Suchen Menü

O.T.: Eigenheimzulage

Hallo,
ich kann mich einfach nicht mehr erinnern, ob für den Erhalt der Eigenheimzulage das Bezugsdatum oder das Kaufvertragsdatum entscheidend ist, kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen?
danke und Gute N8 Martina
Bisherige Antworten

Baubeginn oder Kaufvertrag o.T und LG

Bezugsdatum o.T. !!!

ohhh, ich hab natuerlich keine Ahnung, aber was

fuer Ueberlegungen zu solch spaeter Stunde???
LG und eine gute Nacht
Antonia

Ausführlicher

Hi! Das Recht auf EHZ erwirbst Du mit Baubeginn oder Kaufvertrag, das
geld gibts ab Bezug, ergo versuchen auch viele, jetzt noch alles Nötige
abzuwickeln, weil sie damit EHZ -Recht erwirken, dass ihnen niemand
mehr rückwirkend streichen darf
LG Bea, die schmunzeln musste, weil Du o.T. alle drei Möglichkeiten
angeboten bekamst

Re: Ausführlicher

Hi, ich hatte auch geschmunzelt,
danke für Info, so hatte ich das auch im Kopf
vG Martina
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen