Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Geld
vielleicht habt ihr es neulich gelesen, mich hat der Ischias wieder erwischt, genau wie in der ersten SS allerdings 3-4 Wochen früher. Noch kann ich mich zwar bewegen, aber es wird mit jedem Tag schlimmer. Und da ich weiß, was für ein Horror da u.U. auf mich zukommt, schiebe ich jetzt voll die Panikkugel. Beim letzten Mal war ich praktisch von Anf. Jan bis zur Geburt im Juni nicht mehr genesen und eigentlich arbeitsunfähig. Ich wurde damals krankgeschrieben, war dann mal kurz 3 Tage im Büro, die alles noch schlimmer machten und dann wieder krank... Gott sei Dank hat damals irgendwie niemand mitbekommen, dass ich fast 6 Monate wegen der gleichen Sache krankgeschreiben war und habe die ganze Zeit mein Gehalt gezahlt bekommen. Normalerweise hätte ja eigentlich die Gehaltsfortzahlung nach 6 Wochen aufgehört. Nun habe ich deshalb Panik, weil wir uns das nicht erlauben können. Was passiert denn in so einem Fall? Zahlt die KK? Wieviel? Und ändert sich was, wenn ich vorrübergehend berufsunfähig geschrieben würde? Zahlt dann die BU-Versicherung? Was muss für die BU-Schreibung passieren??
LG von einer verzweifelten Marion
Re: Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Geld
ist es denn nicht möglich, das Dir Dein Arzt Beschäftigungsverbot erteilt?
Soweit ich weiß, bekommt man da weitherhin seinen vollen Lohn, und ist sozusagen krankgeschrieben.
Mit BU kenne ich mich garnicht aus :o(.
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Die Beschäftigungsverbote gehören zu den wichtigsten Inhalten des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz) bzw. 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nachher) ist allgemein bekannt. Eine ?Frühgeburt? ist juristisch übrigens eine Entbindung, bei der das Neugeborene ein Geburtsgewicht unter 2500 Gramm hat.
Viele Schwangerere wissen jedoch nichts von der Möglichkeit des individuellen Beschäftigungsverbots, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft vom Arzt erteilt werden kann.In. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz heißt es: ?Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist?.
Beispiele für ein Beschäftigungsverbot nach Abs. 1 sind u.a. Risikoschwangerschaften, Gefahr der Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, Muttermundschwäche, Übelkeit, Rückenschmerzen etc. Da häufig die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Gefährdungen fließend sind, sind in Zweifelsfällen von den Ärzten Beschäftigungsverbote nach Abs. 1 auszusprechen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich.
Aus: Eltern- u. Mutterschutzrecht, Basiskommentar, Inge Böttcher u. Bettina Graue, Bund-Verlag 1999
LG, Mona
Das ist wirklich hilfreich...
LG Marion
Re: Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Gel
netter gegenüber dem AG ist es, wenn das ganze als langfristige krankschreibung läuft. denn dann ist es ja so, dass das gehalt nach 6 wochen von der KK gezahlt wird, allerdings scheinbar etwas gekürzt. ich habe trotzdem von fällen gehört, wo die frauen dann mehr hatten als zuvor wg. der steuerprogression ;-)
bei der vorigen ss muss es doch zumindest die KK mitbekommen haben, dass du wg. einer sache krankgeschrieben warst, da die ja immer den zettel mit diagnmose bekommen. verstehe gar nicht, warum du da kein krankengeld dann hattest.
das krankengeld ist etwas mehr bürokratie für dich, wg. anträge-ausfüllen. aber wenn du es mit deinem AG nicht ganz schlecht meinst, fände ich es schon fairer... das beschäftigungsverbot bezieht sich ja m.e. auch eher darauf, wenn der AG dir nicht entgegenkommt, z.b. dich weiter im chemielabor gift rühren lassen will, obwohl du ss bist, ergo: auf deinen zustand keine rücksicht nimmt und dafür dann auch regelrecht abgewatscht wird.
LG gonschimit jasmin 13 mo
Re: Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Gel
meines Wissens hat das indivduelle Beschaeftigungsverbot nichts mit der Nettigkeit/Ruecksichtsnahme des AG zu tun. Ob Krankscheidung oder Beschaeftigungsverbot richtet sich danach, ob es sich wirklich um eine Krankheit oder um schwangerschaftsbedingte Beschwerden/Risiken handelt, die dazu fuehren, dass man nicht mehr arbeiten kann. Ob es nun moralisch wirklich besser ist, den AG zu entlasten und dafuer die Sozialkassen in Anspruch zu nehmen, finde ich auch relativ fraglich. Was das Finanzielle angeht, duerfte man mit KG eigentlich nicht besser dastehen, da es maximal 90 % des Nettolohns ausmacht meines Wissens (und 70% des Bruttolohns).
LG
Berit
Puh Rechtschreibung 6..o.T.
Re: Puh Rechtschreibung 6..o.T.
moin berit :-))
ich denke halt, dass mit dem arzt wirklich klar beredet werden sollte, ob es das eine oder das andere ist, was zutrifft. dann ist es auch in jedem fall moralisch korrekt, wie entschieden wird (zugunsten KG oder AG-geld...). das mit der steuerprogrweession hängt natürlich vom jeweiligen brutto-grundgehalt ab, ich kenne halt einen entsprechenden fall, wo das KG sogar netto mehr war als zuvor das gehalt...
LG gonschi
Re: Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Gel
Vielen Dank für eure lieben Antworten.
LG Marion
Re: Hilfe! Krankschreibung/Berufsunfähigkeit & Gel
ich verstehe gar nicht, um welchen *ausfall* du dir sorgen machst?! du bist doch angestellt, wenn ich dich richtig verstehe? das ganze scheinbar (nach deinem nicknamen) in deutschland. dann kriegst du so oder so dein geld, beim KG wie berit erwähnt womöglich um 10% gekürzt, was natürlich auch schmerzhaft ist. besprich mit deinem arzt, wie es am besten zu regeln ist und wenn es dabei noch korrekt zuginge: um so besser, und sonst: passiert laufend *schulterzuck* und du soltlest auf DICH achten und nicht auf die moral ;-)
LG Gonschi
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