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Landeserziehungsgeld Bayern

Hallo :-)
Ich habe einen etwas verzwickten Fall.
Wir haben für Patricks 1. Lebensjahr das erhöhte Bundeserziehungsgeld gewählt, weil die Einkommensentwicklung im 2. Lebensjahr noch nicht wirklich absehbar war. Da man ja aber alle Fahrkilometer als Werbungskosten geltend machen kann, hätten wir doch bekommen. Aber auf das Bundeserziehungsgeld im 2. Jahr hatten wir durch das erhöhte im 1. Jahr ja verzichtet. Soweit, sogut.
Nun geht es ums Landeserziehungsgeld für's 3. Jahr, welches wir anscheinend trotzdem beantragen können. Meine Frage nun: Weiß jemand vielleicht, ob wir da jetzt eine Einkommensbescheinigung für das vergangene (also Patricks 2. Lebensjahr) oder das laufende Jahr bringen müssen? Wer im 2. Jahr Bundeserziehungsgeld bekommen hat, muß ja keine Verdienstbescheinigung mehr bringen.
Danke :-)
Liebe Grüße
conny
Bisherige Antworten

Re: Landeserziehungsgeld Bayern

Hallo Conny!
ich kann dir zwar nicht wirklich weiterhelfen, aber vielleicht kannst du mir helfen *ggg*
wir haben für die ersten 2 lebensjahre das "normale" erziehungsgeld bekommen. gibt es jetzt bei uns in bayern auch für das 3. jahr geld??? hab ich das richtig verstanden?? falls ja, wo muss man denn das beantragen??
gruß Simone

Re: Landeserziehungsgeld Bayern

Hallo Simone,
yau, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Anspruchsberechtigt ist, wer
seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt während des Bezugs von Landeserziehungsgeld und mindestens zwölf Monate vor Leistungsbeginn in Bayern hat (Vorwohndauer),
ein Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in seinem Haushalt selbst betreut und erzieht,
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt; dies ist der Fall, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet,
Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzt.
Es genügt, wenn ein Elternteil die geforderte EU-/EWR-Staatsangehörigkeit hat oder das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
(...)

Re: Landeserziehungsgeld Bayern

"Auszugehen ist von den Einkommensverhältnissen, die der Berechnung des Bundeserziehungsgeldes für das zweite Lebensjahr des Kindes zu Grunde gelegt wurden oder, falls in diesem Zeitraum kein Bundeserziehungsgeld bezogen wurde, zu Grunde zu legen gewesen wären (Beispiel: Das Kind ist im Jahr 2001 geboren, maßgebend ist das Einkommen des Jahres 2002)."
Tja, und da hat sich meine Frage jetzt auch schon beantwortet :-))
Das Landeserziehungsgeld beträgt monatlich bis zu 256 ? (500 DM). Für dritte Kinder und weitere Kinder kann es bis zu 307 ? (600 DM) betragen. Es wird bis zu zwölf Monate gewährt. Die Zahlung erfolgt in der Regel ab dem 25. Lebensmonat.
Das Landeserziehungsgeld beantragst Du bei der gleichen Behörde wie das Bundeserziehungsgeld.
Liebe Grüße
conny

DANKE o.T.

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