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Frage zur Elternzeit, dringend

Hallo! Ich habe zur Zeit noch Elternzeit bis Februar 2005, meine Frage : Wenn ich wieder schwanger werde und mein Entbindungstermin z.B. im August 2005 wäre, müßte ich dann die Zeit von Februar bis Mutterschutzbeginn meine Ganztagsstelle arbeiten. Das kann und möchte ich ja eigentlich nicht, besteht Kündigungsgefahr wenn ich nicht wieder anfange. Mein Chef würde mich gar nicht haben wollen für den ganzen Tag und auch so leider nicht im Gegensatz zu seinen Versprechungen die er vohrer gemacht hat. Ist es grundsätzlich "schlauer" das 2. Kind so zu "legen" das die Elternzeit quasi in einander übergeht?
Gruß Tanja
Bisherige Antworten

Re: Frage zur Elternzeit, dringend

Hallo Tanja,
ganz ohne Gewähr, würde ich sagen, dass er dich nicht kündigen kann, weil du ja schwanger bist. Während der Schwangerschaft kann man ja nur sehr bedingt gekündigt werden. Ansonsten müsstest du natürlich wieder arbeiten gehen, bis zu deinem nächsten Mutterschutz und zwar nach deinem alten Arbeitsvertrag, also Vollzeit.
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Frage zur Elternzeit, dringend

Klar müsstest du von Februar bis zum Beginn des neuen MuSchus wieder arbeiten, um dein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Egal ob du schwanger bist oder nicht, musst du dich nach Ablauf der Elternzeit entscheiden, ob du wieder arbeitest oder nicht (=kündigst). Wenn du dich aber für den Job nach der EZ entscheidest, hast du auch ein Recht auf eine gleichwertige Stelle. Und wenn du wieder ss bist, kann er dir auch nicht kündigen.
Aber: Wenn dein Chef und du euch eh beide nicht vorstellen könnt, dass du wieder Vollzeit arbeitest, könntest du doch deinen Vollzeitvertrag in einen Teilzeitvertrag umändern lassen (geht nur im Einvernehmen mit dem AG). Somit würdest du bis zum nächsten MuSchu nur in Teilzeit arbeiten und hättest nach Ablauf der neuen Elternzeit auch wieder einen Teilzeitjob.
Von demher ist es natürlich immer "schlauer", das nächste Kind so zu planen, dass es innerhalb der laufenden Elternzeit kommt. Aber wenn nicht, muss man eben mit dem AG verhandeln. LG und viel Glück, Christiane
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