PegPerego Buggy ist Mist - was tun?
ich hab seit ca. 6 Monaten einen PlikoMatic von PegPerego und nun ist das Teil zum 2. mal in Reparatur!
Immer verzieht sich die Strebe auf der rechten Seite, sodaß man den Buggy zwar fahren kann, aber wenn man ihn zuklappt rastet die Halterung nicht ein (kompliziert beschrieben, oder?)
Das nervt mich ganz kolossal, weil das blöde Teil ziemlich teuer war und nun dauernd für 2 - 3 Wochen weg ist.
Ich hab jetzt gesagt, ich will daß es anständig repariert wird oder einen neuen Buggy.
Allerdings fürchte ich, ich krieg das reparierte Teil wieder und kann in 3 Wochen wieder zum Händler latschen und ihn wegschicken.
Kann ich, im Falle das er sich wieder verzieht mein Geld zurück verlangen? Kennt sich das jemand aus und kann mir Tipps geben? Gekauft hab ich ihn übrigens bei Uups/Prenatal......
Danke und LG
Verena
Re: PegPerego Buggy ist Mist - was tun?
Re: PegPerego Buggy ist Mist - was tun?
die sagten mir im Geschäft, daß der Wagen nach Dachau geschickt werde/wurde! Und 3 Wochen Reparaturzeit sprechen ja auch dafür, wir wohnen im Rheinland, da muß man ja etwas Zeit fürs Hin- und Herschicken einplanen :-)
Und wenn das Teil jetzt nochmal verzogen ist - dann werde ich 'nen neuen KiWa kaufen und darauf bestehen, daß die das Verzeih-Teil zurücknehmen.
Danke und LG Verena
Das musst Du Dir nicht gefallen lassen!
seit Jahresbeginn gilt ein neues Verbraucherrecht. Danach kannst Du zwischen Nachbesserung und Umtausch wählen. Zitat von der Website der AG der Verbraucherverbände:
"Wahlrecht bei Reklamationen
Bei Reklamationen haben Verbraucher ab Januar nach wie vor ein Recht auf Vertragsauflösung oder Preisminderung. Bevor der Kunde dies jedoch in Anspruch nehmen kann, muss dem Händler die Möglichkeit der Nacherfüllung eingeräumt werden. Dabei hat der Verbraucher das Wahlrecht, eine Reparatur zu verlangen oder auf ein neues Produkt zu bestehen. Jedoch kann der Händler eine dieser beiden Möglichkeiten der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Geht der Händler auf keine der beiden Möglichkeiten ein, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Dies gilt auch für den Fall einer fehlgeschlagenen Nachbesserung (im Zweifel zweimalige Chance zur Nachbesserung)."
Also, spätestens nach der zweiten erfolglosen Reparatur kannst Du einen neuen Buggy verlangen. Viel Erfolg!
LG Anja.
Re: Das musst Du Dir nicht gefallen lassen!
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