Wg. ABNEHMEN - gestern war Termin bei CHEF
Für alle die meine Posting verfolgt haben.
Ich wollte doch abnehmen, damit ich mich besser fühle wenn ich meinem Chef gegenüberstehe und mit ihm wegen meines Arbeitsplatzes verhandel. naja mir sind immerhin ca. 2 - 3 Kilo gelungen. Das ganze hätte ich mir auch sparen können.
Ich war vorgestern bei ihm - und wir haben irgendwie nur über Kündigung gesprochen. Mh.
Dem Arsch geht es nur darum wie er mich am besten kündigen kann. Irgendwie weiß da keiner die genauen Kündigungsfristen. Einer meint 4 Wochen der andere 3 Monate. Was denn nun?
Er ist nur daran interessiert mich bestmöglichst zu kündigen. Aber eines weiß ich wenn er mich einstellt für 4 Wochen dann mach ich die zeit krank. Wie soll das denn funktionieren mit meinem Kind - kindergarten - stress pur, dann wird er wieder rausgerissen. Nein. Ich bin sehr erbost dadrüber.
Bisher hat er sich auch noch nicht gemeldet um mir genaue Angaben zu machen. und wenn ich überleg, am 07.12 wird Timo 2 Jahre. 2 Wochen vorher ist Eingewöhnungsphase im Kindergarten. Also wäre es der 24.11. heute ist der 06.11. also viel Zeit bleibt da nicht. Und irgendwie sollte ich mich dann vielleicht auch Arbeitslos melden oder was?
Ach ich könnte ihn.
Hat jemand rat oder weiß jemand die Kündiungsfristen oder wann man sich beim Arbeitsamt melden sollte.
LG von der verbitterten Silvana
Re: Wg. ABNEHMEN - gestern war Termin bei CHEF
Da wird sich gewundert, daß in Deutschland keine Kinder mehr auf die Welt kommen......und den Frauen wird der Arbeitsplatz (hintenherum) weggenommen wenn Sie es doch tun.
Armes Deutschland! Aber der Chef hat seine Rente bestimmt sicher!
Re: Wg. ABNEHMEN - gestern war Termin bei CHEF
LG Alex
Re: Wg. ABNEHMEN - gestern war Termin bei CHEF
Deine Kündigungsfrist müßte in Deinem Arbeitsvertrag stehen; ist dort nichts geregelt, gilt die gesetzliche. Früher war das bei Angestellten (ich weiß nicht, was Du gemacht hast) 6 Wochen zum Quartal, also z.B. am 15.10. zum 31.12., dann erst wieder am 15.02. zum 31.03. usw. Ich habe aber gehört, daß die gesetzlichen Fristen verkürzt worden sind, bin mir hier aber nicht sicher. Das kannst Du aber im Gesetz (=>Buchhandlung) sicher akt. nachlesen, falls es für Dich zutrifft.
Einfach so kündigen kann Dich Dein Chef eigentlich nicht; für eine z.B. betriebsbedingte Kündigung muß er -für Dritte- nachvollziehbare Gründe haben (z.B. dauerhafte Verluste, deshalb Firma in Insolvenzgefahr wenn kein Arbeitskräfteabbau, etc.). Je nach dem, wie lange Du dort warst (Elternzeit zählt mit!) steht Dir eine Abfindung zu, falls er Dir tatsächlich betriebsbedingt kündigen darf.
Deshalb: geh' zum Anwalt - ohne bekommst Du vermutlich nicht mal die Abfindung (oder sie ist zu gering). Die meisten Kündigungen sind übrigens formal falsch u. damit nichtig (falls Du den Arbeitsplatz unbedingt behalten willst); um das zu beurteilen brauchst Du ebenfalls einen Anwalt. Außerdem stehen die Gerichte heute praktisch immer auf der Seite der Arbeitnehmer - das lohnt sich also in jedem Fall, dahingehend etwas zu unternehmen. Das läuft zwar auf eine (höhere) Abfindung u. ein gutes Zeugnis hinaus, als auf Erhalt des Arbeitsplatzes. Aber besser als nix, oder?
Viel Erfolg!
Nina
Re: Wg. ABNEHMEN - gestern war Termin bei CHEF
ich kenne deine Postings leider auch nicht, aber zum Kündigungsschutz möchte ich noch was nachtragen: In der Elternzeit genießt du vollen Kündigungsschutz (er kann dich nur verhaltensbedingt - wenn du geklaut hast z.B. - rausschmeißen). Selbst wenn du in der Elternzeit arbeitest, allerdings nicht mehr als 30 Wochenstunden. Und nach der Elternzeit hast du nochmals 6 Monate vollen Kündigungsschutz. Er hat absolut keine Chance, dich da zu kündigen. Das geht sozusagen nur mit deinem Einverständnis in Form eines Aufhebungsvertrages - und da kannst du alles fordern, wenn du willst. Ich würde so einen Vertrag nur unter ganz bestimmten Bedingungen unterschreiben: 1. Vertrag ist so formuliert, dass du Arbeitslosengeld ohne Sperre bekommst - dazu brauchst du rechtsberatung, die gibts im Arbeitsamt, die prüfen auch vorher (!!) deinen Aufhebungsvertrag wenn du willst (sehr ratsam). 2. ein gutes Zeugnis - schreib es selbst - mit Rechtshilfe. 3. ein vernünftiger Abfindungsvertrag - entgangens Gehalt (z.B. das du garantiert verdient hättest, weil du ja eigentlich einen Rechtsanspruch auf den Arbeitsplatz hast) zzgl Abfindung nach Betriebszugehörigkeit. Das ganze mach unbedingt mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, es gibt superviele Fehlermöglichkeiten. Wenn du eine gute brauchst, mail mich übers Profil an. Habe das Thema auch schon durch!
LG Marion
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