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Hilfe - habe 2 Rechtsfragen

Hallo Ihr,
ich werd noch bekloppt. Hab letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef gehabt. Da ging es unter anderem um meine Resturlaub von 2001. Er sagte mir, daß dieser nach einem Jahr verfällt. Da hat es mich erstmal fast vom Stuhl geschmissen. Ich erklär das mal kurz:
Im März 2001 bin ich wegen Gestose und zu weichem Muttermund krank geschrieben worden. Im August kam dann meine kleine Lena zu Welt, mit Kaiserschnitt. Natürlich konnte ich diese 18 Tage ín dem Jahr nicht mehr nehmen. Und auch dieses Jahr nicht, weil ich 2 Jahre zu Hause bleibe. Folglich gehe ich erst im August 2003 wieder arbeiten. Ich hab im Internet schon fast überall nachgeschaut, immer finde ich nur allgemein erklärte Fragen. Ich bräuchte eine Gesetzesgrundlage, nur damit kann ich meinen Chef festnageln. Oder hat der etwa Recht????????
Hag gleich noch ne Frage. Ich möchte nä. Jahr gern 6 Std. am Tag arbeiten. Wird bei Teilzeit auch der Urlaub, das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt???????
Sorry das ich so ewig viel geschrieben habe.
Würde mich riesig über Anworten freuen. Vielleicht sind ja "Anwaltsfrauen" unter Euch???
Tanja + Lena
Bisherige Antworten

Re: Hilfe - habe 2 Rechtsfragen

Hi Tanja!
Vorweg: Ich bin keine Anwältin.:-)
Bei mir im Job ist es so, daß der Rest-Urlaub bestehen bleibt, bis ich nach der 2-jährigen Elternzeit wieder zu arbeiten anfange.
Und zum Weihnachtsgeld: Ich arbeite 4 Stdn.pro Woche (!) auf 325?-Basis im alten Job, und da wird das Weihnachtsgeld diesem neuen Gehalt angepaßt. Also, es wird gekürzt - bei mir. Aber auch als ich vorher 30 bzw. 35 Stdn. hatte, wurde das Weihnachts-und Urlaubsgeld eben anteilig gezahlt - nicht für die volle Stelle. Kann Dir aber leider keine Rechtsgrundlagen nennen - nur, wie es bei mir läuft.
LG, Kelly

Re: Hilfe - habe 2 Rechtsfragen

Hi Tanja,
natürlich verfällt Dein Resturlaub nicht. Du hättest ihn Dir entweder auszahlen lassen können oder eben, so wie Du Dich entschieden hast, ihn nehmen, sobald Du das Beschäftigungsverhältnis wieder aufnimmst, also nach der Elternzeit.Die Rechtsgrundlage dafür ist m.E. §17 II BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz)! Da steht das eigentlich glasklar drin. Du kannst Deinen Resturlaub, wenn du im August 2003 wieder arbeitest, entweder gleich 2003 nehmen, oder aber auch erst im Folgejahr, also 2004!!!!
Dein Chef ist eine ahnungslose Träne, oder er will Dich linken.... aber nicht mit Dir, oder!! :-))
Zu Deiner 2. Frage: natürlich werden, wenn Du Teilzeit arbeitest, alle Ansprüche anteilig gekürzt!!! Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld!
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Gruß,
Silvia

Danke !!!!!!!!!!! o. T.

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