O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
ich bräuchte (mal wieder) Eure qualifizierte Hilfe. Ich habe am 19.02. folgenden Artikel ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=36897&item=2614983389&rd=1
Mein Problem ist, daß ich den Verkäufer freundlich nach Verbleib der Ware fragen wollte (habe noch am gleichen Tag überwiesen), aber keiner meiner Mails wurde bisher beantwortet. Ich habe ihn angerufen, aber da ist immer nur "sein Bruder" dran, der natürlich keinen blaßen Schimmer hat, wann ich den Verkäufer denn mal erreichen könnte...
Was soll ich nun weiterhin tun? Er stellt ständig neue Ware rein, aber liefert nicht, und rührt sich auch nicht. Es geht mehreren Käufern von ihm, so wie mir.
Wenn es nicht um einen hohen Betrag ginge, würde ich auch nicht so ungeduldig sein, aber so...
Was würdet Ihr mir raten?
LG
Tanja
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
@Angelika
leider kann man eine Überweisung (entgegen aller Grüchte) nicht mehr rückgängig machen, wenn der Betrag beim Empfänger schon gut geschrieben ist :-(
Desw. will ich dem Typen irgendwie Dampf machen, aber wie?
LG
Tanja
Nö, das gilt nur für Lastschrifteinzug o.T.
Laubfrosch.
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
wenn er auf Schreiben jeglicher Art (also auch Schneckenpost) nicht reagiert, machs wie ich vergangenes Jahr. Zum Anwalt gehen, diesen ein Schreiben aufsetzen lassen, darin dem Herrn auch die Anwaltskosten netterweise überlassen und wenn es so klappt wie bei mir, hast du entweder ruckzuck dein ersteigertes Teil oder Geld zurück.
Drücke dir feste die Daumen
Micha
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
das hört sich ja garnicht gut an :o( Da Du ja nun wirklich bereits alles getan hast was in Deiner Macht steht, würde ich ihm eine letzte Mail schicken in der Du ihm eine Frist setzt. Also zB wenn die Ware bis zum xx nicht bei Dir ist gibt es 1. eine Beschwerde bei Ebay, in dem Zug eine negative Bewertung und 2. würde ich ihm androhen daß Du den Vorgang an Deinen Anwalt übergibst. Aber wenn Du Dir seine Bewertungen anschaust spricht das für sich, gleich der erste beschwert sich über die mangelnde Kommunikation. Viel Glück und LG Inez
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
Lieben Gruss
Jilli
RA einschalten...
also, ich hatte auch mal Ärger mit einem Ebay-Shop-Verkäufer. Hatte nur die Hälfte der Ware geliefert bekommen, aber vollständig bezahlt - es ging dabei um 330 ?, die ich noch zu bekommen hatte.
Folgendes musst du tun:
1. Frist mit Androhung auf Rechtsweg setzen. 7 Tage reichen völlig (Telefax mit Sendebestätigung reicht oder ein Einwurf-Einschreiben. Achtung! Nur ein Einwurf-Einschreiben ist rechtlich gültig!)
2. Falls 1. erfolglos, dann zum RA gehen. Der stellt einen Mahnbescheid aus. Nach 6 Wochen (solange dauert die Wartefrist) habe ich endlich mein Geld erhalten.
Hatte keinerlei Kosten, die werden vom Gegner beglichen :-) Nur Mut!
Gruß++
Laubfrosch.
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
weiß nicht, ob es bei dir auch möglich sein kann - aber ich hatte neulich den Fall, daß ich nagelneue Turnschuhe ersteigert hatte, die einfahc nicht ankamen. Allerdings war da die Verkäuferin sehr engagiert und nett. Lange Rede kurzer Sinn - ich bin dann mal zur Post, weil mir die Verk. wirklich glaubhaft erschien, und hab dort nach dem Päckchen gefragt und siehe da, es lag dort zur Abholung bereit, entweder hat der Postbote vergessen mir eine Karte einzuwerfen oder ich hab die Karte versehentlich mit der Werbung weggeworfen. Frag doch mal nach, denn sooo schlecht sind die Bewertungen von dem Verkäufer in deinem Fall ja nun auch nicht, wenngleich es komisch ist, daß´er sich jetzt überhaupt nicht äußert.
LG Danny
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
ich würde auch sagen, Anschreiben, ihn mit einer Frist von 7 bis 10 Tagen in Verzug setzen und rechtliche Schritte androhen.
Den Mahnbescheid kannst Du übrigens auch selbst ausfüllen, dafür braucht es noch keinen Anwalt. Solltest Du nämlich das Pech haben, daß dieser Herr nicht existiert, die Ware nicht hat oder das Geld weg ist und er hat nichts mehr, dann bleibst Du auch noch auf den Gerichtskosten für den Mahnbescheid sitzen. Beim Ausfüllen kannst Du Dir vom Amtsgericht helfen lassen, damit die Gerichtskosten richtig mit gerechnet werden. Sollte der Typ dem MB nicht widersprechen, kannst Du nämlich auch wieder ohne Rechtsanwalt den Vollstreckungsbescheid beantragen und hast ratzfatz einen Titel, der 30 Jahre gültig ist und kannst ohne Umwege selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten werden übrigens auch dem Herren in Rechnung gestellt. Nur für den Fall, daß er widerspricht, würde ich zum Anwalt gehen.
Parallel würde ich übrigens bei ebay alle Hebel in Bewegung setzen und gucken, wer noch Ärger mit dem hat.
LG
Nicky
Re: O.T. Ebay! Könnt Ihr mir mal helfen?
also es sind sich ja fast alle einig, dass Anwalt bzw. Mahnbescheid am sinnvollsten ist. Ich hatte mal so einen Fall aber ein sehr niedriger Betrag. Hatte mit Anwalt gedroht. Kam nix. Habe Beschwerde-Bewertung geschrieben worauf ich eine von der Verkäuferin zurückbekam. Hier wurde ich dann von einem anderen "Opfer" darauf hingewiesen, dass man bei ebay die Beschwerde mit einer eidesstattlichen Erklärung + Kopie vom Kontoauszug auf dem die überweisung steht streichen lassen kann. Ebay hats gestrichen und offenbar mit dem verkäufer kontakt aufgenommen denn die Ware kam innerhalb von ein paar Tagen. Frag einfach mal die anderen Leute, die sich beschwert haben, was sie gemacht haben. Zur Not würde ich die Sache mit dem Mahnbescheid in Angriff nehmen aber auf jeden Fall ebay informieren. Ich drücke die Daumen, Anja.
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