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Erziehungsjahr und Arbeitslosenmeldung!!???

Ich habe 3 Jahre Erziehungszeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Nun möchte ich aber doch kündigen,weil ich ja nie wieder richtig arbeiten werde. So bekäme ich ja Arbeitslosengeld...was ja viel mehr ist wie Erziehungsgeld.
Hat jemand Erfahrungen wie das geht.
Wäre um jeden Tipp dankbar.
Danke Manja
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsjahr und Arbeitslosenmeldung!!???

Hallo Manja!
Hier in Münster ist es so, dass Du kein Arbeitslosengeld bekommen würdest. Dadurch, dass Du Dein Kind hütest, bist Du nicht vermittelbar und hast daher auch kein Recht auf das Geld.
Du bekommst erst wieder Arbeitslosengeld, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das damit beweißt, indem Du dem Arbeitsamt jemanden (Kinderhort, Tagesmutter, Oma etc.) vorweist der auf Dein Kind aufpasst.
Hier ist es mittlerweile sogar so krass, dass Du die 3 Arbeitsstelle die Dir angeboten wurde annehmen musst, egal was es ist, ob Du willst oder nicht, sonst verwirkt man auch sein Recht auf die Leistungen vom Amt.
Ich würde mich an Deiner Stelle lieber nochmal genau erkundigen und eher nicht kündigen.
LG
Natalie

Re: Erziehungsjahr und Arbeitslosenmeldung!!???

Hallo Manja,
ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht nur in Münster so ist. Also, erkundige Dich wirlich gründlich.
LG,
Inez

Re: Erziehungsjahr und Arbeitslosenmeldung!!???

Hi Manja,
ich kann mir nicht vorstellen das das geht. Denn wenn Du kündigst, dann wir Dir doch erstmal das Arbeitslosengeld gestrichen, du müßtest gekündigt werden. Naja und im Moment bist Du ja unkündbar. Wenn dieser Weg allerdings gehen würde, dann weiß ich nicht warum es so viele Mütter im Erziehungsurlaub gibt und wundere mich nicht über die hohe Arbeitslosenzahl ( sind dann wohl auch viele Mütter dabei die eh nicht wieder arbeiten).
LG Manuela
Aber es würde mich schon interessieren ob dies bei Dir geklappt hat oder klappen würde.

Re: Erziehungsjahr und Arbeitslosenmeldung!!???

Hallo, ich kann Dir auch nur raten, Dich genau zu erkundigen. Mein Arbeitgeber ist zwischenzeitlich in Konkurs gegangen und wenn ich mich arbeitslos melden würde, müsste auch ich dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stellen. Bedenke, Du verlierst mit einer Kündigung auch viele Rechte: den alten Job, REcht auf Teilzeitarbeit,... LG Martina
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