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Rechtsurteile gesucht, dringend.

Ich weiss nicht genau ob wir so etwas brauchen, aber leider haben wir Stress mit den Mietern unter uns.
Eigentlich gehts darum das deren fast 18jähriger Sohn immer zur Mittagszeit, Sonntags oder Feiertags Powermusic macht. Da hilft kein Bitten oder drüber reden, es ändert sich nix. Also ging nun zum 2. mal eine Schreiben an unsere Baugenossenschaft und an Weihnachten mussten wir 2x die Polizei kommen lassen.
Nun weis ich das SIE immer meckert das ja unser Sohn laufend schreit, durch die Bude trampelt usw. usw.
Das Ergebgnis wir haben am kommenden Do. einen Termin bei der Baugenossenschaft.
Und nun möchte ich, falss diese Dame mir mit Kinderlärm kommt, ein paar Rechtsurteile zum Thema Kinder, in der Hand haben. Wer kann mir hier eine Seite nennen wo ich so etwas finde?
LG Jeannette
Bisherige Antworten

Re: Rechtsurteile gesucht, dringend.

Hier sind ein paar Urteile:
Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienhaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern
WUM 1991, S. 558-559 (LT)
Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnnachbarn entsprechen, hinzunehmen.
WUM 1992, S. 471 - 472 (LT)
Lärm von spielenden Kindern ist auch empfindlichen Nachbarn zumutbar.
Mieter Zeitung, Sept. 1989
Nachbarn müssen den unvermeidlichen Lärm, der durch spielende Kinder verursacht wird, hinnehmen.
LG, Berlin Aktenzeichen 61, S. 288 / 1985
Kinderlärm ist hinzunehmen. Eine Unterlassungsklage gem. §1004 Abs. I BGB ist somit erfolglos.
AG, Kassel 872c 855/ 91
"Der übliche, von Kindern verursachte Lärm, kann zwar möglicherweise, wie jeder andere Lärm, eine Belästigung des Nachbarn darstellen, er ist jedoch zur Tageszeit keine wesentliche Beeinträchtigung i.S.v §1004 BGB. Auch wenn der Kinderlärm als besonders störend empfunden wird, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und gerade auch in einem Wohngebiet der Nachbarschaft regelmäßig zumutbar (...).
Ich schick Dir gleich den Link über's Profil. LG Sabine
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