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Frage zum Erz.geld bei getrennten Haushalten

Hi, ich hab mal 'ne Frage zum Erziehungsgeld. Ich hab mal gehört, dass die Frau auf jeden Fall Erziehungsgeld bekommt, wenn sie und der Vater nicht zusammenwohnen. Gilt das generell für getrennte Wohnungen oder nur, wenn man auch getrennt lebt? Vielleicht hat eine von Euch davon schon mal gehört? Mein Mann und ich leben nicht in einer Wohnung zusammen, sind aber nicht getrennt! (Kompliziert, ich weiß *g*) Wir haben das Erziehungsgeld leider nur das erste halbe Jahr bekommen, deswegen wäre das interessant für mich zu wissen. LG, Nina
Bisherige Antworten

Teil II

...denn rein theoretisch ist es komplett irrelevant, ob ihr zusammen wohnt oder nicht, wichtig ist gemeinsames Sorgerecht und WER genau das Kind größtenteils erzieht & betreut (denn der bekommt Geld!)
Soweit ich weiss, müssen diese Verteilungen der Erziehungszeiten aber schon beim ersten Antrag möglichst genau angegeben werden, wenn die Betreuungs- und Erziehungsgeldbezugsperson wechseln soll.
Aber wenn ihr nur ein halbes Jahr lang "kassiert" habt, dann habt ihr hoffentlich "nur" die 600 DM bezogen und nicht das Budget, was es nur einmalig auf ein Jahr verteilt gibt??
Im Zweifelsfall ruf einfach bei deiner Erziehungsgeldstelle an und lass dich einfach nicht abwimmel, sondern gut beraten!!!
Viel Glück wünscht Polly

Re: Teil II

Hi, ich sehe bei den Antworten nur Teil II, hattest Du auch Teil I geschrieben? Das seh ich nicht mehr. Sieht fast aus, als ob der Beitrag gelöscht wurde. Denn ich habe noch eine Benachrichtungsmail über einen neuen Beitrag, wo aber nichts mehr angezeigt wird, wenn ich den Link aufrufe. Das könnte dein Teil I gewesen sein. Wäre nett, wenn Du ihn nochmal schickst! Danke, Nina
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