hast Du da selbst im Namen Deines Kindes geklagt? Oder lief das irgendwie über´s JA?
Sorry, ich kenn mich mit so Unterhaltskram wirklich nicht sehr gut aus.
Vielleicht drohst Du diesen Pappnasen aber einfach mal mit einer Schadensersatzklage für den Fall, dass sich durch die Zurückhaltung des Titels die Vermögenslage des KV verschlechtert und vielleicht ncihts mehr zu holen ist. Am besten gleich ne Stufe höher gehen, wenn der zuständige Sachbearbeiter blöd macht.
LG, JULI

Re: arbeitet hier jemand beim rechtsanwalt...

Genau das fiel mir auch noch ein:
Wenn für das Kind Unterhaltsvorschuß durch das JA gezahlt wurde, holen die sich natürlich erstmal ihr Geld vom KV zurück, das hat dann auch leider Vorrang vor Euren Ansprüchen (ggfs. Restforderung).
Weisst Du ob für das Kind mal Leistungen nach dem UVG gezahlt wurden?
Mel
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