OT: Frage an eBay Verkäufer
Wollte heute mal endlich Pias Sommersachen vom letzten Jahr bei eBay einstellen, bzw. schon mal alles soweit fertig machen und dann am WE einstellen.Es gibt doch seit einiger Zeit diesen Text wegen der neuen Garantie auch auf Gebrauchtware. Das man sich davon distanziert oder so ähnlich. Wer hat diesen Text denn mal parat für mich? Wäre echt super.Vielen Dank schonmal.
LG
Marie
Re: OT: Frage an eBay Verkäufer
meinste den da? ;o) LG, Meike
Beachtet bitte die folgenden Bedingungen: Der Artikel wird "so wie er ist"
von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklärt
Ihr Euch ausdrücklich damit einverstanden, auf die Euch gesetzlich
zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu
verzichten. Bietet bitte nicht, wenn Ihr mit dieser Regelung nicht
einverstanden seid. Das neue EU-Recht sieht nämlich eine einjährige
Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser
Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation
mehr zum erzielten Kaufpreis.
gilt denn das auch für den privatmann?
gruss
andrea
Re: Das gilt auch beim Handel mit Privatpersonen
auf der Seite der Verbraucherzentrale kannst du das neue Gewährleistungsrecht für Käufer anschauen. Falls du es nicht findest kann ich dir ein Link zukommen lassen.
>
Gruß++
Laubfrosch.
Re: OT: Frage an eBay Verkäufer
ich schreibe immer diesen Text dazu:
Folgende Zeilen habe ich bei einem anderen eBayer gefunden, und halte es wegen des neuen EU-Rechts durchaus für sinnvoll: Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.)
Liebe Grüße
Ela
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