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Hilfe - wie seht ihr das?

Hallo Mädels, ich hab für 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun hab ich in einer Broschüre des Familienministeriums folgenden Auszug entdeckt: "Sofern bei der erstmaligen Anmeldung der Elternzeit Elternzeit über den Zweijahreszeitraum hinaus beantragt wird, ist die Erklärung nur für die ersten 2 Jahre bindend." Heißt das, dass mich mein Arbeitgeber nach 2 Jahren wieder nehmen muß? Ich würde gerne Teilzeit arbeiten gehen. Und gilt das auch für den öffentlichen Dienst? Vielen Dank für Eure Hilfe. LG Christine
Bisherige Antworten

Re: Hilfe - wie seht ihr das?

hallo, bin auch beim öffentlichen Dienst...
Vielleicht lege ich das falsch aus, aber ich kenne das so und habe es auch so praktiziert.
Du kannst dir das, was über die ersten zwei Jahre ausgeht, aufheben bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Also ein Jahr nehmen, wenn Kind in die Schule kommt.
Wenn du drei beantragt hast, kannst du dich jetzt nach zwei Jahren wieder ins Arbeitsleben stürzen und dir das dritte Jahr aufheben....
Somit müßte dich dein Arbeitgeber nach zwei Jahren nehmen, sofern bei euch Teilzeit möglich ist.
LG Astrid

Re: Hilfe - wie seht ihr das?

Ich bin auch im öffentlichen Dienst und mußte mich damals sofort entscheiden, ob ich 3 Jahre in eins nehmen will oder nur 2 Jahre und 1 Jahr dann halt später. Ich weiß nicht, ob da bei Dir noch eine Änderung möglich ist. Aber frag doch einfach mal in Eurem Personalamt nach. Die Kollegen können Dir bestimmt helfen:-)))
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