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O.T: Eigenheimzulage

Hallo, kennt sich jemand etwas aus?
wenn noch dieses Jahr ein Kaufvertrag für ein Eigenheim geschlossen wird, erhält man die Eigenheimzulage und für jedes bestehende Kind Baukindergeld - soweit Fakt.
Was passierte jedoch, wenn in einigen Jahren (in denen es ja offiziell keine Eigenheimzulage mehr gibt) ein weiteres Kind folgt: stehen einem Baukindergeld dann für 2 Kinder zu, oder nicht mehr?
danke und vG Martina
Bisherige Antworten

Re: O.T: Eigenheimzulage

Hallo !! wenn du in den 8 Jahren der Eigenheimzulage nachwuchs bekommst. Bekommst du auch die 1500 Euro dazu. Einfach dem Finanzamt die Geburtsurkunde schicken dann gibts die Kohle ab Geburtsjahr für das "neue" kind. Du bekommst bei Kaufvertragsabschluss bis ende 03 das gesamte Geld + Baukindergeld auch wenn sich das ab nächstes Jahr
ändert. LGSusi

Re: O.T: Eigenheimzulage

hallo susi
sag mal weisst du ob eine kopie der abstammungsurkunde aus dem stammbuch ausreichend fürs finanzamt ist? wir wussten das nämlich garnicht und wollen nun für lucy (die jetzt bald schon 2 wird) auch noch geld bekommen :o)
lg inez
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