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Wie ist das mit Wiedereinstieg in Beruf?

Ich möchte im März 2004 wieder arbeiten und habe vor, im Sommer mit meinem Chef einen Gesprächstermin für Oktober zu vereinbaren (weil Urlaubsplanung im November abläuft), um zu besprechen, ob ich wieder in meiner alten Abteilung eingesetzt werde. Ist das zeitlich ausreichend, wenn ich Elternzeit bis März 2004 beantragt habe? Oder hat meine Nachfolgerin das Recht länger zu bleiben, als ich Elternzeit beantragt habe? Arbeite übrigens im öffentl. Dienst und werde angelehnt an den BAT bezahlt. Bin aber keine Beamtin. LG Angi & Alicia
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