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OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

Oder kann mir eine super Seite im Net mitteilen, auf der ich Infos zu folgender Sachlage finde:
Mutter beantragt Sozialhilfe.
Tochter verheiratet, ohne Einkommen.
Unter welchen Umständen würde die Tochter vom Sozialamt verpflichtet zum Unterhalt der Mutter beizutragen?
LG, Anke (die gerade deswegen eine Wette laufen hat und hofft sie gewinnt)
Bisherige Antworten

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

hallo!
kommt drauf an was der ehemann von der tochter verdient. wenn er mit seinem gehalt gerade so sich und seine frau versorgen kann, kann das soziamt da auch nix mehr holen. aber wenn er ein sehr gut verdiener ist, kanns passieren, das das soziamt ihn verpflichtet anteilig dazuzuzahlen.
LG Doreen

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

äh?????
Neeee nääääääää - dann habe ich Wette ja voll verloren.
Meine "Laienmeinung" ist nämlich diese:
Das das Sozialamt nichts von der Tochter verlangen kann, wenn sie kein eigenes Einkommen hat. Der Ehemann darf nicht verpflichtet werden für seine "Schwiegermutter" aufzukommen.
Hat die Tochter ein eigenes Sparbuch, das nur auf ihren Namen und nicht auf Eheleute läuft, dann denke ich, kann das Sozialamt daran saugen....
Bin ich echt so dumm naiv unwissend???
grins - LG, Anke

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

hallo!
wenn sie verheiratet sind, zählt das gemeinsame einkommen!!! es ist egal, ob einer von beiden nix an einkommen hat.

Sagt mir bitte, dass Doreen falsch liegt......

biiiiiiitttttttttttteeeeeeeeee!!!!
;-)))))

Habe gerade folgendes im Net gefunden,

Hi Doreen,
habe gerade das im Net gefunden, dass Deine Meinung widerlegt:
"Pflicht zum Unterhalt der Eltern
Leibliche oder adoptierte Kinder sind zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet. Allerdings halten sich die Zuzahlungen in Grenzen.
Zur Berechnung wird nur das laufende Einkommen berücksichtigt, Vermögenswerte jedoch in der Regel nicht. Dabei sind die Freigrenzen hoch und erhöhen sich weiter, wenn u. a. die unterhaltspflichtigen Kinder selbst unterhaltspflichtige Kinder haben. Schwiegertöchter und Schwiegersöhne sind nicht zum Unterhalt verpflichtet."
LG, Anke

Re: Habe gerade folgendes im Net gefunden,

aha, na gut, dann bin ich wohl doch nicht so schlau wie ich dachte*lol*. dachte wegen dem verheiratet sein und gemeinsamen einkommen is das alles gleich geregelt. na gut, man lernt ja nie aus...

Re: Sagt mir bitte, dass Doreen falsch liegt......

lol, es gibt sogar einen begriff dafür: lebens-badarfs-gemeinschafft.

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

Kann man so und so sehen, hallo, denn die Tochter hat ein Einkommen. Nämlich .... Taschengeld, welches sie vom Ehemann bekommt! Wenns auch nur auf dem Papier ist. Laut Gesetz bekommt eine Hausfrau soundsoviel Prozent vom Einkommen des Ehemanns als Taschengeld. Aber, es wird ja nicht so viel sein, daß sie Unterhalt zahlen muß. Meines Wissens zahlt nur die Tochter und nicht der Schwiegersohn. Der hat ja selbst Eltern, denen er eventuell Unterhalt leisten muß.
LG Katrin

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

Der Ehefrau steht - bei hinreichendem Einkommen - ein Taschengeld zu, wieviel kann man wahrscheinlich auch irgendwo nachlesen. Sie trägt ja schließlich zum gemeinsamen Haushalt bei, indem sie ihn führt. Von diesem Taschengeld kann sie auch zur Kasse gebeten werden, aber frag mich bitte nicht, wieviel. Übrigens: probiers doch mal mit Google.
Viele Grüße,
Christine

Re: Die Wette hast Du gewonnen ;-)

Man ist immer nur im direkten Familiengrad unterhaltspflichtig, also Kind vs. Eltern und umgekehrt. Oder aber Eheleute untereinander.
Und die Taschengeldfrage...die gesetzliche Summe liegt (auch wenn ich sie nicht weiß) eindeutig UNTER dem Sozialhilfesatz eines Menschen und somit zu wenig, um davon noch was abzuzwacken....der Freitbetrag ist höher.
LG Bronte

Re: OT: Sozialhilfe - wer hat echte Ahnung?

Wenn die Tochter selbst kein Einkommen hat, muss sie nix zahlen. Das Einkommen des Mannes (also Schwiegersohnes) zählt nicht.
Bin mir da ziemlich sicher, weil ich einen ähnlichen Fall ind er Abschlussprüfung hatte und ne 1 hatte *angeb*. Ausserdem gab es etwas ähnliches bei uns in der Famile. Und zwar kam meine Oma väterlicherweits ins Heim, mein Papa ist Rentner, das Haus und die Ersparnisse sind auf dem Namen meiner Mutter. Daher musste mein Papa nix zuzahlen da er von seiner Rente sich und seine Frau zu versorgen hat und alles andere -auf dem Papier- meinen Mama gehört :-)
Wenn Du magst kann ich nochmal genau nachschauen. Habe das BSHG hier rumliegen. Aber nicht mehr heute....*gähn*
Mel

Habe die Wette auf jeden Fall gewonnen!!!! Aber...

wie sieht es denn nun aus,
wenn die Tochter ein eigenes Sparbuch hat, also nicht auf Eheleute....... muss sie davon was abgeben???
Wenn ja - habe ich die Wette nicht so ganz gewonnen....schnief
LG, Anke
PS: Mel - wenn ich Dich nicht hätte - lol- Du Angeberin!!!
Dann mach Dich mal schlau!!! grins

Re: Habe die Wette auf jeden Fall gewonnen!!!! Aber...

So aus dem Kopf weiss ich, dass man einen gewissen Betrag an Erspartem haben "darf", für die eigene Altersvorsorge, Rücklagen (falls mal die Waschmaschine pleite geht etc.) und so. Aber ich weiss jetzt nicht wie VIEL man haben darf ohne dass man etwas abgeben muss.
Ist aber ne ganze Menge, so weit ich mich erinnern kann. Ich meine so um 10.000/15.000 DM oder so....binmir aber NICHT sicher. Wenn es wichtig ist, sehe ich mal nach. Allerdings ist das BSHG auf dem Stand von 1996/97 (meine Ausbildungszeit eben) und evtl. nicht mehr ganz aktuell, kann also mittlewrweile andere Grenzwerte geben.
Mel

Re: Habe die Wette auf jeden Fall gewonnen!!!! Aber...

Danke Mel,
damit hast Du mir schon super geholfen. Jetzt blicke ich durch den Sozialhilfedschungel durch!!!!
Meine gewonnene Wette ist übrigens ein Abendessen bei meinem Lieblingitaliener!!!! Hähä wird teuer- aber eben nicht für mich!!!!!!!! lol
LG, Anke

Re: Habe die Wette auf jeden Fall gewonnen!!!! Aber...

Aber ich hab mir ja quasi nen Anteil daran verdient.
Also: das Tiramisu ist für MICH! ;-)
Mel
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