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OT. Tagesmutter

Hallöchen,
ich habe da mal eine Frage an Euch!
Ab nächsten Freitag bekomme ich ein Tageskind für 4 Stunden morgens. Wir haben uns jetzt geeinigt was für Geld ich dafür bekomme. Jetzt weiss ich bloss nicht ob und wo ich das melden soll. Muss ich für das Geld Steuern zahlen oder wie läuft das? Schwarz will ich das eigentlich nicht machen weil mir das irgendwie zu gefährlich ist. Gilt das vielleicht auch als 325 Euro Job?
Hat jemand Erfahrung damit?
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüsse Ina
Bisherige Antworten

Re: OT. Tagesmutter

Hi Ina. Ich würde, das gilt als 325-Euro-Job, wenn du nicht mehr als 325 Euro damit verdienst ;o) Was das TM-Dasein angeht habe ich zwar nicht viel Erfahrung, denke aber, falls du ÜBER 325 Euro einnimmst, gilt das als Selbstständigkeit und du müsstest du eigens krankenversichern usw. Auf jeden Fall wurde mir das so erklärt als um meine freie Journalistentätigkeit ging. Es empfiehlt sich also immer entweder einen Arbeitsvertrag zu haben oder eben unter der genannten Summe zu bleiben. Ist es vielleicht möglich, dein Honorar von Monat zu Monat so zu "schieben" (es wird ja mal jemand in Urlaub fahren oder aus anderen Gründen ausfallen?!?), dass du in diesem Rahmen bleibst? LG, Joan

Re: OT. Tagesmutter

Hallo Joan,
danke für deine schnelle Antwort!
Da gibt es aber noch ein kleines Problem. Ich arbeite schon im Monat ein paar Stunden in der Pflege (bin gelernte Krankenschwester)´. Dieser Job läuft als 325 Euro und deshalb bezahle ich keine Steuern oder so. Ich fülle die Stunden allerdings nicht so, sprich ich komme im Monat auf vielleicht höhstens 150 Euro. Geht das das man 2 Jobs laufen hat und nicht über 325 Euro kommt im Monat? Ich würde im Monat mit beiden Job´s auf höhstens 300 Euro kommen!
Liebe Grüsse Ina

Re: OT. Tagesmutter

Hi,
soweit ich es weiss: ja, Du darfst auch 325 Jobs haben, wenn jeder nur einen Euro bringt.
Lari (die allerdings nimmer auf dem neuesten Stand ist)

Re: OT. Tagesmutter

Hi Ina. Tja, ich weiß es nicht. Aber Kathleens Antwort habe ich eben gelesen und denke, sie hat recht damit, dass dies für Arbeitnehmer gilt. Für MICH traf oder trifft diese Grenze wohl in erster Linie deshalb zu, weil dies auch die Grenze für den weiterhin möglichen Bezug von Arbeitslosenhilfe ist (mein Vertrag ist während der Elternzeit ausgelaufen). Alles bis zu dieser Summe wird mir abgezogen, würde ich *mehr* verdienen, fiele das ALG weg. Ich würde mich direkt beim Finanzamt oder eben beim Jugendamt erkundigen wie so etwas generell abgerechnet wird. Viel Erfolg und lG, Joan

Re: OT. Tagesmutter

Hallo,
also ich habe mich ebend bei einem Buchhalter erkundigt wie das ist. Er meinte auch das man die 2 Jobs ruhig machen kann wenn man nicht gerade über 325 Euro kommt!
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Liebe Grüsse Ina

Re: OT. Tagesmutter

Hallo,
also da würde ich auf alle Fälle im Finanzamt mal nachfragen. Ich arbeite selber im Finanzamt, bin aber im Erziehungsurlaub und hab zu Hause keine Gesetze liegen. Ich weiss aber das wir im Amt nicht eine einzige Tagesmutter steuerlich führen, weil die Einnahmen zu den steuerfreien Einnahmen gehören. ABER : bei uns hier beziehen die Tagesmütter ihr Geld vom Land oder von der Stadt und von den Eltern. Es gilt als eine Art Aufwandsentschädigung. Also die Eltern müssen sich nur zu einem geringen Satz (ca. 100 Euro) an den Betreuungskosten beteiligen, die Tagesmütter werden nicht privat gesucht, sondern man bekommt eine übers Jugendamt zugeteilt, nachdem man einen Antrag gestellt hat. Es läuft so ähnlich wie mit Kindergartenplätzen also. Es spielt für die Besteuerung also die Art der Einkünfte eine grosse Rolle.
Ich könnt mir aber vorstellen, das das bei Dir anders liegt. Es könnte sein, das Du ein Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde anmelden musst und somit gewerbliche Einkünfte beziehst.
Und nochwas : ich arbeite schon seit 2 Jahren nicht mehr, aber damals war es so das diese "325 Euro" Jobs nur Arbeitnehmer hatten , also Leute mit entsprechendem Arbeitsvertag. Ein Arbeitnehmer bist du nicht und ob diese Regelung auch für Selbständige gilt wage ich zu bezweifeln.
Liebe Grüsse, Kathleen

Re: OT. Tagesmutter

hallo ina!
ich arbeite ab ende des monats selbst als tagesmutter für 2 tage die woche. gewerbe muß ich hier (düsseldorf) nicht anmelden aber die einnahmen am ende des jahres bei der lohnsteuererklärung angeben. ein gewisser freibetrag ist steuerfrei, der rest muß versteuert werden da du ja selbstständig bist und keinen 325-euro-vetrag als arbeitnehmer hast! hier mal ein auszug aus dem gesetztext:
pflegegeld, dass tagesmütter als vergütung direkt von den eltern erhalten, ist steuerpflichtig. allerdings können in diesem fall 480,--dm pro kind und monat (alter satz, beim finanzamt am besten erfragen!) bei vollzeitpflege in abzug gebracht werden. bei teilzeitflege gilt ein entsprechender anteil. bei einem pflegeverhältnis mit erhötem aufwand (z.b. durch mehrere mahlzeiten bei sehr langen betreuungszeiten). falls dem zuständigen finazamt die betriebskostenpauschalen für tagespflege nicht bekannt sind, genügt ein hinweis auf die schreiben des bundesfin. ministers an die fin. minister der länder vom 1.8.1988 u. 17.2.1990 (veröffentlicht im bstbl. 88/1/329 und bstbl. 90/1/109).
ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen! wie das mit deinem anderen 325,--?job läuft, weiß ich allerdings nicht. dürfte aber eigtnlich kein problem sein, da man ja auch neben einem normalen vollzeit job ohne probleme auf 325-basis arbeiten kann. sicher weiß ich das allerdings nicht... viele grüße nina + jonas + bald david *15.10.02

p.s.

hast du schon dran gedacht, ne betriebshaftpflicht abzuschließen?? ist super wictig und solltest du unbedingt machen! lg nina
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