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OT - @Juristen - Mehrwertsteuererhöhung -

Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage, die ihr mir wahrscheinlich beantworten könnt.
Was wäre wenn, unser vor einiger Zeit bestelltes Auto erst dann ausgeliefert wird, wenn die Mehrwertsteuererhöhung wirksam geworden ist? Muss dann der alte Kaufpreis (Kaufpreis mit alter MWSt) oder der erhöhte Kaufpreis (Kaufpreis mit neuer MWSt) bezahlt werden?
Wer kann mir evtl. mit einem Gesetzestext helfen?
Danke für eure Antworten :-)
Gruß++
Laubfrosch.
Bisherige Antworten

Re: OT - @Juristen - Mehrwertsteuererhöhung -

Hallo Laubfrosch,
wenn Du einen Kaufvertrag abschließt, wird normalerweise auch der Endpreis (dh incl MWSt)vereinbart. An diesen Preis muss sich der Verkäufer auch halten. Anders, wenn der Preis ohne MWSt angegeben wird --> dann kommt der erhöhte Steuersatz zum tragen. LG, Uli
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