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KiWa - Wandlung - Gesetzesrecht HILFE

Hallo!
Unser Buggy war nun schon 2x in Reparatur. Immer verzog sich die rechte Strebe, sodaß er im zusammengeklappten Zustand nicht einrastete. Nun fängt es wieder an und außerdem ist seit der letzten Reparatur das Polster der Rückenlehne verzogen. Heißt: Die Lehne sieht schief aus, obwohl sie eigentlich schon grade ist. Stört mich eben optisch.
Eben war ich dann beim Laden, wo ich den Buggy gekauft hab und die behaupten, ich müsse dem Hersteller (Peg Perego) 3x die Möglichkeit zur Reparatur geben. Meines Wissens nach muß ich nur 1x und sollte das 2x aus Kulanz, aber ein 3. Mal MUSS ich nicht.
Wer hat nun Recht?
Morgen fahr ich nochmal hin, weil keiner von denen, die was zu sagen haben, im Laden waren.
Bitte, wer kann mir helfen, oder mir einen Ausschnitt aus dem Gesetzestext nennen?
Danke
Verena
Bisherige Antworten

Re: KiWa - Wandlung - Gesetzesrecht HILFE

Habt Ihr noch Garantie?
Grundsätzlich hast Du das Recht auf Umtausch, Rückgabe oder Reparatur, wenn nicht anders in den Geschäftsbedingungen formuliert. Drei Reparaturen sind nur bei komplizierten Dingen zumutbar.
Hier kannst Du Dir alles einmal durchlesen:
http://www.recht.de/index.php3?menue=Ratgeber&go=2#mangel
Aha, denke daran: Du hast nicht mit dem Hersteller den Vertrag, sondern mit dem Verkäufer:-)
Uta

Re: KiWa - Wandlung - Gesetzesrecht HILFE

Hier ist noch ein Artikel, mit genauem Bezug auf die Gesetzesartikel:
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/recht/r0030.htm
Uta
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