Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
Kurz der Fall: Türkin mit befristeter Aufenthaltsgenehmiung (würde Ende 2004 verlängert werden), verheiratet mit einem Türken (in Deutschland geheiratet)..er wird jetzt im Dezember einen deutschen Pass bekommen...gemeinsames Kind (18 Monate), in Deutschland geboren.
Sie will sich von ihm trennen (Gewalt gegen sie und den Sohn), befürchtet aber eine Ausweisung, wenn sie aus der gemeinsamen Wohnung aussieht etc.
Nähere Info gebe ich gerne, falls sich hier jemand angesprochen fühlt.
Danke und LG
Bronte
Re: Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
Re: Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
danke für die Auskunft :-)
Der Kleine hat leider noch keinen deutschen Pass (er ist aber 2002 geboren). Die Behörden (bzw. ihr Mann) sagt immer, der Kleine könnte/würde erst einen deutschen Pass bekommen, wenn der Ehemann seinen bekommen hat.
Könnte sie denn den Pass für das KInd auch ohne die Unterschrift ihres Mannes beantragen ? Wahrscheinlich nicht, was ?
LG Bronte
Re: Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
das geht leider nicht. Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht sie eine Vollmacht ihres Mannes um den Pass zu beantragen. Wann das Kind seinen Pass bekommt hat nichts mit dem Pass des Vaters zu tun, das ist Quatsch. LG ich
Re: Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
Ist es für Deine Freundin unmöglich noch bis zu dem Zeitpunkt auszuharren, bis sie die Papiere hat?
LG diotima, die das Ausländerrecht zum Kotz****findet:-((
Re: Kennt sich hier eine mit Ausländerrecht aus ?
das Ausländerrecht wurde geändert. Es gilt soweit ich weiß nicht mehr dieses "deutsche Blut"-Zeugs sondern eben der Geburtsort und dafür ist es egal welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben. Wenn das Kind nach 2000 hier geboren wurde hat es 2 Staatsbürgerschaften und muß sich mit 18 Jahren für eine der beiden entscheiden. LG Sabine
Was?Wann denn?Doch nicht in Deutschland*g*
Kannst Du mir genaueres sagen? Es muß ja aber gaaanz neu sein, ich weiß, vor kurzem (2-3 Jahre) galt noch das unerhörte "deutsche-Blut-Gesetz"...ein Überbleibsel aus der Zeit, na, Du weißt schon...
LG diotima
Re: Nur zum Teil richtig
In dem Fall meiner Freundin sieht es so aus, daß in 3 Monaten die 8 Jahre bei ihrem Mann abgelaufen sind und der Kleine dann die deutsche Staatangehörigkeit bekommt.
So lange wird sie versuchen noch "durchzuhalten", denn hat der Junge erst einmal die deutsche Staatsangehörigkeit, wird die Mutter in jedem Fall bleiben können...denn nach unserem Recht trennt man Mutter von KInd nicht/Kind kann nicht ohne Mutter sein/aber Kindhat eben ein Recht augf Deutschland, da es Deutscher ist.
Hoffe nur, die kommenden 3 Monate erdne für meine Freundin nicht noch schlimmer, als es jettz schon ist.
LG Bronte
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