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Steuerliche Absetzbarkeit der Tagesmutterkosten???

Hallo Mitmamis,
wer kennt sich damit aus? Sind diese Betreuungskosten absetzbar? Bis zu welcher Höhe darf die TM steuerfrei verdienen? Verlangt das Finanzamt einen Vertrag als Nachweis?
Fragen über Fragen von Bettina
Bisherige Antworten

Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Tagesmutterkosten???

Hallo Bettina,
da ich selber Tagesmutter bin, kann ich Dir die Fragen beantworten.
Ja, die Betreuungskosten kannst Du absetzen, d.h. die Tagesmutter sollte Dir etweder eine Rechnung oder eine Quittung für den jeweiligen Monat ausstellen. Diese/n kannst Du dann am Jahresende beim FA einreichen. Einen Vertrag als Nachweis benötigt das FA in diesem Falle nicht. Du solltest aber in jedem Fall einen Vertrag mit der Tagesmutter abschließen, das hat auch Vorteile für Dich (bzgl. der Kosten und der Betreuungszeiten usw.)!
Eine Tagesmutter muss alle Einkünfte versteuern, ab einer bestimmten Stundenzahl/Woche muss sie sogar Ihre Krankenkasssenbeiträge selber zahlen (wenn Sie so wie ich noch im Erziehungsurlaub ist).
Das alles ist natürlich hinfällig, wenn Du eine Tagesmutter hast/findest, die das Ganze "schwarz" machst-Nachteil für Dich, Du kannst die Betreuungskosten nicht absetzen!
Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich auch gerne übers Profil anmailen.
Liebe Grüße, Anja

Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Tagesmutterkoste

Hi,
ich kann Dir dazu sagen, dass der Steuervortei bei UNS ganze 30 Euro (etwa) ist. Super. Kannste Dir ja mal vom Steuerberater oder Finanzamt ausrechnen lassen.
Gruesse,
Lari
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