Suchen Menü

OT aber Dringend: In wieweit Mitsprachrecht der

Nachbarn d.h. Eigentümer.
Also es geht darum, daß wir uns eine Gartenhütte (2.40m x 2.40m) kaufen wollen. Die müssen wir aber an die Grundstücksgrenze setzen. Die grenzt genau an 2 Hauseigentümer. Nun hab ich gehört, daß man das lieber mit den Nachbarn abstimmen sollte, obs die stört. Da unser Grundstück sehr klein ist, haben wir eigentlich keine andere Möglichkeit als an diesem Standort. Es ist aber auch nicht so, daß die Nachbarn jedesmal beim rausgucken direkt auf die Hütte starren würden, d.h. meines Erachtens steht sie niemandem im Weg. Aber bei Eigentümer weiß man ja nie so genau. In wieweit haben die Mitspracherecht, gibts da irgendwelche gesetzlichen Rechte/Pflichten?
Bin für schnelle Antworten sehr sehr dankbar :-))
GLG Tanja
Bisherige Antworten

Re: OT aber Dringend: In wieweit Mitsprachrecht der

es müssen drei meter platz zum gartenzaun sein, rein rechtlich. es sei denn, die nachbarn haben nichts dagegen. wäre nämlich randbebauung und da kann sogar gegen euch geklagt werden.
lg tine

Re: OT aber Dringend: In wieweit Mitsprachrecht der

Hallo Tanja,
leider muß ich mich meiner Vorrednerin anschließen. Direkt auf die Grenze darf man - rein rechtlich gesehen - nur mit Zustimmung des Nachbarn bauen, ansonsten 3m Abstand. Je nach dem, was es ist, braucht man sogar eine Baugenehmigung vom Bauamt.
LG
Christiane
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen