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Witz der Woche *grummel*

So, für Euch auch noch zum mitfreuen:
Mein Mann war gerade auf dem Rathaus, um Rebecca anzumelden - halt, stimmt nicht, er stand davor. Die Tür war nämlich zu. Und auf der Suche nach irgendeinem Aushang, der ihm sagt, an welchen Tagen jetzt zwischen den Jahren sie zuhaben (der nicht vorhanden war) traf er einen netten Menschen, der meinte, daß er wohl frühestens am 2. Januar damit rechnen könnte, wieder jemanden anzutreffen - vielleicht aber auch erst die Woche drauf. Überflüssig zu sagen, daß sie keinen Anrufbeantworter mit den Öffnungszeiten geschaltet haben und auch im Internet kein Hinweis auf Rathausurlaub zu finden ist. Wie war das? innerhalb von 7 Tagen muß ein Kind in Deutschland angemeldet sein?
Viele Grüße,
Christine
Bisherige Antworten

Re: Witz der Woche *grummel*

.. würde mich mal interessieren, welche Strafe droht, wenn Dein Kind NICHT innerhalb der sieben Tag angemeldet ist. 1. Strafzettel mit 0 Jahren?
LG Gala

Re: Witz der Woche *grummel*

hallo christine,
sooo streng wird das wohl nicht mehr gesehen; unsere kleine haben wir auch erst 10 tage später angemeldet. aber es würd mich ja doch interessieren, wieviele einwohner ihr habt, dass bei euch alles dicht ist? wir haben auch nur ne handvoll aber die haben auf. wenn auch wohl nicht viel gearbeitet wird...komme aus dem bereich*schäm*
lg
katrin

Re: Witz der Woche *grummel*

Hi Christine,
erst wenn Du Dein Kind nach einem Monat nicht angemeldet hast, bekommt es einen anderen Namen. Bei Jungs war das Harald *prust*, der Mädchenname war auch nicht besser, komm gerade nicht drauf.
Viel Erfolg,
Ariane

Das is´n Scherz, oder ?!?!?!?!?!?!?!??!?!?!?!?!

nee, Moon, das ist echt _kein_ Scherz!

Re: Witz der Woche *grummel*

Also wir hatten Deutschlands unfähigsten Standesbeamten und somit Klara erst ca 1 Monat nach der Geburt endgültig anmelden können. Unsere Geburtsurkunden waren nämlich zu alt ;-))))) Tja, wäre ich doch etwas jünger!!
Das wird schon.
LG
Ike

Re: Witz der Woche *grummel*

Sorry, wenn ich mich da mal einmische, aber da hat nix mit unfähigen Standesbeamten zu tun (gehöre selbst zu der Genre!), sondern die Urkunden dürfen eben deshalb nicht zu alt sein, weil sich etwas geändert haben könnte.
Du könntest z.B. in den letzten Jahren eine öff.-rechtl. Namensänderung gemacht haben und schon würde dein Name mit dem auf der alten Geburtsurkunde nicht mehr übereinstimmen und somit würde auch die Geburtsurkunde deines Kindes unkorrekt werden und das könnte -für Euch- erhebliche Konsequenzen haben.
Ist also keine Schikane, sondern einfach nötig um alles mit Rechten Dingen zugehen zu lassen.
Ansonsten könnte ja fast jeder mit fremden Identitäten rumlaufen. Wäre dann kein Problem mehr. Grosse Probleme könnten dann aber folgen....
Mel (die mal den Berufsstand rechtfertigen muss)

Re: Witz der Woche *grummel*

Jaja, die Fristen...
Arbeite selbst beim Standesamt und kann Dir sagen: Wenn es nicht aufhat, kannst Du auch dein Kind nicht anmelden (herlichen Glückwunsch erstmal...) und kannst ja dann auch nix dafür und überhaupt passiert nix, wenn Du dich verspätetst, denn die Klinik-Listen werden (jedenfalls bei uns) alle 2 Monate kontrolliert (und nicht täglich), denn es kann ja immer mal was dazwischen kommen....
No panic!!!!
Und: es stimmt natürlich nicht, dass ein Kind dann unter anderem Namen beurkundet wird!!
Es wird nämlich erstmal gar nicht beurkundet, wie auch ohne Geburtsanzeige (so heisst das Blatt vom KKH)??
Mach Dir keine Sorgen....
Mel
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