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Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

Hallo Ihr Lieben!
Gestern waren wir auf einer Geburtstagsparty und kamen natürlich wieder zu einem schrecklichen Thema. Aus unserem Nachbarort ist haben die Eltern von zwei kleinen Kindern (4 und 1) einen tödlichen Autounfall erlitten. Da haben wir uns alle gefragt, was wäre, wenn unsere Kleinen plötzlich ohne Eltern dastünden. Habt Ihr so etwas geregelt? Kann man verfügen, das die Kinder in dem Fall z.B. bei den Großeltern oder Paten bleiben? Ich weiß, darüber denkt man nicht gerne nach, aber es passiert eben leider immer wieder.
LG und trotzdem noch einen schönen sonnigen Sonntag
Tanja
Bisherige Antworten

Re: Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

Hallo Tanja,
noch jemand, der trotz Sonnenschein den Weg an den Rechner gefunden hat? ;-)
Das ist ein Thema, über das ich schon oft nachgedacht habe... Wir haben die beiden Patentanten für unsere Tochter sehr bewußt ausgewählt - auch nach dem Kriterium "Was wäre wenn?". Zum einen haben wir ein sehr junges Mädchen ausgesucht (die inzwischen 18jährige Nichte meines Mannes), das unserer Kleinen hoffentlich auch mal zur Seite stehen kann, wenn wir "alten" Eltern mal nicht der richtige Ansprechpartner sind. ;-) Zum anderen meine beste Freundin, der auch meine Familie und die Familie meines Mannes vertraut und die ihren Patenauftrag auch darin sieht, mir/uns im Zweifelsfall mal die Meinung zu sagen. Außerdem weiß sie, was ICH tun würde, so daß sie das - sollte uns etwas zustoßen - auch umsetzen würde. Oder zumindest versuchen würde.
Da meine Eltern und mein SchwiePa viel zu alt und leider auch schon gesundheitlich so angeschlagen sind, daß dauerhafte Kleinkindbetreuung nicht in Frage kommt, blieben nur unsere Geschwister. Und mit denen müssen und werden wir diese Frage in naher Zukunft erörtern. Einen anderen Weg sehe ich nicht, um die Betreuung meiner Tochter für den schlimmsten Fall zu sichern.
Allerdings werden wir uns auch noch anwaltlich / notariell beraten lassen, ob man "Wunschkandidaten" auch testamentarisch festlegen kann.
LG
Sabine

Re: Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

hallo,
wir haben auch schon drüber nachgedacht.
tim würde zu meinen eltern kommen, denn die eltern meines mannes sind alt und ich kann es mir ja nicht mal vorstellen ihn für 10 min alleine bei ihnen zu lassen, dann für den rest seines lebens?? NEIN!
die eine Patin wohnt im kölner raum - zu weit weg.
die andere patin ist meine schwester und noch zu jung (16j.)
und die letzte - eigentlich nicht gewollte - patin ist die schwester meines mannes und die hat einfach nur ne schraube locker!!! auch ihr gäbe ich tim nicht mal für 5 min in obhut *heftigkopfschüttel*.
also bleiben ja nur noch meine eltern und was besseres könnte ich mit für tim auch nicht vorstellen :o)
lg christins- die hofft das dieser fall nie eintreffen wird!!!

Re: Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

Hi Tanja, wir haben uns auch schon solche Gedanken gemacht und notariell ein Testament gemacht, in dem drin steht, dass unsere Tochter in dem Fall, dass wir beide sterben, zu meinen Eltern kommt. Der Notar sagte, dass das Jugendamt natürlich trotzdem guckt, ob das Kind dort aufwachsen könnte (wären meine Eltern verwirrte Alkoholiker, könnten sie da natürlich was gegen haben). Aber im Normalfall wird diese Verfügung natürlich respektiert, wenn nichts dagegenspricht. Mir ist damit einfach wohler. Wir haben es aufsetzen lassen, als ich mit meinem Mann mal alleine ein Wochenende verreist bin. LG, Nina

Re: Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

Hallo :)
Mein Mann und ich haben uns da noch keine Gedanken zu gemacht (leider), aber ich weiß das meine Mutter mal in ner ähnlichen Situation war. Als ich 13 Jahre alt war hat meine Mama eine schwere Unterleibs-OP gehabt und eben in dieser Situation hat sie entschieden wenn was schief gehen sollte das ich dann zu meiner Lieblings-Patin gekommen wär(meine Eltern sind geschieden). Hat sie soviel ich weiß auch notariell beglaubigen lassen. Ich weiß nur nicht ob das Jugendamt mich nicht automatisch zu meinem Papa gesteckt hätte.
LG
Antje

Notariell haben wir das nicht geregelt...

....aber zumindest mit den entsprechenden personen abgesprochen. bei uns kommt ja erschwerend hinzu, dass meine Familie in Deutschland ist und wir in Spanien. Die Geschwister meines Freundes sind (bis auf eine Schwester) schon recht alt und m.E. auch nicht die geeeigneten Personen. Ich habe noch jüngere Geschwister aber die sind eben in D. Also meine beste Freundin, die bei der Taufe auch Patin sein soll, würde Emilia zu sich nehmen. Ich hoffe jedoch inständig, dass es NIE notwendig sein wird. Gruss Anja

15.12.2002 19:35 Zotty schrieb: -1-

Anordnung einer Vormundschaft für minderjährige K.
Zitat von erbrecht-ratgeber :
Die Anordnung einer Vormundschaft für minderjährige Kinder
Hat man sich dazu durchgerungen, die eigenen Vermögensverhältnisse für die Zeit nach dem Tod durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, so sollte man nicht übersehen, dass auch weitere wichtige Fragen nach dem eigenen Ableben einer Klärung bedürfen. Sind nämlich minderjährige Kinder des Erblassers vorhanden, so stellt sich im Falle des Ablebens die Frage, wer nach dem Tod der Mutter oder des Vaters die elterliche Sorge stellvertretend übernehmen soll.
Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern oder im Fall des Ablebens eines alleinerziehenden und auch alleine sorgeberechtigten Elternteils muss zwangsläufig eine entsprechende Regelung für die noch minderjährigen Kinder getroffen werden.
Lässt man die Frage einer Vormundschaft für die eigenen Kinder bei der Anfertigung eines Testamentes offen und ist auch kein zweiter sorgeberechtigter Partner vorhanden, so würde das Vormundschaftsgericht im Todesfalle von Amts wegen einen Vormund für vorhandene minderjährige Kinder bestimmen. Das Gericht wird hierbei zunächst das zuständige Jugendamt einschalten und nachfolgend eine Person auswählen, die nach den persönlichen Verhältnissen sowie nach der Vermögenslage zur Führung der Vormundschaft geeignet ist.
...

15.12.2002 19:35 Zotty schrieb: -2-

...
Dabei sollen zunächst Verwandte des Verstorbenen vom Gericht für die Rolle des Vormundes in Betracht gezogen werden.
Vor Auswahl des Vormundes sollen vom Vormundschaftsgericht Verwandte und Verschwägerte des minderjährigen Kindes angehört werden.
Will man dieses Prozedere abkürzen und die Bestimmung des Vormundes für das eigene Kind nicht in die Hände eines Gerichtes legen, so besteht die Möglichkeit, den gewünschten Vormund bereits im Testament oder Erbvertrag zu benennen. Benennungsberechtigt sind grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern. Haben Vater und Mutter in ihren letztwilligen Verfügungen jeweils unterschiedliche Personen als Vormund benannt, so gilt kraft Gesetz die Bestimmung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil. In der Bestimmung der Person des Vormundes in seinem Testament ist man relativ frei. Es können Familienmitglieder, Freunde, nichteheliche Lebenspartner oder auch die Großeltern als Vormund eingesetzt werden. Auch kann ein Ersatzvormund für den Fall bestimmt werden, dass der ursprünglich Ausgewählte sein Amt nicht ausführen kann. Untauglich als Vormund sind Geschäftsunfähige. Minderjährige und Personen, die unter Betreuung stehen, sollen nicht zum Vormund bestellt werden. Man kann sich in seinem Testament darüber hinaus darauf beschränken, gewisse Personen vom Amt des Vormundes auszuschließen.
...

15.12.2002 19:35 Zotty schrieb: -3-

...
Um Unklarheiten bei der Abfassung des eigenen Testamentes zu vermeiden, empfiehlt es sich, in dem Testament auch tatsächlich den Begriff des "Vormundes" für die gewünschte Person zu benutzen und nicht nur deren Aufgabengebiet allgemein zu beschreiben.
Ist erst einmal ein Vormund wirksam durch Testament oder Erbvertrag bestimmt, so kann sich das Vormundschaftsgericht bei der eigentlichen Einsetzung des Vormundes nur unter sehr engen Voraussetzungen über diese Festlegung hinwegsetzen. So kann eine Einsetzung eines Vormundes beispielsweise daran scheitern, dass der Vormund an der Übernahme der Vormundschaft z.B. durch Krankheit gehindert ist, die Bestellung des Vormundes das Wohl des minderjährigen Kindes gefährden würde oder der mindestens vierzehnjährige Minderjährige der Bestellung dieses Vormundes widerspricht.
Um Komplikationen bei der Bestellung eines Vormundes zu vermeiden, empfiehlt es sich in jedem Fall, vorab mit der jeweiligen Person über die beabsichtigte Einsetzung als Vormund zu sprechen und deren Einverständnis einzuholen.
Nach wirksamer Bestellung des Vormundes durch das Gericht hat der Vormund dann das Recht aber vor allem auch die Pflicht für die Person und das Vermögen des Minderjährigen zu sorgen. Zentrale Aufgaben des Vormundes ist die Unterbringung und Erziehung des Minderjährigen. Der Vormund darf das Vermögen des Minderjährigen nicht für eigene Zwecke gebrauchen.
...

15.12.2002 19:35 Zotty schrieb: -4-

...
Er hat das Vermögen des Minderjährigen vielmehr streng getrennt von seinem eigenen zu halten und hat es verzinslich anzulegen.
end-of-zitat
Gruß++
Laubfrosch.
PS.:
Dieses Posting von Zotty hatte ich mir mal gespeichert.

Re: Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht?

Hallo,
schreckliches Thema, aber ich denke dafür sind Paten doch da, oder? Meine Mutter würd natürlich auch da sein, aber die Patin ist jünger, ich glaub das wär besser, generell ist es mir aber relativ wurscht, unsere Verwandtschaft ist lieb und auf der Seite meines Mannes auch riesig, die würden sicher eine gute Lösung finden.
lg bila
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