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Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

Hallo Ihr Lieben.
Einige von Euch haben sicher mein Posting von vor ein paar Tagen verfolgt. Habe mich nun dazu entschlossen wieder 40 Std. ab Mai zu arbeiten. Dann sind die beantragen 2 Jahre Elternzeit auch vorbei. Nun hatte ich vorhin ein Gespräch mit meiner Abt.leiterin. Sie war bis vor kurzem auf dem Stand, daß wenn ich wieder komme, dann nur 30 Std. Aber das der Firma allgemein wohl Probleme. Ok, die kann ich auch nachvollziehen. Nun machte sie nicht gerade Freudensprünge als ihr den Vorschlag mit den 40 machte. Obwohl sie mich früher immer fragte, ob ich mir 40 nicht vorstellen könnte. Aber die Firma ist doch verpflichtet mich nach der Zeit wieder voll einzustellen, oder? Ich hab dann auch gleich eine Bedingung gestellt, meine alte Arbeitszeit von 08.00 bis 17.00h! Alle anderen fangen zw. 08.30 und 09.00h an und bleiben dementsprechend länger. Das hat eigentlich noch nie jemanden richtig gefallen. Aber das war schon bei der Einstellung vor 4 Jahren meine Bedingung. Ich will aber auf keinen Fall später anfangen! Ich hab noch einen Arbeitsweg von ca. 1 Std. hin und zurück. Dann hab ich von Giulia abends ja gar nichts mehr!!! Mir tuts ja jetzt schon weh! Auf jeden Fall schien sie auch darüber gar nicht begeistert zu sein. Sie wirds noch mit dem Chef und der Assi besprechen, dann machen wir zusammen ein Gespräch. Eigentlich find ichs immer unfair, daß ich 3 Leuten gegenüber sitze und mich ständig rechtfertigen muß. Eigentlich wollte ich noch den Vorschlag machen,
Bisherige Antworten

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)?

daß ich gerne meine Mittagspause von eine auf einehalbe Stunde verkürzen würde, damit ich dann schon um 16.30h gehen kann, aber das hab ich mir dann doch erstmal verkniffen. Wenn Not am Mann ist, würde ich ja auch länger bleiben...
Mich nervt das ganze momentan ganz schön an. Erst tun sie so, als wäre alles gar kein Problem, und wenns drauf ankommt, geht gar nichts mehr! Warum wird einer Mutter versucht Steine in den Weg zu legen....
Tut mir echt leid, daß ich Euch jetzt so vollgetextet habe. In letzter Zeit sind meine Nerven echt blank. Hausbau, Stress mit der Bank, wochenlang kaum Schlaf weil Giulia soviel krank war, Ärger mit der Arbeit und und und...
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten :-)
Seit lieb gegrüßt aus dem kalten Norden,
Tanja

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)?

salut,
gibt es im unternehmen einen betriebsrat oder eine frauenbeauftragte? da würde ich mich informieren und sonst mal einen arbeitsrechtler mir leisten und mich vor dem gespräch beraten lassen über deine rechtslage.
LG gonschi

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

Hallo Tanja,
den Vorschlag, den Betriebsrat zu fragen (so fern vorhanden) finde ich auch gut. Einen Anwalt würde ich allerdings erst befragen, wenn Du mit Deiner Abtl.'in zu gar keinem Konsens kommst.
Soviel ich weiß: wenn Du vorher 40 Std. gearbeitet hast, hast Du grundsätzlich wieder Anspruch auf einen 40 Std.-Job. Wenn es der Fa. allerdings sehr schlecht geht, kann es sein, daß sie Dir einen Änderungsvertrag mit nur 30 Std. anbieten dürfen u. die einzige Alternative Kündigung wäre. Ganz sicher bin ich mir da allerdings nicht (vor allem: dann darfst Du m.E. nicht die einzige sein, die kürzer arbeiten soll/muß) - das wäre eine Frage an einen Anwalt.
Ich glaube auch, daß Du grundsätzlich keinen Anspruch auf die Verteilung der Arbeitszeit hast, vor allem, falls in eurem Betrieb eine andere Kernarbeitszeit gilt. Falls ihr Gleitzeit habt u. diese um 8.00 (od. früher) beginnt, wäre das wieder kein Problem. Und soviel ich weiß, ist die gesetzlich vorgeschriebene Pause nur 30 Min., das müßte von daher auch möglich sein.
Am besten wartest Du erstmal das gemeinsame Gespräch ab. Und versuche, nicht mit "gezücktem Messer in der Tasche" ;-) da rein zu gehen; ich kann Dich gut verstehen, aber das bringt nie was, versaut nur die Stimmung. Und Du willst ja was für Dich erreichen. Wieso hast Du denn das Gefühl, Du müßtest Dich ihnen gegenüber rechtfertigen?
Viel Glück, berichte mal, wie's ausgeht,
viele Grüße
Nin

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

hi tanja-
ich mal wieder*gg*
ich würde ( wenn vorhanden ) auch den betriebsrat fragen.grundsätzlich hast du den anspruch auf deinen alten job.( aber nicht auf früher anfangen)
bei uns gibts für mütter eine regelung von 9.30-16.00
( sonst 9.30 bis 20.00)bis das kind 10 jahre alt ist.
laß dir mal ausrechnen,wieviel du weniger verdienst,wenn du du die 30 std arbeiten würdest.
ich geh von 37 auf 30 std. und verdiene garnicht so viel weniger.
lg diana
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