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Kinderwagen im Hausflur

Hallo,
weiß hier jemand ob bzw. unter welchen Umständen man 2 Kinderwagen (z.B. Buggy und Jogger) im Hausflur abstellen darf und wie das generell geregelt ist mit den Kinderwagen im Flur? Da gab's doch bestimmt jede Menge Urteile zu, oder?
Vielen Dank für Tips!
Lil
Bisherige Antworten

Re: Kinderwagen im Hausflur

Hi ! ich meine mich erinnern zu können das einem das keiner
verbieten kann. Auch wenn es anders im Mietvertrag steht
LG Susi

Re: Kinderwagen im Hausflur

HI Lil,
also der Rechtsexperte bin ich nun nicht, aber im RuB-forum von Frau Bader kam das Thema (allerdings bei EINEM Kiwa) schon öfters mal vor. Ich denke mal, das hängt vor allem davon ab, ob der Platz groß genug ist, also z.B. Fluchtwege durch die Wagen versperrt würden, was in der Hausordnung/Mietvertrag steht, in welcher Etage Du wohnst, ob es einen Fahrstuhl gibt etc.
Hier mal, was Frau B. dazu geschrieben hat:
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
(Teil 2)

Teil 2

...
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
3.Die folgenden Urteile haben alle den Inhalt, daß das "Parken" zulässig ist:
- AG Frankfurt 33 C 361/ 97
- AG Landau 3 C 368/ 87
- AG Neuss 34 C 56/ 91
Hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Liebe Grüße,
Petra
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