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OT; Wer kennt sich im Arbeitsrecht (Minijob) aus??

Hallo,
habe Ärger mit meinem Chef. Arbeite als ZMV in einer Zahnarztpraxis, auf 400? Basis, 1x wöchentlich. Nun hat er mir die 2 Tage die ich im KH war vom Gehalt abgezogen. Im August ist die Praxis 3 Wochen wegen Urlaub geschlossen, diesen will er mir auch nicht bezahlen. Bin ich im Unrecht, wenn ich behaupte, dass auch mir bezahlter Urlaub zusteht (anteilsmäßig versteht sich)? Und ist es etwa nicht so, dass ich auch mal krank sein "darf", ohne dass ich gleich finanzielle Einbußen habe? Hat jemand Ahnung davon oder weiß wo ich sowas nachlesen kann? Habe leider auch keinen Tarifvertrag zur Hand in dem ich nachlesen könnte (müsste ich bei der LZK anfordern und der würde dann in die Praxis geschickt).
Hab echt große Lust, meinem Chef alles vor die Füße zu knallen, soll er seinen Mist alleine machen. Schließlich gab es in einer Praxis in der ich früher gearbeitet habe, für die Angestellten mit Minijob auch bezahlten Urlaub (wenn das vielleicht auch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und es einfach nur kulant war, finde ich das nur fair).
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
LG
mogli
Bisherige Antworten

Re: OT; Wer kennt sich im Arbeitsrecht (Minijob) aus??

Hallo mogli,
folgendes hab ich im Internet gefunden:
Urlaubsanspruch im Minijob?
Wie ist die Urlaubsregelung ( incl. Urlaubsgeld) bei 400-Euro- und Gleitzonen-Jobs ?
Ebenso wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Eine Besonderheit ist nur, daß man die Urlaubstage anhand der Arbeitstage je Woche umrechnen muß. Dafür gilt weiterhin, was ich bereits unter www.325-Euro.de geschrieben habe: Urlaubsanspruch bei Teilzeit. Ob zusätzlich zum Urlaubsentgelt (laufendes Gehalt) ein besonderes Urlaubsgeld zu zahlen ist, hängt davon ab, ob dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Wenn Vollzeitmitarbeiter Urlaubsgeld bekommen, muß es auch Teilzeitmitarbeitern anteilig gezahlt werden.
Was die Krankheit betrifft, so bin ich felsenfest davon überzeugt, daß Du auch 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, aber dann halt kein Krankengeld kriegst, hab aber nichts schriftliches dazu gefunden. Frag doch beim Arbeitsamt nach, die können Dir bestimmt weiterhelfen.
Liebe Grüße
conny

Re: OT; Wer kennt sich im Arbeitsrecht (Minijob) aus??

Hallo Mogli :)
Ich arbeite auch auf 400?-Basis im KH als Krankenschwester und ich habe Urlaubsanspruch (anteilsmäßig versteht sich, sind glaub ich 6 Tage für´s Jahr oder so). Wegen den Krankheitstagen das Gehalt kürzen find ich unverschämt, ich bin letzten Monat während dem Dienst krank geworden und hab keine Einbußen, wird wie normales krank von Vollzeitkräften gehandhabt. Du hast doch den KH-Aufenthalt geplant gehabt (warst doch du mit der Nase?) da darf er dir eigentlich nichts abziehen, er hätte dir halt nen Ersatztag sagen müssen das du keine Fehlzeiten hast, so funktioniert es bei uns jedenfalls und wir werden ja auch nach Tarif bezahlt.
Hoffe es war nicht zu verwirrend was ich geschrieben habe :)
LG
Antje

Re: OT; Wer kennt sich im Arbeitsrecht (Minijob) aus??

Hallo Mogli,
auch ich bin der Meinung, dass dir Urlaub und bezahlte Krankheit zusteht. Die Mini-Jobs werden seit April 2003 bei der Bundesknappschaft verwaltet. Die können dir dort sicher auch Auskunft geben, wo was steht, damit du das deinem Chef vor die Füsse knallen. Ist wohl besser als den Job zu schmeißen. Die Bundesknappschaft hat relativ ausführliche Seiten im Internet, da gibt es sicher auch eine Telefonnummer.
LG Kirsten

Re: Danke Euch, m.T.

Hallo,
Danke Euch allen, Ihr habt mir sehr geholfen. Na da steht mir dann noch ein "schönes" Gespräch bevor, leider erst nach dem Urlaub, vorher seh ich meinen Chef nicht mehr. Übrigens, ja ich war das mit der Nase und mein Chef wußte lange Zeit vorher schon von der OP. Sagte mir aber nicht, dass er die AU nicht anerkennt, hab es erst auf dem Kontoauszug bemerkt. Und als ich ihn heute drauf ansprach, erfuhr ich dann, dass er mir den Urlaub auch nicht zahlen möchte. Ich bin sowas von geladen, ich könnt den Kerl würgen. Da reiß ich mir 4 Jahre lang ein Bein für diese Sch.... Praxis aus und nu wird versucht mich übern Tisch zu ziehen. *AAAAAAHHHHHH*, könnt mich ja glatt zu der Aussage hinreißen lassen, Zahnärzte, alle nur Abzocker!!
So, nun hab ich zu guter Letzt noch meinen Frust abgelassen. Danke, auch für den Link, da hab ich es dann jetzt auch schwarz auf weiß und kann das auch meinem Chef vorlegen.
Noch einen schönen Abend
LG
mogli

Re: OT; Wer kennt sich im Arbeitsrecht (Minijob) aus??

Hallo Mogli,
ich habe mich in letzter Zeit sehr intensiv mit Minijobs beschäftigt. Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung auch bei Krankheit. Dein Chef darf Dir das Gehalt nicht vorenthalten. Im Internet gibt es eine Seite die sich minijob-zentrale (mit der üblichen Endung *g*) nennt, da kannst Du alles genau nachlesen.
Liebe Grüße,
Elke
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