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O.T. wie ist das nochmal mit der Eigenheimzulage?

Hallo,
die weiss, dass die Eigenheimzulage erst mit Bezug ausbezahlt wird, rechtlich entscheidend aber das Datum des Kaufvertrages ist. Soweitsogut....
Dennoch haben wir nun ca. 5 Leute mit 5 Meinungen gehört, so ist sich wohl nicht mal FA oder Steuerberater und Notar einig zu folgendem:
Wenn erst 1 Jahr nach Kaufvertrag das Objekt bezogen wird, verfällt dann der Anspruch auf dieses 1 Jahr und man erhält nur 7 Jahre??
Wem ging es so oder eben nicht?
danke Euch und gute Nacht Martina
Bisherige Antworten

Achso noch Nachtrag...

...und wann beantragt man diese??
danke nochmal!

Re: O.T. wie ist das nochmal mit der Eigenheimzulage?

Ja, ganz klar Dez. 2003 gekauft und Dez. 2003 eingezogen = 8 Jahre EHZ, Dez. 2003 gekauft (oder fertig gestellt)und im Jan. 2004 eingezogen = 7 Jahre EHZ. Beantragen möglichst bald, da jeweils im März Auszahlungstermin. Nicht aber zwingend noch im selbem Jahr (wir haben DEz. 2002 fertiggestellt und sind noch im Dez. eingezogen, den Antrag habe ich aber erst im Jan. gestellt)
Aber: ich weiß nicht, wie das ist, wenn es ab nächstem Jahr anders geregelt ist und man erst im nächsten Jahr umzieht.
LG Petra

Re: O.T. wie ist das nochmal mit der Eigenheimzulage?

Hi ! also für die Eigenheimzulage ist das Einzugsdatum das Kriterium nicht der Kaufvertrag. Ihr müsst euch ummelden (vielleicht kannst du das machen ohne das ihr umgezogen seid) dann bekommst du die Zulage noch für dieses Jahr.
LG gAbi

Re: O.T. wie ist das nochmal mit der Eigenheimzulage?

hallo,
So wie ich das verstanden habe, mußt du ins Haus im Jahr der Fertigstellung einziehen, dann kriegst du Eigenheimzulagen für volle 8 Jahre.
und so lautet Eigenheimzulagegesetz
§3 Eigenheimzulagegesetz 2002 (EigZulG_2002)
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.
LG Inna

Re: O.T. wie ist das nochmal mit der Eigenheimzulage?

hallo,
wenn du im dez.kaufst und im jan einziehst,hast du ein jahr verschenkt.relevant ist der einzugstermin-also wenigstens noch ummelden.
beantragen mußt du beim finanzamt.
lg diana
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