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Schwanger im Erz.Urlaub!

Hi!
Meine Tochter ist jetzt 20 Monate und mein Mann und ich möchten gerne noch ein Zweites.
Nun meine Frage: ich bin noch bis April 2005 im Erz.Urlaub.
Wenn das Zweite vor Ende des Erz.Urlaubes zur Welt kommt fällt der Rest dann weg oder wird er hinter dem anderen Erz.Urlaubs angehängt oder wie läuft das?
Und wie ist es, wenn das Baby nach Ablauf kommt, bzw ich im Anschluß des Erz.Urlaubs vom 1. Kind gleich in MuSchu gehe,also ohne dazwischen zu arbeiten, kann ich dann meinen Job verliehren?Jemand hat mir das mal so erzählt!
Hoffe jemand kann mich aufklären!
LG Claudia
Bisherige Antworten

Re: Schwanger im Erz.Urlaub!

Hallo Claudia,
normalerweise faellt der Rest von der Elternzeit des ersten Kindes weg bzw. die beiden Elternzeiten laufen gleichzeitig, wovon man natuerlich nichts hat (ausser es gibt noch Erziehungsgeld fuers erste Kind, das kriegt man dann in der Zeit fuer beide).
Allerdings gibt es auch die Regelung, dass man das dritte Elternzeitjahr eines Kindes spaeter nehmen kann (bis zum 8. Geburtstag), darauf hat man aber keinen gesetzlichen Anspruch und der AG muss mitmachen. In der Regel wird da bei einer erneuten SS wohl kein AG zustimmen, da es fuer ihn dann nur Nachteile hat.
Den Job verlieren koenntest du meines Wissens nur, wenn das zweite Kind so spaet kommt, dass du zwischendurch noch zur Arbeit muesstest und du das nicht willst/kannst, zum Beispiel, weil du keine Betreuung fuer dein aelteres Kind hast. Ansonsten bist du sowohl in Elternzeit als auch erneuter SS nach meinem Kenntnisstand nicht kuendbar.
LG
Berit

Re: Schwanger im Erz.Urlaub!

Hallo ihr beiden!
Man kann doch aber erst die EZ für das erste Kind zu Ende nehmen (einfach laufen lassen) und erst kurz vor Ablauf EZ für das zweite Kind beantragen, oder? Dann kann man ja das letzte Jahr für das zweite Kind erst später (bis zum 8. Geb.) nehmen, das muss man doch noch gar nicht angeben, oder täusche ich mich jetzt völlig?
LG Janet

Re: Schwanger im Erz.Urlaub!

Hi!
Danke, hast mir echt weitergeholfen!
LG und "guten Rutsch"
Claudia

Re: Schwanger im Erz.Urlaub!

Hi!
Soweit ich die neue Gesetztesgebung verstanden habe, fällt es eben nicht
mehr weg, wenn Du das Zweite sozusagen mitten im Erz-Urlaub vom
ersten bekommst. AG technsch bleibt glaube ich bestehen, dass Du
unkündbar bist, sofern es sich überlappt. Ich bin mir aber auch nicht
sicher wie das mit dem Wiedereinsteigen dann läuft. Gegebenenfalls
musst Du es einfach mit ihm abklären, wenn es mal so weit ist.
Ich lös es so, dass ich wohl oder übel Teilzeit einstiege noch bevor der
Erzurlaub der Großen ganz verbraucht ist, sollte das alles irgedwie
hinhauen. Viel ewrfolg für bestehende V orsätze wünscht die Bea

Re: Schwanger im Erz.Urlaub!

Hi Bea!
Vielen Dank,Du hast mir sehr geholfen!
LG und guten Rutsch
Claudia
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