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Zlg d. Eigenanteils b. KH-Aufenthalt im Rahmen SS

Hallo zusammen,
war vor der Entbindung 5 Tage lang stationär in Behandlung. Dann nochmal für 7 Tage (3 Tage vor der Entbindung und 4 Tage ab einschließlich Entbindung).
Für den ersten 5 tägigen KH-Aufenthalt habe ich direkt an das KH für 2 Tage Eigenanteil bezahlt/müssen.
Jetzt bekam ich von meiner KK eine Rechnung für 5 Tage Eigenanteil (bisschen spät, aber die wollten wahrscheinlich meine Akte endlich aufräumen, weil ich die Mitgliedschaft gekündigt habe).
Jetzt meine Frage:
1. Muss ich überhaupt einen Eigenanteil bezahlen? Der Aufenthalt war nötig wegen der SS, da sind doch auch alle Medikamente, die die SS betreffen kostenlos, warum also der KH-Aufenthalt nicht?
2. Ich war insgesamt 12 Tage lang stationär. Warum soll ich nur für 7 insgesamt Tage bezahlen?
3. Warum habe ich beim ersten Aufenthalt an das KH bezahlen müssen?
Kann mir jemand helfen? Bedanke mich für eure Antworten :-)
Gruß++
Laubfrosch.
Bisherige Antworten

Re: Zlg d. Eigenanteils b. KH-Aufenthalt im Rahmen SS

Hallöchen! Also, das mit dem Eigenanteil bei stationärer Bahandlung ist so. Für die Zeit im direkten Zusammenhang und auch Grund der Entbindung ist kein Eigananteil fällig. Pro Jahr sind max. 10 Tage zuzahlungspflichtig. War die Einweisungs- und Behandlungsdiagnose nicht im direkten Zusammenhang mit der Entbindung/Schwangerschaft, so muß man zahlen. Bei mir lag der gleiche Fall vor. Beim ersten Aufenthalt wurde ich mit dem Verdacht auf eine Lungenembolie eingeliefert. Hier mußte ich den Eigenanteil bezahlen, obwohl ich auch wg. vorzeitiger Wehen behandelt wurde. Beim 2 Aufenthalt wurde ich 2 Tage vor der Geburt aufgenommen wg. fehlender Kindsbewegung und Herzrhythmusstörungen beim Ungeborenen. Eigentlich sollte ich an dem Morgen entlassen werden, andem Dorian geboren wurde. Er hatte es sich dann nachts einfach anders überlegt und wollte uns einen weiteren Krankenhausaufenthalt ersparen. Für den 2 stat. Aufenthalt entfiel dann der Eigenanteil. Da gibt es auch gesetz. Bestimmungen für. Habe sie glaube ich noch in den Akten, wenn Du näheres brauchst, kann ich ja nochmal nachschauen. VG und ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben, Tanja

Re: Zlg d. Eigenanteils b. KH-Aufenthalt im Rahmen SS

Hallo Tanja,
hm, verstehe ich dich richtig? Wenn die Einweisungsdiagnose im direkten Zusammenhang mit der SS steht, dann muss ich gar keinen Eigenanteil bezahlen? Also auch nicht, wenn ich unter den 14 (nicht 10) Tagen im Jahr liege?
Ich war beide Male wegen Gest.Diabetes im KH. Demnach muss ich doch gar nichts bezahlen, oder? Welche ges. Bestimmungen sind das denn? Kannst du mir die mal bitte nennen? Will mich bevor ich mit der KK in Kontakt trete informieren.
Gruß++
Laubfrosch.

@Laubfrosch

Hallo Laubfrosch! Melde mich hierrüber, da ich in meinem Mailsystem dauernd Fehlermeldungen bei der Mail an Dich bekomme. Hoffe es hat trotzdem geklappt und Dein Psotfach ist nicht überschüttet worden *lol*. wenn "ja", sorry, der Rechner spinnt! Sollte es nicht geklappt haben, kannst Du mir ja morgen eine Mail schicken. Dann versuch ich es anders. Ich drücke uns aber die Daumen, dass wir jetzt schon erfolgreich waren und Dir die Schreiben weiterhelfen. Ich gehe jetzt erstmal ins Bettchen (Schönheitschlaf muss ja sein, man tut ja was man kann *hihi*). VG und schlaf schön, Tanja

Re: @Laubfrosch

Hallo Tanja,
ja, wie vorhergesehen, ist mein Postfach in die Knie gegangen. Habe sie aber doch lesen können. Danke! Melde mich, wenn ich noch weitere Fragen habe.
Gruß++
Laubfrosch.
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