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NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

Hallo zusammen,
diesmal hat es mich erwischt ;-(
Wir haben bei ebay ein Cabrio Verdeck in einem angeblichen Top Zustand ersteigert. Um es abzuholen sind wir letzte Woche 400 km gefahren und mussten dort leider feststellen, dass das Verdeck nicht im Top Zustand ist. Erst mal ist die Scheibe, als das Verdeck aus der Garage getragen wurde vor unseren Augen eingedellt worden und zweitens war die Scheibe durch fehlerhafte Reinigung total gleichmäßig verkratzt. Wir haben den Verkäufer auf die Mängel hingewiesen und waren bereit einen preislichen Kompromiss zu schließen. Allerdings war er dafür nicht bereit, weil er angeblich das Geld mit 2 weiteren teilen wollte (geklaute Ware??? Keine Ahnung). Also haben wir das Verdeck nicht gekauft und er meinte er würde dann das Verdeck eben wieder bei ebay reinstellen. Das alles war letztes Wochenende.
Heute haben wir von ebay eine "Aufforderung zum Abschluss Ihrer eBay-Transaktion"-Mail erhalten. Wir nehmen an, dass uns der Verkäufer Ärger machen will.
Was können wir jetzt tun? Eigentlich ist ein Kaufvertrag zustandegekommen, aber leider unter falschen Voraussetzungen - Ware war nicht im Top-Zustand. Kann der Verkäufer uns auf die Erfüllung des Kaufvertrages oder die Zahlung der Verkaufsprovision zwingen? Im Gegenzug hatten wir für 400 km Spritkosten.
Was ratet ihr mir?
Danke für eure Antworten :-)
Gruß++
Laubfrosch.
Bisherige Antworten

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

Hi Laub! Kann dir jetzt nicht wirklich was raten, wollte dir aber nur mitteilen, dass ich dein Posting gelesen habe... ;-) LG Janet

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

Hallo Laub,
wenn Ihr zu zweit da wart und der Verkäufer mit dem Nicht-Kauf einverstanden war, hast Du nichts zu befürchten. Ich würde den Verkäufer noch mal ganz freundlich anschreiben, was denn los ist und abwarten, was der sagt, wird der ausfallend, würd ich bei der Summe schon einen Anwalt einschalten.
LG
Nicky

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

.. hi ... ich würde erst einmal folgendes machen: Einschreiben an den Verkäufer über Gründe des Kaufrücktritts. Einschreibenbeleg u Schreiben halt aufheben. Email an ebay über unsaubere Verkaufspraxis. Text aufheben. Anzeige ausdrucken. Foto von dem Verdeck wäre nicht schlecht.
Und dann würde ich echt erst einmal a b w a r t e n. Sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen - ihr habt den Text der Anzeige noch - Top Zustand etc.) und er muß das Ding im Ist-zustand präsentieren.
Außerdem würde ich wirklich abwarten ... was noch kommt. Auch wenns nervt.
Die Option bestünde nat. auch, ihm die Anfahrt in Rechung zu stellen wegen unlauterem Geschäftsgebahren. Aber - vielleicht reizt das den Typ noch zusätzlich, und Ärger wollte ihr ja im Prinzip nicht.
LG Gala

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

Hallo Gala,
auf Ärger habe ich absolut keine Lust. Wir haben die Anfahrt für einen schönen WE-Ausflug genutzt und deshalb will ich ihm unsere Anfahrtskosten auch nicht in Rechnung stellen. Aber wenn es sein muss, schreibe ich natürlich von meiner Option.
Gruß++
Laubfrosch.

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

ich hab grad mal in meinem schlauen büchlein geguckt. hab folgendes gefunden:
mängel in der güte (qualitätsmangel), z.b. andere qualität, geringere güteklasse, vom lieferer zugesicherte eigenschaft fehlt;
mängel in der beschaffenheit (qualitätsmangel) z.b. verdorbene oder beschädigte ware
welche rechte hat der käufer bei der lieferung mangelhafter ware?: bei beachtung der rügefrist stehen dem käufer folgende rechte nach dem bgb zur wahl:
wandlung: d.h. rücktritt vom kaufvertrag( d.h. der käufer muss die mangelhafte ware zurückgeben, der verkäufer muss einen evtl. gezahlten kaufpreis zurückerstatten)
minderung: d.h. herabsetzung des kaufpreises
ersatzlieferung (umtausch)
schadenersatz wegen nichterfüllung, wenn der ware eine zugesicherte eigenschaft fehlt(z.b. textilien sind nicht farbecht) oder der mangel arglistig verschwiegen wurde.
ich hoffe der text konnte dir weiterhelfen. du bist auf jedenfall im recht!
wenn du noch fragen hast, mein buch ist dick ;o)
vlg tina

Da hab ich auch noch was *g*

Hi Laubfrosch,
also: §§ 462; 465 BGB
Wandelung, also Rückgängigmachung des Kaufes. Die Wandelung ist vollzogen, wenn sich der Verkäufer auf Verlangen des Käufers mit ihr einverstanden erklärt hat.
Da der Verkäufer mit einer Minderung ja nicht einverstanden war und euch letztendlich so hat gehen lassen, nehme ich mal an, daß er einverstanden war, also bist Du schon mal auf der sicheren Seite.
Da er die Ware ja auch schon weiter verkauft, könntest Du ihm mächtig Feuer unterm Hintern machen, wenn er den Tanz denn haben will. Wobei mir aber auch einfiel, wenn Du Dich gleich per Mail an ihn gewandt hast und die Kaufabwicklung nicht genutzt, kann es auch sein das ebay die Mail automatisch versendet.
LG
Nicky
P.S.: Tina, welches Buch hast Du da, der Text kommt mir so bekannt vor?

Re: @ nicky

sicher zur bürokauffrau *g* ist noch aus meiner ausbildungszeit und ich habs nicht weggeschmissen mit dem vorwand, wer weiss wozu ichs noch mal brauche *g* NA HIERZU! loool
vlg tina

Re: @ nicky

Hi Tina,
*ggg* Nöö, dann hab ich das nicht, aber ich glaub, der Text steht so auch in Grundwissen Recht. LOL ich hab eben auch mal mein BGB und die ZPO gewälzt, macht irre Spaß ;-)
LG
Nicky, die jetzt schon mal die Klage vorbereitet ROFL

Re: Da hab ich auch noch was *g*

Ach ist das so mit der Mail? Wird die automatisch versendet? Die Kaufabwicklung haben wir nicht genutzt und die Auktion ist letzten Freitag abgelaufen. Das könnte hinkommen... Dann soll ich es mit der Mail erst mal lassen, oder Nicky?
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Da hab ich auch noch was *g*

Hallo Laub,
ich bin der Meinung, ebay versendet die Mails automatisch nach einer Woche. Du kannst ja eine Mail an ebay schicken, daß das erledigt ist, so hast Du Dich wenigstens gerührt, nicht daß da automatisch was in die Gänge kommt.
LG
Nicky

Okay, bin nun vollständig aufgeklärt *g*

... Schön, so fachkundige Mütter hier zu haben :-)
Danke an euch & Gute Nacht :-)
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Okay, bin nun vollständig aufgeklärt *g*

Man hilft sich eben gegenseitig :-) Find ich gut!
Gute Nacht und LG
Nicky

Sachlage hat sich geändert *freu*

Hallo Tina,
vielen Dank, der Text hat mir geholfen.
Aber wahrscheinlich werde ich ihn gar nicht brauchen, denn die Sachlage hat sich geändert. Eine Viertel Stunde nach Erhalt der Ebay-Mahnung hat der Verkäufer das Verdeck erneut zum Verkauf eingestellt. Die Warenbeschreibung ist von Top auf gut abgestuft worden, was ein Beweis für unseren Einwand ist.
Wir haben uns jetzt beide Beschreibungen ausgedruckt, falls es unerwartet doch weitergehen sollte, was ich nicht glaube. Ich werde ihm jetzt noch mal ganz scheinheilig und nett schreiben.
Trotzdem Danke :-)
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Sachlage hat sich geändert *freu*

auf jeden fall ne schlechte bewertung mit angabe des mängels hinterlassen. denn wer wirklich kauft, schaut im profil nach! muss ja nicht unbedingt ein anderer drauf reinfallen!
vlg tina die das buch gleich neben dem pc hat ;o)

ähäm *hüstel*

Mit der Bewertung würde ich warten, bis alles komplett geklärt ist und dann vielleicht eine neutrale, wo man kurz unterbringt, daß die Ware nicht wie angepriesen war. Negativ würde ich nur bewerten, wenn der sich dumm benommen hat.
LG
Nicky

Denke ich auch so...

... Ich will weder ihm noch mir Ärger machen. Er hat ja den Mangel eingesehen und hat den Zustand der Ware geändert. Wenn er weiter mit TOP angepriesen hätte, würde das für mich eine vorsätzliche Täuschung bedeuten. Aber so, ist es okay.
Vielleicht lass ich die Bewertung auch ganz sausen...
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Denke ich auch so...

ja stimmt, ist vielleicht besser so. ich reagiere in solchen fällen meist über *g* und vorallem wenn ich mich in was reinsteiger *ggg*
vlg tina und gute nahacht

Re: NEED HELP - Ärger mit Ebay-Verkäufer

hallo laub,
ein kaufvertrag kann nachträglich angefochten werden bei irrtum und arglistiger täuschung §§ 119 BGB.
die anfechtungserklärung sollte schriftlich abgefaßt werden und per einschreibe mit rückschein versandt werden.
also,
schreibe , das du vom kauf zurücktrittst, wegen arglistiger täuschung und du das benzingeld zurückverlangst, den schaden, den du dadurch hattest.
ansonsten würdest du deinen anwalt konsultieren. *lol*
erstmal drohen und dann abwarten.
vielleicht ist er so eingeschüchtert, das er dich in ruhe lässt. vielleicht ist er so "kullant" das er dir die hälfte vom benzin dazu gibt.
lg
sanne ich hatte auch schon ne menge ärger mit so nem
klonki !!!
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