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Noch so'ne komische Frage...

... für eine Freundin meiner Mutter! Deren SM wohnt seit Jahren mit in deren eigenem Haus. SM und ST sind total zerstritten, die (leicht pflegebedürftige)SM macht auf geistig verwirrt (ist sie aber nicht), sch...t in die Wohnung und verschmiert das dann überall und ähnliche Nettigkeiten. Da die ST die Wohnung nicht betritt und die Pflegeschwestern, die 2 x tägl. kommen, dafür nicht zuständig sind, macht der Sohn abends nach der Arbeit alles wieder sauber. Die Überlegung war jetzt, die Frau ins Heim zu geben, weil die Belastung auf Dauer unerträglich ist. Es sind 5 Kinder vorhanden, aber angeblich muß nur das Kind zahlen, bei dem die Mutter zuletzt gewohnt hat?! Ich meine, das ist Schwachsinn, habe erst vor kurzem ein Urteil gelesen, das ALLE Kinder für die Unterbringung im Heim aufkommen müssen. Weiß aber leider nicht mehr, wo! Kann mir bitte mal jemand einen Tipp geben, wo ich das (online?) finden kann? Damit die was in Händen haben und sich gegen die "böse Verwandschaft" wehren können?! GLG Anja
Bisherige Antworten

Re: Noch so`ne komische Frage...

Hi Anja!
Leider kann ich zu Deiner eigentlichen Frage nichts beisteuern, aber wieso sind die Pflegeschwestern nicht für die Beseitigung der Schmiererei zuständig?? Ich habe 7 Jahre in einer Sozialstation gearbeitet und hatte auch eine verwirrte "Schmiererin", aber selbstverständlich gehörte es bei uns dazu, die Sache wieder zu säubern!!??
Ansonsten denke ich aber auch, daß alle Kinder aufzukommen haben. Wäre sonst eine wirklich sehr merkwürdige Regelung...
LG, Kelly

Re: Noch so`ne komische Frage...

Hi Anja
absoluter Schwachsinn. Für die Eltern sind alle Kinder gleich "unterhaltspflichtig". Da muss vorher ne arge Zerrüttung dagewesen sein, dass man sich davon lossagen kann. Online findest du das unter dem Sozialhilfegesetz und dem Pflegegesetz. Aber ihr braucht euch dann da überhaupt nicht drum kümmern, da wird von der Behörde gegen die Familie vorgegangen. wenn jemand ins Heim kommt, wird die Familie aufgelistet, dann das Privatvermögen der eingelieferten, davon wird dann erstmal gelebt, bis nur noch der Mindestbehalt (ich glaube so ca. 3000 Euro) übrig ist, und dann gehts an die Familie. Aber auch da wird nicht so furchtbar knapp gerechnet, falls ihr Sorge haben solltest, dass ihr danach kein Geld mehr für euch habt. Nur wenns euch ziemlich gut geht, seid ihr unterhaltsberechtigt, aber auch das findest du unter Pflegegesetz (wir haben das letztes Jahr mal alles selbst durchgerechnet)
LG Bine

Re: Noch so`ne komische Frage...

Wo man das im Netz findet, weiss ich nicht. Weiss aber aus Erfahrung dass ALLE Kinder zahlen müssen. Meine Oma väterlicherseits kam nämlich ins Heim und mein Vater musste neben seinen 6 Geschwistern auch zahlen, obwohl nur ein Sohn überhaupt noch Kontakt zu ihr hatte (da er bei ihr wohnte), alle anderen wohnten hunderte km weit weg und hatten und wollten gar keinen Kontakt. Man kann übrigens auch nicht mal eben schnell einen Kredit für ein Auto aufnehmen oder ne Schenkung pro forma machen oder so. Alles was weniger als 6 mon. zurückliegt, zählt nicht.
Bei uns wollte sich auch so mancher drücken. Letztendlich ist die Oma nach einem dreiviertel Jahr gestorben.
Mel

Re: Noch so`ne komische Frage...

Hallo Anja,
wo du das online finden kannst, weiß ich leider auch nicht (würde mich aber interessieren).
Mir wurde mal erzählt, daß alle Kinder, die Einkommen haben unterhaltspflichtig sind. Also ich müsste für meine Eltern nicht aufkommen, da kein eigenes Einkommen mehr und mein Mann ja //nur// der Schwiegersohn ist. Für seine Eltern müssten wir aber zahlen.
LG Luci
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