OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
in letzter Zeit macht mir Ebay echt keinen Spaß mehr, zuerst dieses Bilderbuch "in Top-Zustand", das nicht mal mehr gut erhalten war, dann irgendwelche Meckerer, schlechte Zahlungsmoral, zerstörtes Paket bei German Parcel und nun verschwundene Ware:
Also, ich hab ein neues HIS-Shirt von meinem Freund versteigert, weil`s ihm nicht gepasst hat. Okay, die Dame hat schnell überwiesen, ich hab`s schnell rausgeschickt (als Großbrief). Am 19.03. ging`s zur Post, es ist immer noch nicht da. Heute schreibt sie mich an, dass sie ja nun nicht für etwas zahlen will, was sie nicht bekommt, sie will aber mir *natürlich* nichts unterstellen... Wie ich das nun zu regeln gedenke. Und dass ich mich doch drum kümmern soll, wo das abgeblieben ist.
Ich hab ihr zurückgeschrieben, dass man meines Wissens unversicherte Sendungen nicht nachverfolgen kann und dass es dabei doch auch zu Lasten und auf Risiko des Käufers geht! Oder seh ich das falsch? Kann sie von mir das Geld zurückverlangen? Seh ich ehrlichgesagt nicht ein! War doch nicht mein Fehler. Sonst hätte sie halt für die versicherte Variante EUR 3,70 (über German Parcel) zahlen müssen.
Oh Mann! Wie würdet Ihr das denn handhaben?
LG Conny
Re: OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
Aber Geld zurückzahlen würde ich nicht. Auf der anderen Seite kannst Du nämlich auch nicht wissen ob es tatsächlich nicht angekommen ist. So wie Dir unterstellt werden kann dass Du es nicht abgeschickt hast, kann der Käuferin ja auch unterstellt werden dass sie es bereits hat und nun auf die linke Tour versucht das Geld auch noch zu bekommen.
Pech eben. Das Risiko hat nunmal jeder Käufer bei unvers. Sendungen.
Mel
Re: OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
Ebay ist eigentlich immer ein doofes Thema.
Sogar Postkarten kann man nachverfolgen. Das geht also schon. Aber, ob da was rauskommt, keine Ahnung.
Ich würde für deinen nächsten Auktionen folgendes empfehlen: Schreibe: "Ware wird wegen schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit versichert für xx ? verschickt. Wenn eine günstigere Versandart gewünscht ist, geht das Risiko auf den Käufer über". Dann würde ich mir immer einen Beleg für die Briefmarke geben lassen und den Käufer an dem Tag der Versendung per Mail benachrichtigen (z.B. Geld erhalten und Ware heute verschickt). Ich weiß, ist zwar kein Beweis, aber dafür ein Vertrauenszeichen.
Sie hatte die Kosten wegen der Ware und du hast die Ebaykosten. Vielleicht seid ihr ja damit quitt, wenn die Ware nicht aufzufinden ist.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
also ich würde nichts zurückerstatten.
unversicherti ist unversichert. sie hätte es ja auch als versichert haben können.
und
du kannst ja auch von ihr behaupten, dass sie es hat, aber sagt, sie hätte es nicht bekommen. oder ?
so mache ich es auch. und wenn eine negativ bewertung kommt, dann schreibe deine meinung so, wie es war.
(war unversichert, hättest auch versichert haben können).
vielleicht schreibst du es ihr auch.
lg
sanne
Re: OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
Ich würde das Geld nicht erstatten, aber eine Postsendungsverfolgung bei der Post beantragen und ihr eine Kopie des Antrags schicken. Dann abwarten, ansonsten Pech für die Dame.
LG Britta
Re: OT: Schon wieder Ebay-Ärger!
gerade hatte ich eine cd ersteigert und 2 lieder sind kaputt nun bekomm ich das geld zurücküberwiesen
find ich echt supernett
kann mich zum glück nicht beschweren
lg luna + emely
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