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Mutterschaftsgeld in der Elternzeit???? Nee, oder?

Hallo Ihr,
ich hab vor ein paar Tagen mal was hier gelesen, da hat jemand geschrieben, dass sie bei der Geburt des 2. Kindes das volle Mutterschaftsgeld bekommen hätte, obwohl sie noch im Erziehungsurlaub mit dem ersten Kind war. Kann das sein??? nee, oder??? Ich hab gedacht, da bekommt man nur das einmalige Entbindungsgeld von 75? von der Krankenkasse??
Klärt mich auf!
LG Jenny
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit???? Nee, oder?

Hallo Jenny,
Du bekommst für jedes Kind Erziehungsgeld, das hängt ja nicht an der Zeit sondern an dem Kind.
LG
Nicky

Re: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit???? Nee, oder?

Erzeihungsgeld ist klar! Nein, ichmeine Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Rest zum Nettoverdienst vom Arbeitgeber ... diejenige, die das letztens geschrieben hat hat extra betont, das sie nicht gearbeitet hat aber ja noch im Beschäftigungsverhältnis steht ....

Sorry, falsch gelesen o.T.

Re: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit???? Nee, oder?

Hallo Jenny,
es geht wohl, wenn das Ende der Elternzeit von Kind Nr. 1 mit dem Beginn des Mutterschutzes von Kind Nr. 2 zusammentrifft bzw. ein paar Tage dazwischen sind, und du schon wieder (oder auch nicht wg. resturlaub) gearbeitet hast. Aber ob das auch während der noch nicht abgelaufenen Elternzeit gilt, weiss ich nicht, wäre aber wirklich interessant zu wissen.!
Gruß
Claudia

Re: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit???? Nee, oder?

Du bekommst nur das Geld von der Krankenkasse.
Ich hab mich jetzt erst kundig gemacht, da es mich im April auch betrifft! Ärgerlich aber nicht zu ändern.
Ich bekomme noch nicht einmal mehr das Weihnachtsgeld nächstes Jahr... obwohl ich es letztes und auch dieses Jahr bekam. (es verfällt wohl auch Elternzeit, wenn man die Kinder nah aufeinander bekommt - muß da aber nochmal genau nachfragen, aber beim Geld weiß ichs sicher - hab mit der AOK und dem Personalamt telef.)
Da muß man wohl zwischendurch wieder gearbeitet haben - weiß aber nicht wie lang.
Gruß
Tanja

Re: aber klar! habe ich auch erhalten...

hallo
wenn du innerhalb deiner elternzeit ein zweites kind bekommst, dann erhälst du auch wieder das volle mutterschaftsgeld der kh! aber die aufstockung des ag fällt natürlich weg - es sei denn, du hast tatsächlich gearbeitet.
die elternzeit verkürzt sich auch - ab geburt des zweiten kindes gelten wieder die drei jahre - die werden nicht hinten dran gehängt...
und das weiß ich genau...*g*
lg suse, die seit knapp 6 jahren im muschu und erziehungsurlaub/elternzeit ist

Elternzeit...

Huhu!
Wegen des Elternzeitjahres... Du kannst ja ein Jahr für später (bis zum 6./7.? Geburtstag) aufheben, wenn Du das vorher besprochen hast mit dem AG. Es muß aber nicht das dritte Jahr sein! Anders: Du nimmst das ERSTE Jahr des neuen Kindes für später, also kannst Du die 3 Jahre vom ersten Kind nehmen, und daran schließen dann 2.+ 3. Jahr des zweiten Kindes an. Und dann hast Du noch das erste Jahr des zweiten Kindes für später (wenn Du das gleich beantragst). Ist zwar völlig merkwürdig, diese 1.Jahr-später-Rechnung, aber meine Freundin macht das so, und es funktioniert! Habe ich das verständlich rüber bringen können? Sonst fragt mich nochmal...:-))
LG, Kelly

Super Tipt!

Danke Kelly,
da wär ich nie drauf gekommen! Aber genauso werd ich es versuchen ... wär doch schade um das eine Jahr!! ;-)
LG Jenny

Re: aber klar! habe ich auch erhalten...

Hi Suse,
vielen Dank, das ist ja mal eine angenehme Überaschung!
LG Jenny
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