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Off t. Jmd. Ahnung von Erbschaftssteuer? zu HÜÜÜLF

Hallo,
ich hätte da grad mal wieder ein off topic - Problem: Wir haben uns ein Haus gekauft und wollen den Kredit mit einer Risikolebensversicherung absichern. Sowohl mein Mann als auch ich werden eine abschließen (keine über verbundenes Leben).
Ich hab mal irgendwo gelesen, dass der Antragsteller, also der Versicherungsnehmer, dabei immer der jeweils andere sein soll, damit im Todesfall keine Erbschaftssteuer anfällt.
Also z.B. ist mein Mann Antragsteller und Versicherungsnehmer und versichert aber sozusagen mein Leben, als Begünstigter steht er drin.
Ist das tatsächlich so richtig? Oder soll bzw. muss man das nicht machen?
Irgendwie finde ich im Moment im Netz nix aussagekräftiges und Ahnung von Steuerrecht hab ich nicht ....
Muss das alles immer so kompliziert sein, man will ja nix falsch machen.
HHHIIIILLLFFFEEEEEE
LG
Tanja
Bisherige Antworten

Re: Off t. Jmd. Ahnung von Erbschaftssteuer? zu HÜÜÜLF

Hallo Tanja,
diese Frage kann (muß können) Dir der Bankberater bzw. der Versicherungsmensch der Bank beantworten u./o. Dein Versicherungsmakler (sofern vorhanden). Zur Sicherheit würde ich mir von demjenigen entweder einen entsprechenden, schriftlichen Auszug (z.B. aus dem Erbschaftsrecht) geben lassen oder am besten direkt bei eurem zuständigen Finanzamt nachfragen.
Letzteres wäre in jedem Fall der sicherste Ratgeber (=>Telefonnotiz machen, mit Datum, Name des Gesprächspartners, Thema + Antwort - für alle Fälle, falls es doch mal Rückfragen gibt).
Viele Grüße
Nina

Danke, werd ich tun o.T.

Re: Off t. Jmd. Ahnung von Erbschaftssteuer? zu HÜÜÜLF

Hallo Nina,
da muss ich Dich enttäuschen, in aller Regel nehmen Bankberater keine Steuerberatungen vor - dafür ist der Steuerberater oder das FA zuständig - in der Bank kann es da für den Berater sogar Ärger geben.......
vG Martina

Re: Off t. Jmd. Ahnung von Erbschaftssteuer? zu HÜÜÜLF

Hallo Martina!
Da bin ich gar nicht enttäuscht ;-); ich wollte damit auch nicht sagen, daß der Bank- o. Versicherungsberater eine Steuerberatung macht, sondern nur, daß er eine grundsätzliche Aussage dazu treffen kann (u. das kann er - habe selbst jahrelang dort gearbeitet). Natürlich mit dem Hinweis, daß er keine Steuerberatung machen kann u. darf.
Deshalb bin ich ja grundsätzlich der Meinung, daß die beste Anlaufstelle das FA ist.
Viele Grüße
Nina

Re: Off t. Jmd. Ahnung von Erbschaftssteuer? zu HÜÜÜLF

Nur aus dem Handgelenk, rechtsverbindlich ist eine Auskunft vom FA nur, wenn du schriftlich einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellst und das kann dauern, sofern die sich überhaupt äußern. Andererseits ist fraglich, ob der Streß lohnt, wenn ihr verheiratet seid, die Freibeträge bei Ehegatten sind rd. 300.000 EUR.
LG Kelli
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