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Wie war das nochmal mit der Elternzeit???

Hallo!
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie war das nochmal mit der Elternzeit-Verlängerung? Ich habe leider nur 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich gerne um 1 Jahr verlängern. Braucht man das Einverständnis des AG und wie lange vorher muß ich es dann beantragen?
Eine andere Frage noch: Wie ist das bei 325 Euro-Jobs? Brauche ich da auch das Einverständis des AG?
Danke für Eure Antworten!
Gruß,
Anke
Bisherige Antworten

Re: Wie war das nochmal mit der Elternzeit???

Hallo,
ich habe auch nur 2 Jahr EZ genommen, mir wurde gesagt, wenn ich das dritte Jahr direkt dranhängen möchte, sollte ich nach Möglichkeit ca. 1/2 Jahr vorher Bescheid sagen. Das ist aber wahrscheinlich von Firma zu Firma verschieden, am besten ist es das du dich schnell mit deinem AG in Verbindung setzt und alles besprichst, damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
LG
Sandra

Re: Wie war das nochmal mit der Elternzeit???

Hallo,
einen REchtsanspruchhast du nicht, die Elternzeit zu verlängern. Die meisten AG lassen aber mit sich reden. Also, nichts wie hin zum Telefon und anrufen. Naja, jetzt wohl nicht mehr.
und einen 325 Euro Job musst du dir genehmigenlassen. DeinAG darf ihn aber nur aus wichtigem Grund ablehnen, wenn du den Job z.B. bei der Konkurrenz annimmst. ISt der Job nicht genehmigt, kann der AG dir kündigen.
LG Barbara

WIEWOWAS?

Klar hat man nen Anspruch das dritte Jahr zu nehmen wann immer man will bis zum 8-ten Lebensjahr des Kindes, also auch direkt an die ersten 2 Jahre hintendran.
Oder nicht?
Lari

Ja schon, aber

das muss man direkt am Anfang mit beantragen. Auf eine Änderung der Zeiten hat man grundsätzlich keinen Anspruch. Das fand ichnämlichsoblöd, denn woher soll ich wissen, wenn mein Kind gerade mal 4,5,6 Wochen alt ist (da muss man die ELternzeit beantragen), ob ich die Elternzeit lieber das 3. Lebensjahr oder vielleicht erst im 7. Lebensjahr benötige??
Aber einen nachträglichen Ansprcuh auf Änderung hat man wohl nicht.
Barbara

Re: Ja schon, aber

Hallo!
Da hat Barbara Recht: Kein Rechtsanspruch. Du brauchst die Genehmigung Deines Arbeitgebers dazu! Aber meistens ist das, bei rechtzeitiger Anfrage, kein größeres Problem! :-)
LG, Kelly
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