Suchen Menü

Schon wieder Arbeitsamt :( (lang)

Hallo :)
Muss noch mal was fragen wegen Arbeitsamt:
Ist das Rechtens das die mir mein Arbeitslosengeld streichen bzw. sperren wollen, nur weil ich mich nicht sofort beworben habe auf die Vermittlungsvorschläge?
Hintergrund bei mir ist das ich am 19.12. 3 Vorschläge bekommen habe, auf einen habe ich mich sofort telefonisch gemeldet und eine Absage bekommen. Bei dem 2ten war die Tel.nr. falsch und so sollte ich mich schriftlich bewerben, beim 3ten sowieso nur schriftlich.
Jetzt war ich aber der Meinung (mal vom Stress vor Weihnachten/Silvester abgesehen)das es doch genügen müsste wenn ich mich gleich im neuen Jahr bewerbe, weil über die Feiertage die Personalabteilungen sowieso nicht/kaum besetzt sind. Habe dann auch gleich am 8.1. (vorher zuviel Stress gehabt und PC war auch putt) meine Bewerbungen weggeschickt und mich auch noch auf 2 weitere telefonisch/online beworben und meiner Vermittlerin gleich (9.1.)Bescheid gesagt. Die hat dann schon was gemurmelt von "Leistung wird gesperrt, etc, pp", habe ihr dann erklärt das mein PC zwischen den Feiertagen kaputt war und ich somit erst jetzt dazu gekommen bin die Bewerbungen zu schreiben.
Tja was soll ich sagen gestern kam trotzdem ein Brief von der Leistungsabteilung das sie in Erwägung ziehen mir mein Arbeitslosengeld zu sperren wenn ich nicht erkläre warum ich mich nicht sofort auf den Vorschlag gemeldet hätte.
Habe dann dem guten Mann telefonisch noch mal erklärt was war und nun muss ich meine Quittung von der Reparatur, einen Nachweis das ich mich beworben habe (wie soll ich das denn beweisen? Gilt da die Quittung von der Post das ich was weggeschickt habe?)+ eine schriftliche Erklärung hinschicken und er schaut dann ob das so ok ist :(
Der größte Witz an der Sache ist das ich noch nicht mal Bescheid bekommen habe ob und wie viel ich überhaupt an Arbeitslosengeld bekomme :(
LG
Antje
Bisherige Antworten

Re: Schon wieder Arbeitsamt :( (lang)

Hallo Antje,
ja leider ist es so, dass man sich sofort melden sollte und wenn nicht, sind sie dort rigoros, wenn man keine belegbaren und triftigen Gründe für das "Vergehen" aufweisen kann.
Gruß++
Laubfrosch.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen