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Welche Fristen muß ich beachten??

Wenn Alicia 2 Jahre alt ist (also am 14.03.2004) möchte ich gerne wieder arbeiten. Wann muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Und muß ich das schriftlich tun? LG Angi & Alicia
Bisherige Antworten

Re: Welche Fristen muß ich beachten??

Hi
hast du 2 Jahre Elternzeit genommen? Soweit ich weiss, muss man 6 (8?) Wochen vor Ablauf schriftlich (kann formlos sein, unbedingt schriftlich bestätigen lassen) mitteilen, wie es weitergeht, also ob du wieder arbeitest bzw. ob du (wie wahrsch. ich, arbeite derzeit in Teilzeit während der Elternzeit) das dritte Jahr nimmst.
Hoffe, ich konnte helfen!
LG
Sibylle
PS. übrigens, selbst wenn du zuerst 3 Jahre Elternzeit genommen hast, verbindlich sind immer erst nur die ersten 2 Jahre.

Re: Welche Fristen muß ich beachten??

Hi,
wenn Du 2 Jahre Elternzeit nach der Geburt genommen hast und danach wieder die selbe Arbeitszeit haben möchtest, wie vor Deinem Mutterschutz, dann brauchst Du nichts beantragen.
Willst Du Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, dann musst Du dieses formlos spätestens 8 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit beantragen.
Judie

Re: Welche Fristen muß ich beachten??

Hallo, mein AG hat mir damals gesagt, 6-8 Wochen vorher reicht es ,wenn ich mündlich bescheid gebe. Schriftlich ist aber vielleicht besser, bei mir ist es ziemlich easy, da mein AG echt locker ist.
Ich hab erstmal 3 Jahre beantragt, kann aber jederzeit früher wieder anfangen.
Liebe Grüße, Yvonne
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