OT: Wer zahlt Anwalt???
kann mir jemand sagen, wer den Anwalt bezahlen muß, wenn man vor dem Arbeitsgericht klagt?
WEIL:
Meine Schwester (mittlerw. 27SSW) hat normalerw. einen Teilzeitvertrag (18Std.), hat aber schon seit Ewigkeiten ca.35Std. die Woche (auch während der SS) gearbeitet. Nun war sie längere Zeit krankgeschrieben (Kreislauf, ständiges Übergeben, Übelkeit ect.), seit heute besteht ein absolutes Arbeitsverbot. Nun WILL der AG aber NUR dem Vertrag nach bezahlen, aber im MuSchuGesetz steht, daß die Arbeitnehmerin kein finanziellen Nachteile haben darf, gilt auch für Teilzeit.
Der Mensch vom Amt für Arbeitsschutz sagt, sie SOLL klagen, wenn der AG nicht das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft bezahlt.
Wenn geklagt würde, muß wer den Anwalt bezahlen???
vlG Claudia
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
Viele Grüße - Susanne
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
leider hat sie keine Rechtschutzversicherung :o(
lG Claudia
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
& liebe Grüße
Katharina
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
leider hat sie keine Rechtschutzversicherung :o( und auch kein Geld
vlG Claudia
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
wenn deine schwester gewinnt muss der AG zahlen.
und auch für die entstandenen gerichtskosten aufkommen.
soweit ich mich auch erinnere, darf sie auch nur so viel arbeiten wie in ihrem vertrag drin steht. alles andere sind überstunden und die dürfen schwangere nicht machen.
was meinst du damit, der AG will nur nach dem vertrag zahlen ? sie bekommt doch ihr lohn weiter, auch wenn sie krank ist. aber nach der sechwochen kommt teilweise die krankenkasse auf. aber klagen würd ich auch.
lg
sanne
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
damit meinte ich, dass der Arbeitgeber ihr nur 18 Stunde bezahlen möchte (ist vor 1,5 Jahren als Teilzeitkraft eingestellt worden), obwohl sie bisher IMMER mehr gearbeitet hat (durchschnittlich 35Std.) und demnach auch mehr verdient hat!
vlG Claudia
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
oh wei, das darf sie nicht. weil sie als schwangere keine überstunden machen darf.
hat sie sich die stunden notiert? oder irgendwie vermerkt. oder belegen kann , das sie sie gemacht hat?
oh man, der AG krigt aber einen auf den sack .
lg
sanne
Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
sie sollte sich gut überlegen, um wie viel Geld es hier geht und ob ihre evtl. vorhandene Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt (unbedingt vorher fragen!)
Gruß++
Laubfrosch.
Von der Regel, daß derjenige, der den Prozeß verliert, die Anwaltskosten des Gegners erstatten muß, gibt es eine praktisch besonders wichtige Ausnahme:
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozeß gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten (§ 12 a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).
Der Grund für diese Ausnahme liegt darin, daß der Arbeitnehmer, der sich in über 90 % aller arbeitsgerichtlichen Prozesse auf der Klägerseite befindet, nicht mit dem Risiko belastet werden soll, im Falle des Unterliegens auch noch die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen zu müssen. Diese Entlastung ist in vielen Fällen sinnvoll, da Arbeitnehmer oftmals Rechtsschutz von der Gewerkschaft in Anspruch nehmen können oder rechtsschutzversichert sind.
Die Kehrseite dieser Medaille ist natürlich, daß Sie selbst als Kläger auch dann keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer eigenen Anwaltskosten haben, wenn Sie den Prozeß gewinnen.
Von daher stellt sich die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich in einem arbeitsgerichtlichen Prozeß vertreten lassen wollen. Hier gibt es im Prinzip fünf Möglichkeiten:
1. Sie lassen sich gar nicht vertreten, sondern führen den Prozeß selbst. Das ist bei erstinstanzlichen Prozessen zwar rechtlich möglich, aber bei bestimmten Klagen - wie vor allem bei Kündigungsschutzklagen oder z.B. auch bei Klagen auf Provisionszahlung oder Urlaubsabgeltung - nicht sinnvoll, da man hier leicht Fehler machen kann, die erheblich mehr Geld als die Anwaltsgebühren kosten können.
2. Sie sind Gewerkschaftsmitglied und lassen sich kostenlos von einem gewerkschaftlichen Rechtssekretär vertreten.
3. Sie sind rechtsschutzversichert und lassen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Anwalt.
4. Sie sind nicht rechtsschutzversichert, aber finanziell so schlecht gestellt, daß Sie Ihren Anwalt nicht bezahlen können. Dann haben Sie Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Diese beantragt Ihr Anwalt zusammen mit der Klageerhebung beim Arbeitsgericht. Wird Ihnen Prozeßkostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt.
5. Sie sind nicht rechtsschutzversichert und finanziell auch nicht so schlecht gestellt, daß Sie Ihren Anwalt nicht selbst bezahlen könnten. Dann stellt sich die Frage, wie hoch die Anwaltsgebühren bei einem Kündigungsschutzprozeß sind und ob sich eine anwaltliche Vertretung für Sie rechnet.
>>
Re: Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
ich schließe mich Laubfrosch an und Anspruch auf PKH wird sie nicht haben, da sie ja vorher ganztags gearbeitet hat und auch jetzt noch Geld vom Arbeitgeber bekommt. Du könntest mal ein Forum für Rechtsfragen, speziell Arbeitsrecht suchen, wo Anwälte antworten, denen den Fall schildern und fragen, was an Prozesskosten auf Deine Schwester zukommen und das wird nicht wenig sein, denn Anwälte rechnen in der Regel immer die volle Gebühr ab. Ich hab leider keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte hier, sonst könnte ich Dir das ausrechnen, aber es gibt wie gesagt auch Foren dafür, die können Dir das ganz genau sagen.
LG
Nicky
Re: Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
auf der Seite von arbeitsrecht ist ein Forum mit sehr pfiffigen Usern. Da würde ich meine Frage stellen. Ansonsten würde ich Gesetzestexte suchen und dem AG vorlegen und versuchen die Sache ohne Klage zu klären.
Viel Erfolg.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
Gruß, Mia
Re: Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
ich habe die Erfahrung gemacht, daß eine 10/10 Gebühr liebend gern genommen wird. Wenns zur streitigen Verhandlung kommt, dann ist das sehrwohl möglich und ein Rechtsanwalt verschenkt meist auch nichts.
Meine Erfahrung, aber Du kannst es ja auch anders erfahren haben.
LG
Nicky
Re: Achtung das hier ist richtig! Auszug aus dem Web
Re: OT: Wer zahlt Anwalt???
in der ersten Instanz zahlt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Kosten = Gerichtskosten und evtl. Anwaltskosten. Es besteht aber kein Anwaltszwang. Viel Erfolg, Mia
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